Page 37 - ORCA Magazin I 2026
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KI-Policys                                                                                   37



               jekt. Dies ist für die Personalräte ein wichtiger Unter-  Welche internen Stellen und Akteure waren in die
               schied, denn nach der Rechtsprechung des Bundes-  Erarbeitung  der  Vereinbarung involviert  und  wie
               verwaltungsgerichts „verbraucht“ ein Personalrat sein   haben Sie die Zusammenarbeit organisiert?
               Mitbestimmungsrecht, wenn er zu einem bestimmten
               Thema eine Dienstvereinbarung schließt. Nicht so   Beteiligt waren der Personalrat für die wissenschaft-
               bei unserer Rahmendienstvereinbarung: Essenzielle   lichen  Beschäftigten  (PR  Wiss),  der  Personalrat
               Anliegen des Personalrats sind dort geregelt, aber er   für die Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung
               behält trotzdem sein Mitbestimmungsrecht bei betei-  (PR  MTV),  die  Gleichstellungsbeauftragte  und  die
               ligungspflichtigen KI-Projekten. Der Vorteil liegt da-  Schwerbehindertenvertretung. Der erste Aufschlag
               rin, dass die Interessenvertretungen viel eher bereit   kam damals vom PR Wiss. Wir befanden uns seit meh-
               sind, einem Projekt zuzustimmen, wenn sie zu ihren   reren Monaten in einem Mitbestimmungsverfahren
               wichtigsten Anliegen bereits eine schriftliche Verein-  für ein großes KI-Projekt. Angesichts der Komplexi-
               barung mit der Hochschulleitung haben.            tät der Technologie und dem Fehlen von Erfahrungs-
                                                                 werten gestaltete sich das Verfahren langwieriger als
               Konkret gefragt: Wie soll sie die KI-Dienstvereinba-  sonst üblich. Der PR Wiss kam auf mich mit der Frage
               rung den Umgang mit Künstlicher Intelligenz an der   zu, ob man nicht eine Dienstvereinbarung schließen
               FernUniversität Hagen gestalten?                  wolle, um darin viele Sorgen und Vorbehalte der Be-
                                                                 schäftigten gegenüber Künstlicher Intelligenz vor die
               Uns war das Signal wichtig: Die FernUniversität ver-  Klammer gezogen zu regeln. Da mir die Hochschul-
               folgt  mit  dem  Einsatz  von  KI  keinerlei  Ziele,  die  den   leitung ausdrückliche Unterstützung signalisierte,
               Interessen der Beschäftigten zuwiderlaufen. Dazu   haben wir sehr zeitnah mit den Verhandlungen be-
               gehört beispielsweise der Ausschluss jeglicher Leis-  gonnen. Diese fanden in digitaler Form im Wochen-
               tungs- und Verhaltenskontrolle durch KI-Systeme. Ein   rhythmus statt. Zwischen den Terminen habe ich die
               weiterer wichtiger Punkt war die sogenannte Letzt-  Anregungen und Änderungswünsche eingearbeitet
               entscheidungskompetenz – diese muss beim Men-     und den Gremien frühzeitig vor dem nächsten Termin
               schen bleiben. Die KI darf nur vorbereitend eingesetzt   zur Verfügung gestellt, sodass wir über diese Punkte
               werden, indem sie beispielsweise Entwürfe fertigt,   nicht noch mal verhandeln mussten. So konnten wir
               große Textmengen zusammenfasst oder in Form eines   die Dienstvereinbarung in einem Tempo abschließen,
               Chatbots zu bestimmten Themen berät.              das viele überrascht hat.








                  Zur Person.
                  Markus Müller




               Markus Müller ist verbeamteter Justiziar an der FernUniversität in Hagen. Nach dem Studium der Rechtswis-
               senschaften in Münster und dem juristischen Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf ist er seit 2018
               an der FernUniversität tätig. Seine rechtlichen Schwerpunkte liegen im Arbeits-, Beamten- und Personalver-
               tretungsrecht, sowie im Hochschulrecht. Aktuelle Tätigkeitsschwerpunkte sind die Verwaltungsdigitalisie-
               rung und der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Hochschulverwaltung.







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