Unter einer Abmahnung versteht man im Urheberrecht die Mitteilung eines Rechteinhabers an eine*n Verletzer*in, dass er*sie durch eine im Einzelnen bezeichnete Handlung einen Urheberrechtsverstoß begangen habe. Verbunden wird diese Mitteilung mit der Aufforderung, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen (bei Wiederholungsgefahr). Zweck der Abmahnung ist es, den*die Verletzer*in auf sein*ihr rechtsverletzendes Verhalten aufmerksam zu machen und ihn*sie vor einem drohenden Gerichtsverfahren zu warnen (Warnfunktion), auf eine außergerichtliche Streitbeilegung hinzuwirken (Streitbeilegungsfunktion) und einen kostspieligen Prozess zu vermeiden (Kostenvermeidungsfunktion). Die Abmahnung hilft auch dem Rechteinhaber. Auch dieser kann auf diese Weise einen Prozess vermeiden, vor allem aber bewahrt ihn die vorherige Abmahnung vor dem Risiko Prozesskosten tragen zu müssen.