Unter einer Lizenz versteht man einen Vertrag, durch den der*die
Inhaber*in eines Immaterialgüterrechts (z. B. Patent oder Urheberrecht
an einem Werk) ein Nutzungsrecht daran ganz oder zum Teil einem Dritten
einräumt. Der Lizenznehmer erlangt dadurch die Rechte in dem Umfang, wie
sie dem Lizenzgeber zustehen.