© CanvaHandreichung zu Jugendroman mit Urheberrechtsverletzung – Fall des Monats März ’26
Das OLG Nürnberg hat im August 2025 über eine Lehrerhandreichung zu einem Jugendroman zu entscheiden. Streitpunkt war, ob einzelne Bestandteile dieser Handreichung urheberrechtlich zulässig waren oder Nutzungsrechte des Verlags verletzt wurden. Im Kern ging es um vier Elemente: eine Inhaltszusammenfassung, Figurenbeschreibungen, ein „Zitate-Spiel“ mit Originalzitaten und eine Klassenarbeitsvorlage, die beinahe eine ganze Seite Originaltext abdruckte.
© Netzwerk Landeseinrichtungen für digitale Hochschullehre (NeL)Kurzvortrag der ORCA.nrw-Rechtsinformationsstelle bei „KI in der Hochschullehre – Innovationen rechtssicher gestalten“ am 21. April
Künstliche Intelligenz verändert zunehmend die Kernbereiche von Hochschulen. Dabei ergeben sich auch neue rechtliche Fragen. Die Online-Veranstaltung „KI in der Hochschullehre – Innovationen rechtssicher gestalten“ beleuchtet am 21. April 2026 aktuelle Entwicklungen rund um Text- und Data-Mining, den Einsatz von KI in Prüfungen sowie datenschutzrechtliche Anforderungen. Die ORCA.nrw-Rechtsinformationsstelle ist ab 11:30 Uhr mit einem Kurzvortrag zum Thema „KI und Datenschutzrecht“ vertreten.
© CanvaLokal vs. Cloud: Wie werden Daten an Hochschulen sinnvoll gespeichert? – Fall des Monats Februar ’26
Eine Hochschule in Nordrhein-Westfalen steht vor der Entscheidung, zentrale Lehr- und Lerndaten
künftig entweder auf eigenen Systemen im Hochschulrechenzentrum zu verarbeiten oder auf einen
extern betriebenen Cloud-Dienst mit Serverstandort in der Europäischen Union umzustellen. Die Verantwortlichen
fragen sich nun, welche Lösung aus datenschutzrechtlicher Sicht am sinnvollsten ist.
© CanvaFall des Monats Januar ’26: GEMA vs. OpenAI – Wie dürfen Songtexte in Sprachmodellen wiedergegeben werden?
Eine Dozentin möchte ihren Unterricht moderner gestalten und einen KI-Chatbot bauen. Sie nutzt dazu eine KI-Anwendung, in dessen Wissensspeicher sie Lernunterlagen wie Vorlesungsskripte, Foliensätze, Übungsaufgaben und Auszüge aus Fachbüchern einspeist. Die Studierenden sollen den Chatbot als individuelle Arbeitshilfe in Anspruch nehmen, in dem sie Fragen zu den Lehrinhalten stellen können. Die Dozentin überlegt nun: Darf ich das?
© CanvaDarf ich einen KI-Chatbot in der Lehre einsetzen? – Fall des Monats Dezember ’25
Eine Dozentin möchte ihren Unterricht moderner gestalten und einen KI-Chatbot bauen. Sie nutzt dazu eine KI-Anwendung, in dessen Wissensspeicher sie Lernunterlagen wie Vorlesungsskripte, Foliensätze, Übungsaufgaben und Auszüge aus Fachbüchern einspeist. Die Studierenden sollen den Chatbot als individuelle Arbeitshilfe in Anspruch nehmen, in dem sie Fragen zu den Lehrinhalten stellen können. Die Dozentin überlegt nun: Darf ich das?
© CanvaForschungsdaten von Studierenden – was darf ich damit? – Fall des Monats November ’25
Im Rahmen eines Seminars führen Studierende eigenständig eine empirische Untersuchung durch. Sie entwickeln den Forschungsansatz selbst, erheben Umfragedaten, bereiten diese statistisch auf und visualisieren ihre Ergebnisse in Diagrammen und einer interaktiven Karte. Die Lehrperson plant, die Daten anschließend als OER bereitzustellen und in einem späteren Forschungsprojekt weiterzuverwenden. Darf sie das?
© CanvaDürfen markenrechtlich geschützte Zeichen in Lehrmaterialien verwenden werden? – Fall des Monats Oktober ’25
Das Team der Rechtsinformationsstelle ORCA.nrw unterstützt Lehrende aus Nordrhein-Westfalen bei rechtlichen Fragen. Im Format „Fall des Monats“ stellt es regelmäßig einen besonderen Sachverhalt vor, der…
© CanvaIst eine Überprüfung und Speicherung studentischer Arbeiten mittels Plagiatssoftware zulässig? – Fall des Monats September ’25
Bei einer Lehrveranstaltung sollen Hausarbeiten durch die Studierenden als Prüfungsleistung erstellt werden. Im Rahmen der Korrektur dieser Hausarbeiten sollen diese durch einen externen Dienstleister mit Hilfe einer Software auf Plagiate geprüft werden. Der externe Dienstleister wird die Arbeiten zudem über die konkrete Überprüfung hinaus abspeichern. Hierbei stellen sich mehrere rechtliche Fragen aus urheberrechtlicher Sicht.
© CanvaDarf ich Instagram-Beiträge in OER nutzen? – Fall des Monats August ’25
Im Rahmen einer Vorlesung möchte eine Dozentin Inhalte aus TikTok und Instagram einbinden, um Studierenden anhand authentischer Beispiele Kommunikationsstile, Medieneffekte oder gesellschaftliche Narrative zu veranschaulichen. Was muss sie bedenken?