• URHEBERRECHT | Einführung


    • Urheberrecht - Banner

      Das Rechtsgebiet Urheberrecht besitzt im Studium und Hochschulalltag neben dem Prüfungsrecht vielleicht die größte Relevanz für alle Beteiligten. So sind die meisten Lernmaterialien wie Lehrbücher, Skripte, Vorlesungsaufzeichnungen usw. urheberrechtlich geschützt. Und auch bei den Leistungsnachweisen wie Klausuren, Präsentationen, Hausarbeiten etc. handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke.

      Du wirst im Laufe deines Studiums immer wieder überlegen müssen, wie du mit bestimmten Texten, Bildern oder Ähnlichem umgehst, die du für deine wissenschaftliche Arbeit wie z. B. deine Referate oder auch deine Abschlussarbeit nutzen willst.

    • Was aber ist überhaupt alles geschützt?

      Das Urheberrecht schützt das sogenannte geistige Eigentum des Urhebers bzw. der Urheberin an dem von ihm*ihr produzierten Werk. Dies bedeutet, dass dem*der Urheber*in bestimmte Rechte zustehen, mit denen er*sie bestimmen kann, wie mit seinem*ihrem Werk umgegangen werden soll. Geschützt werden unterschiedliche Werkarten aus den Bereichen von Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dazu gehören beispielsweise:

      • Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme
      • Musikstücke
      • Werke der bildenden Kunst wie Gemälde und Bauwerke
      • Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen

      Themenbereiche die das Urheberrecht abdeckt.



    •     MERKE: Ein Schriftwerk genießt dann urheberrechtlichen Schutz, wenn es eine individuelle geistige Schöpfung darstellt. Anhaltspunkte für eine individuelle geistige Schöpfung des Schriftwerks können sein: Gedankenführung, Gestaltung der Sprache, Einteilung und Anordnung des Stoffes etc.


    • Schau dir das folgende Video an, um zu erfahren, was sich hinter den Begriffen „Werk" und „Urheber" verbirgt.


    • Was denkst du?




    •  Themenbereich bearbeitet!