Der Schutz urheberrechtlich geschützter Werke wäre unvollständig, wenn die Verletzung der vom Gesetzgeber gewährten Ausschließlichkeitsrechte nicht durch rechtliche Sanktionen geahndet wäre. Was aber kann passieren, wenn du dich nicht an das Urheberrecht hältst?
Grundsätzlich sind drei unterschiedliche Sanktionen infolge einer Urheberrechtsverletzung denkbar:
eine strafrechtliche Sanktion in Form einer Geld- oder Freiheitsstrafe
Im Vordergrund steht bei den Rechtsfolgen eindeutig der zivilrechtliche Rechtsschutz. Den Rechtsinhaber*innen wird auf diese Weise ermöglicht, gegen diejenigen vorzugehen, die ihre Rechte verletzen, und von ihnen Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz zu verlangen. Flankierend kommt ein strafrechtlicher Schutz hinzu, weil der Staat den Schutz von urheberrechtlich geschützten Werken angeordnet hat und ein Verstoß hiergegen als ein Angriff auf diese staatliche Ordnung zu qualifizieren ist. Geregelt sind diese Sanktionen in den §§ 97, 97a und 106 UrhG.
Im Urheberrechtsgesetz ist die Verjährung einer Urheberrechtsverletzung nicht selbst geregelt. Man findet dort lediglich einen Verweis auf das Bürgerliche Gesetzbuch. Demnach gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.