In diesem Kapitel wollen wir uns nun ansehen, wie du Rechte für die Nutzung von fremden Werken, die sogenannten Nutzungsrechte, bekommst.
Für die Nutzung eines fremden Werkes benötigst du grundsätzlich eine Nutzungserlaubnis, die in diesem Fall Lizenz genannt wird. Die Einräumung von Nutzungsrechten ist in § 31 UrhG geregelt. Durch eine Lizenz werden dir als Lizenznehmer*in ein oder mehrere Nutzungsrechte für das lizenzierte Werk übertragen. Eines dieser Rechte könnte beispielsweise sein, dass das fremde Werk über eine bestimmte Anzahl von Jahren in einer bestimmten Auflage in einem Lernmanagementsystem zugänglich gemacht werden darf. Eine Lizenz wird bei dem*der Inhaber*in der Rechte beantragt. Die Rechte können dabei entweder bei dem*der Urheber*in oder bei einem Dritten (etwa einem Verlag oder einer Hochschule) liegen, dem die Rechte übertragen wurden.
Lizenzen werden in der Regel in der Hochschule zentral erworben und zentral verwaltet, um Mehrfachlizenzierungen eines Werkes zu vermeiden. Die Kosten einer Lizenz variieren sehr stark, abhängig von Umfang und Dauer des eingeräumten Rechts.
Wesentlicher Teil eines Lizenzvertrags ist unter anderem eine Regelung, in der vereinbart wird, wie lange das fremde Werk vom Lizenznehmer oder der Lizenznehmerin genutzt werden darf (Nutzungsdauer). Die erlaubte Dauer einer Nutzung kann dabei von einem Semester bis hin zu mehreren Jahren reichen. Zum Teil wird auch eine Nutzung ohne zeitliche Beschränkung, aber dafür für eine ganz bestimmte Stückzahl von Vervielfältigungen des Werks vereinbart.
Wie können Werke von dir als Studierendem*r genutzt werden?
Sobald Werke in einem Lernmanagementsystem zur Verfügung gestellt werden, zu dem du als Studierende*r rechtmäßig Zugang erhalten hast, darfst du das Werk auf deinen eigenen Rechner downloaden und ausdrucken. Das Werk kann in wissenschaftlichen Arbeiten in gleicher Weise verwendet werden, wie wenn du das Werk selbst recherchiert und im Rahmen des § 60c UrhG in zulässigem Umfang vervielfältigt hättest.
Was sind freie Lizenzen?
Unter einer freien Lizenz versteht man eine Nutzungserlaubnis, die für alle gilt. Unter Beachtung der Lizenzbedingungen darf das Werk von Nutzer*innen (vergütungs-)frei genutzt werden. Wie weit die Bedingungen oder Grenzen dieser Lizenz gehen, kann der*die Urheber*in selbst bestimmen. So kann er*sie aus verschiedenen Lizenzmustern seine*ihre „Wunschlizenz“ auswählen. Der*die Urheber*in kann beispielsweise festlegen, dass bei der Verwendung des Werks sein*ihr Name als Urheber*in genannt werden muss, Abwandlungen des Werks gestattet sind oder nicht usw. Die gebräuchlichste Form der freien Lizenz ist die „Creative-Commons-Lizenz“. Auf der verlinkten Website finden sich auch die jeweils aktuellen Lizenzbedingungen und Kombinationsmöglichkeiten der Lizenzen.
Schau dir das folgende Video an, um zu erfahren, was sich hinter den Creative-Commons-Lizenzen verbirgt.