Was schützt der Datenschutz?
Was schützt der Datenschutz?
Die in Deutschland geltenden wichtigsten Verordnungen und Gesetze sind:
- die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Diese Verordnung regelt den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union und hat weitreichende Auswirkungen auf die Erhebung und Verarbeitung von Daten im Forschungsbereich.
- das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Ergänzend zur DSGVO stellt das BDSG spezifische nationale Regelungen auf, die bei der Datenverarbeitung zu beachten sind.
- das Landesdatenschutzgesetze: In Deutschland gibt es zusätzlich zu den bundesweiten Regelungen auch landesspezifische Datenschutzgesetze, die je nach Bundesland variieren können.
Datenschutzgesetze kommen zur Anwendung, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, und zwar sowohl bei automatisierten als auch bei nichtautomatisierten Verfahren.
„ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.“
(DSGVO Art. 2, Abs. 1).
Der Begriff „Dateisystem“ bezieht sich auf alle Arten von strukturierten Datensammlungen, in denen Informationen organisiert und gespeichert werden. Die Verordnung findet keine Anwendung bei persönlichen oder familiären Tätigkeiten!
Personenbezogene Daten: Definition und Merkmale

Merkmale zur Identifizierung
Zu den spezifischen Merkmalen, die zur Identifizierung einer Person führen können, zählen z. B.:
- Name
- Adresse
- Geburtsjahr
- Standort
- Wohnverhältnisse
- Kreditkartennummer
- Telefonnummer
Besonders schützenswerte Daten
Im Datenschutz gibt es bestimmte Datenkategorien, die einen besonders hohen Schutz benötigen. Diese Informationen sind sensibel und können bei Missbrauch erhebliche Risiken für die betroffenen Personen darstellen. Zu den besonders schützenswerten Daten gehören:
- Ethnische Herkunft
- Politische Meinungen
- Religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Genetische (z. B. genetische Veranlagungen für bestimmte Krankheiten) und biometrische Daten (z. B. Fingerabdrücke, Unterschrift und Gesichtserkennung)
- Gesundheitsdaten (z.B. Diagnosen und medizinische Behandlungen)
- Informationen über das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung
Denn: die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich untersagt, es gibt jedoch Ausnahmen! Eine Verarbeitung ist zulässig, wenn z.B.:
- Die betroffene Person ausdrücklich in die Verarbeitung einwilligt.
- Es rechtliche Verpflichtungen gibt, die eine Verarbeitung erfordern.

- Die Verarbeitung notwendig ist, um lebenswichtige Interessen zu schützen.

- Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist rechtmäßig, wenn sie zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.

- Die betroffene Person die Daten selbst öffentlich gemacht hat.
- Ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, beispielsweise in den Bereichen Wissenschaft oder Gesundheit.
Treffen eine oder mehrere dieser Ausnahmen zu, dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die DSGVO legt aber für diesen Fall fundamentale Grundsätze fest:
- Rechtmäßigkeit: Die Verarbeitung muss auf einer gültigen rechtlichen Grundlage beruhen.
- Zweckbindung: Die Erhebung von Daten muss einem klar definierten und legitimen Zweck dienen.
- Datenminimierung: Es dürfen nur die notwendigsten personenbezogenen Daten erfasst werden.
- Richtigkeit: Die erfassten Daten müssen korrekt und aktuell sein.
- Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich ist.
Diese Grundsätze sind darauf ausgelegt, den Schutz der Privatsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen zu gewährleisten.
Für alle personenbezogenen Daten gilt: Sie müssen so verarbeitet werden, dass sie ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Das kann erreicht werden, indem die Daten anonymisiert oder pseudonymisiert werden. Diese ursprünglich erhobenen Daten, die noch nicht dem Prozess der Anonymisierung oder Pseudonymisierung durchlaufen haben, müssen getrennt aufbewahrt werden. Die getrennte Aufbewahrung bedeutet, dass diese Identifizierungsdaten an unterschiedlichen Orten oder in unterschiedlichen Systemen gespeichert werden, um sicherzustellen, dass sie nicht unbefugt mit den pseudonymisierten Daten kombiniert werden können. Diese Maßnahme unterliegt strengen technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen, um zu gewährleisten, dass unbefugte Personen keinen Zugang zu den personenbezogenen Daten haben. Es ist sicherzustellen, dass unbefugte Personen keinen Zugang zu den personenbezogenen Daten haben.
Methoden zur Anonymisierung und Pseudonymisierung
Beim Umgang mit sensiblen Daten, insbesondere wenn diese veröffentlicht oder für Forschungszwecke verwendet werden sollen, ist der Schutz der Privatsphäre von höchster Bedeutung. Es gibt verschiedene Techniken, um das Risiko einer Re-Identifizierung von Personen zu minimieren:
- Verallgemeinerung personenbezogener Angaben: Statt spezifische Angaben zu machen, werden Informationen zusammengefasst. Beispielsweise wird anstelle der genauen Berufsbezeichnung eine allgemeinere Kategorie verwendet.
- Verwendung von Pseudonymen: Anstelle von direkten Identifikatoren wie Namen werden eindeutige, nicht personenbeziehbare Identifikatoren (Pseudonyme) verwendet. Diese ermöglichen die Verknüpfung von Datensätzen ohne Offenlegung der ursprünglichen Identität. Eine separat und sicher verwaltete Referenztabelle ermöglicht im Bedarfsfall (z.B. bei Einwilligungen) die Re-Identifikation.
- Eingrenzung von Variablenbereichen: Bei numerischen Daten können Extremwerte (Ausreißer) identifizierend wirken. Durch die Festlegung von Ober- und Untergrenzen für bestimmte Variablen wird verhindert, dass einzelne Datensätze durch ungewöhnliche Werte auffallen.
- Zusammenfassung und Reduzierung der Informationsgenauigkeit: Um die Genauigkeit von Variablen zu reduzieren, können Daten zusammengefasst oder gerundet werden. Beispielsweise kann statt des genauen Geburtsdatums nur das Alter oder das Geburtsjahr angegeben werden. Oder in einem Datensatz werden individuelle Geburtsdaten durch das Durchschnittsalter einer Gruppe ersetzt.
- Entfernung direkter Identifikatoren: Die offensichtlichste Methode besteht darin, alle direkten Identifikatoren wie Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und ähnliche Informationen zu entfernen, die eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden können.
Es ist ebenfalls wichtig zu beachten, dass keine dieser Methoden eine absolute Garantie für Anonymität bietet. Die Kombination mehrerer Techniken und eine sorgfältige Bewertung des Kontexts, in dem die Daten verwendet werden, sind entscheidend, um das Risiko einer Re-Identifizierung zu minimieren. Die Wahl der geeigneten Methode hängt von der Art der Daten, dem Verwendungszweck und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab.