Das Urheberrecht sieht vor, dass alle urheberrechtlich geschützten Werke nicht ohne die Zustimmung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin verwendet werden dürfen. Es ist sehr umfassend gestaltet und schützt auch alltägliche Durchschnittserzeugnisse, sofern eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist. Wenn dich das Thema interessiert, dann sieh dir gerne das Tutorial zum Thema Urheberrecht an.
Leistungsschutzrechte sind dem Urheberrecht sehr ähnlich, sind allerdings nicht an die Erfüllung einer persönlichen geistigen Schöpfung geknüpft, sondern zielen auf „Leistungen anderer Art" ab. Hierunter fallen vor allem die Rechte an Fotos, Videos und Tonaufnahmen. Bereits einfache Bilder auf dem Handy unterliegen dem Leistungsschutzrecht.
Dass kein Schutz besteht, ist eher die Ausnahme. Nicht geschützt sind Ideen und Konzepte (die Umsetzung einer Idee oder eines Konzepts kann aber wiederum geschützt sein, z. B. ist das Konzept einer Show im Fernsehen nicht geschützt, das Logo aber schon), ebenso nicht geschützt sind Gesetze und Gerichtsurteile (diese werden öffentlich verkündet und sollen möglichst viele Menschen erreichen).
Außerdem gibt es noch die sogenannte freiwillige Aufgabe aller Schutzrechte. Ein Rechteinhaber verzichtet bewusst, unwiderruflich und öffentlich auf seine Rechte. Dadurch soll ein Status der Gemeinfreiheit für das Werk erreicht werden.
(Vgl. Weitzmann 2014.)
