Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) schreibt hierzu „Der fachliche Spezialbedarf ist aufgrund der jeweiligen Besonderheiten der Fächer sehr heterogen […]. Spezialbedarf lässt sich immer nur fachbezogen, unter Berücksichtigung von bereits bestehenden fachspezifischen Informationsangeboten und -infrastrukturen, der Forschungspraxis der wissenschaftlichen Community, und bezogen auf den einzelnen FID konkretisieren. Eine pauschale Definition ist demnach nicht adäquat. Spezialbedarf kann sich sowohl auf bereitgestellte Inhalte als auch angebotene Dienstleistungen beziehen“ (Deutsche Forschungsgemeinschaft 2020, 2).