Es existieren mehrere Arten von Plagiaten, die nachfolgend benannt werden:
Als Vollplagiat bezeichnet man die Übernahme des kompletten Texts oder einer ganzen Abschlussarbeit von anderen Autor*innen, ohne dies zu kennzeichnen. Stattdessen versieht man die Arbeit mit dem eigenen Namen.
Bei dieser Form des Plagiats werden Teile aus fremden Werken wörtlich übernommen und als solche nicht durch die entsprechenden Anführungsstriche und die Quellenangabe kenntlich gemacht. Keinen Unterschied macht es, wenn man in gleicher Weise vorgeht und nur die Reihenfolge der einzelnen Textbausteine verändert. Bei dieser Form des Plagiats spricht man auch von einem Mosaikplagiat.
Aus einer Quelle werden Textpassagen umformuliert und in die eigene Arbeit übernommen. Dabei wird aber nicht die notwendige Quellenangabe angeführt. Das Umformulieren soll dafür sorgen, dass das Plagiat nicht sofort auffällt.
Längere Passagen werden aus einer Quelle zitiert. Es gibt zwar eine Quellenangabe, allerdings nur zu einem kürzeren Auszug der Passage und dementsprechend nicht ausreichend. Der Rest wird ohne Quellenverweis angeführt.
Um ein sogenanntes Ideenplagiat handelt es sich, wenn man den vollständigen Inhalt, also die Idee (Theorie, Ergebnis, etc.) einer Quelle, in eigene Worte fasst und die Herkunft der Idee nicht nennt.
Von einem Strukturplagiat spricht man, wenn man die gesamte Struktur einer fremden wissenschaftlichen Arbeit übernimmt, ohne dies zu kennzeichnen. Mit Struktur sind die Gliederung, der Satzbau und das Literaturverzeichnis gemeint. Auch hierbei handelt es sich um fremde Ideen und Gedanken, deren Ursprung anzugeben sind.
Wenn man aus einem für seine Arbeit relevanten fremdsprachigen Text Passagen übersetzt und in der eigenen Arbeit sinngemäß oder wörtlich verwendet, ohne dies zu kennzeichnen, nennt man dies Übersetzungsplagiat. Durch die Übersetzung werden die fremden Ideen und Gedanken nicht zu eigenen. Und wie in allen Fällen der Übernahme von fremden geistigen Eigentum ist dies entsprechend zu kennzeichnen.
Es besteht auch die Möglichkeit, sich selbst zu plagiieren. Sobald man ganze Textpassagen, Ergebnisse oder das Literaturverzeichnis in eine Arbeit kopiert, ohne anzugeben, dass dieses Material bereits in anderer Form von einem selbst publiziert worden ist, spricht man von einem Selbstplagiat. Auch, wenn man mehrmals dieselbe Arbeit einreicht, ist dies ein Plagiat.
Klick hierADD-ON: Wann darf ich mich selbst zitieren oder auf Mitschriften verweisen?
Wenn ich auf bereits von mir selbst in der Vergangenheit geäußerte Überlegungen hinweisen möchte, bin ich nach guter wissenschaftlicher Praxis sogar verpflichtet, darauf zu verweisen, wenn diese Gedanken schon einmal veröffentlicht worden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, fehlt es an der Überprüfungsmöglichkeit und damit an der Zitierfähigkeit. Gleiches gilt für Mitschriften einer Vorlesung. Üblicherweise kann man nur das als Quelle angeben, was auch dem*der möglichen Leser*in potenziell zugänglich wäre. Die Mitschriften von einer rein mündlich gehaltenen Vorlesung, von der kein öffentliches Skript existiert, sind nicht zitierfähig. Hinzu kommt noch, dass nicht überprüfbar ist, ob man den Inhalt der Vorlesung auch genauso mitgeschrieben hat, wie er vorgetragen wurde.
Ob es sich beim Ghostwriting um eine besondere Form des Plagiats oder eine eigenständige Form von wissenschaftlichem Fehlverhalten handelt, ist streitig. Im Ergebnis macht es jedoch keinen Unterschied. Beim Ghostwriting fertigt jemand im Auftrag einer anderen Person einen wissenschaftlichen Text an. Als Verfasser*in des Textes wird jedoch der*die Auftraggeber*in genannt. Es werden also wiederum in unzulässiger Weise fremde Gedanken als eigene ausgegeben.
MERKE: Nicht nur Textstellen können plagiiert werden, auch die Übernahme von Fotos, Grafiken, Diagrammen, Tabellen o. ä. ist nicht erlaubt!