Unter einer Lizenz versteht man einen Vertrag, durch den der*die Inhaber*in eines Immaterialgüterrechts (z. B. Patent oder Urheberrecht an einem Werk) ein Nutzungsrecht daran ganz oder zum Teil einem Dritten einräumt. Der Lizenznehmer erlangt dadurch die Rechte in dem Umfang, wie sie dem Lizenzgeber zustehen.