Page 24 - ORCA Magazin I 2026
P. 24

24                                                                          Fall des Monats



          parenz, Fairness und Chancengleichheit gerecht wird.   wird. Bestenfalls wird ein solches Szenario über die
          Ausgehend davon muss im Einzelfall überlegt werden,   Prüfungsordnung abgedeckt. Ist dies nicht der Fall,
          wie dieses Ziel zu erreichen ist. Ein Anhaltspunkt dafür   kann die Lehrperson für ihre Prüfungen entsprechen-
          ist die Abgrenzung der Verantwortungsbereiche von   de Bearbeiterhinweise geben.
          der Hochschule (Lehrperson) und den Prüflingen (Stu-
          dierende).                                       b) Allgemeine zivilrechtliche Verantwortlichkeit
                                                           Für die allgemeine zivilrechtliche Haftung gelten auch
          Setzt eine Lehrperson im Rahmen einer Lehrveranstal-  im  Falle  einer fehlerhaften  Ausgabe  die  bereits  ge-
          tung technische Hilfsmittel ein, ist die Lehrperson für   nannten  Grundsätze  (2.  b)).  Eine  Haftung  auf  Scha-
          die technische Funktionsfähigkeit dieser Hilfsmittel   densersatz setzt stets ein Verschulden des Schädigers
          verantwortlich. Denn im Gegensatz zu den Studieren-  in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus. Pflegt
          den hat sie die Entscheidungshoheit über die Hilfsmit-  die Lehrperson einen sorgfältigen und transparenten
          tel. Dieser Grundsatz gilt auch für einen KI-Chatbot,   Umgang sowohl hinsichtlich der Prüfung als auch des
          den die Lehrperson als Hilfsmittel auswählt. Der pri-  KI-Chatbots, wird man ihr kein Verschulden zur Last
          märe Nutzen dieses Hilfsmittels erfordert allerdings   legen können. Folglich haftet sie dann auch nicht auf
          die  Bedienung  durch  die  Studierenden.  Die  korrekte   Schadensersatz.
          Bedienung des Hilfsmittels liegt wiederum im Verant-
          wortungsbereich der Studierenden. Ein KI-Chatbot ist  Fazit
          allerdings eine technisch komplexe Anwendung, die
          selbst bei korrekter Bedienung auch falsche Ergebnis-  Der Einsatz eines KI-Chatbots birgt vom Einspeisen
          se ausgeben kann. Der Einsatz von KI erweist sich so-  der  Lernunterlagen  durch  die  Lehrperson  (1.),  über
          mit als Gratwanderung zwischen den Verantwortungs-  die  Nutzung  des  Chatbots  der  Studierenden  (2.)  bis
          bereichen, die nur aufgrund der Gesamtumstände des   hin zur Ausgabe des Ergebnisses durch den Chatbot
          Einzelfalls zu lösen ist.                        (3.) rechtliche Risiken. Bei der Einspeisung der Lern-
                                                           unterlagen in den Wissensspeicher sind insbesondere
          Die  Lehrperson  kann  ihrer  Verantwortung  für  die   das Urheberrecht, das Datenschutzrecht sowie das
          Wahl des Hilfsmittels dadurch nachkommen, indem sie   allgemeine  Persönlichkeitsrecht  zu  achten.  Abseits
          die Studierenden für Halluzinationen von KI-Anwen-  der staatlichen Gesetze sollten auch die Nutzungsbe-
          dungen sensibilisiert und für einen entsprechend kriti-  dingungen der KI-Anbieter sowie interne Regularien
          schen Umgang wirbt. Zudem kann sie die Funktionsfä-  der Hochschule berücksichtigt werden. Bei der Nut-
          higkeit des KI-Chatbots selbst überwachen. Zeigt sich   zung des KI-Chatbots durch Studierende sollte deren
          eine Fehlfunktion, sollte die Lehrperson der Ursache   KI-Kompetenz sichergestellt werden, was zugleich
          unmittelbar auf den Grund gehen und die Studieren-  auch einer Haftung der Lehrperson im Falle des Miss-
          den darüber informieren. Ein gewisses Restrisiko einer   brauchs vorbeugt. Soll der KI-Chatbot auch zur Prü-
          Halluzination wird durch solche Präventivmaßnahmen   fungsvorbereitung oder in Prüfungen genutzt werden
          aber nicht auszuschließen sein. Demnach sollte schon   können, sollten Vorkehrungen für fehlerhafte Ausga-
          aus Gründen der Transparenz im Vorfeld des Einsatzes   ben getroffen werden. Hier gelten insbesondere die
          eines KI-Chatbots geklärt sein, wie mit Ausgabefeh-  allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen Prü-
          lern im Hinblick auf Prüfungsleistungen umgegangen   fungsverfahrens.




          Einmal im Monat veröffentlicht die Rechtsinformationsstelle auf www.ORCA.nrw den Fall des Monats. In
          diesem Format wird ein besonderer Sachverhalt vorgestellt, der sich aus einer zu bearbeitenden Anfrage
          oder aus aktueller Rechtsprechung ergibt.
   19   20   21   22   23   24   25   26   27   28   29