Häufig gestellte Fragen
FAQ
Sie haben Fragen zu ORCA.nrw? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
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Die Definition der UNESCO ist die meistzitierte - national wie international.
Open Educational Resources (OER) sind Bildungsmaterialien jeglicher Art und in jedem Medium, die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden. Eine solche offene Lizenz ermöglicht den kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch andere ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen. Open Educational Resources können einzelne Materialien aber auch komplette Kurse oder Bücher umfassen. Jedes Medium kann verwendet werden. Lehrpläne, Kursmaterialien, Lehrbücher, Streaming-Videos, Multimediaanwendungen, Podcasts – all diese Ressourcen sind OER, wenn sie unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden. (Quelle: UNESCO Definition)
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ORCA.nrw steht für Open Resources Campus. Das Landesportal ist über www.orca.nrw zu erreichen, da es sich um ein Angebot von und für Nordrhein-Westfalen (NRW) handelt.
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Die Lehrenden der Universitäten und Fachhochschulen können bei ORCA.nrw ihre Lehrmaterialien einstellen. Außerdem stellen wir selbst Inhalte zusammen, die für die Community von Interesse sind. So z. B. ein Test für Studierende, in dem sie ihre Motivation, ihr Lernverhalten sowie ihre Zufriedenheit mit ihrem Studiengang einschätzen können und Feedback erhalten.
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Zum Aufbau der Strukturen ist es hilfreich, möglichst eng mit den Hochschulen verzahnt zu sein. Da hilft eine Organisation pro Bundesland. Im Kooperationsnetzwerk KN-OER arbeiten wir mit mehreren Bundesländern daran, unsere OER-förderlichen Infrastrukturen und Dienste aufeinander abzustimmen. Außerdem ist ORCA.nrw durch den Suchindex OERSI (Open Educational Resources Search Index) auch mit den Einrichtungen anderer Bundesländer verbunden. Die OER-Materialien aller an den OERSI angeschlossenen Einrichtungen können auch bei ORCA.nrw gefunden werden und umgekehrt.
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Das ist ja gerade ein Vorteil der offenen Bildungsmaterialien. Sie können innerhalb einer Fachcommunity genutzt und damit auch von allen Wissensträgern auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass OER aktueller sind als gedrucktes Material.
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Alle Materialien in ORCA.nrw durchlaufen vor ihrer Veröffentlichung einen Qualitätssicherungsprozess, durch den insbesondere die Umsetzung lizenzrechtlicher und technischer Standards sowie ein möglichst barrierearmer Zugang sichergestellt werden soll. Die Geschäftsstelle pflegt die Bildungsmaterialien im Portal in enger Abstimmung mit den Ersteller*innen unter Beachtung des Content-Life-Cycles, sodass beispielsweise die Metadaten oder Verlinkungen auf externes Material stets aktuell sind. Die langfristige Identifizierbarkeit und Auffindbarkeit des Materials wird durch die dauerhafte Speicherung in einer Datenbank des Hochschulbibliothekszentrums des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz) gewährleistet. Zudem bietet das Portal Zugang zu den Angeboten der Rechtsinformationsstelle, die u. a. zu urheber-, datenschutz- und medienrechtlichen Fragen Auskunft gibt.
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Ein solcher Standpunkt ignoriert die Chance, Bildungsressourcen durch stete Weiterbearbeitung beispielsweise leichter aktuell zu halten. Zugleich profitieren Themen von kontroversen Standpunkten und der aufkommenden Mehrdimensionalität.
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Eine Voraussetzung, um Ihr Lehr-/Lernmaterial auf ORCA.nrw zu veröffentlichen, ist, dass es unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht wird. Im Upload-Formular können Sie daher einer der sechs Creative-Commons-Lizenzen auswählen: CC0 1.0, CC BY 4.0, CC BY-SA 4.0, CC BY-ND 4.0, CC BY-NC 4.0, CC-BY-ND-SA 4.0. CC-Lizenzen sind eine standarisierte Nutzungsrechteeinräumung gegenüber einem unbestimmten Personenkreis. Die drei offene CC-Lizenzen ‘CC0 1.0’, ‘CC BY 4.0’ und ‘CC BY-SA 4.0’ erlauben Nachnutzenden, Ihr Material weiterzuverwenden und weiterzubearbeiten. Die grundsätzliche Empfehlung lautet, dass Lizenzhinweise immer gut leserlich platziert sein sollen. Zudem ist es ratsam, die ausgewählte Lizenzierung von Anfang an mitzudenken und wenn möglich bei der Erstellung auf bestehendes CC-lizenziertes Material zurückzugreifen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass durch die Lizenzvergabe keine Rechte Dritter verletzt werden. Wenn Lizenzen vergeben werden oder wenn lizenziertes Material genutzt wird, sollte stets die Angabe von einem Mindestmaß an Informationen damit einhergehen. Unter folgendem Link finden Sie ein Tool, um einen korrekten Lizenzhinweis selbst zu erstellen: http://oerhoernchen.de/bildungsteiler/. Für Nachnutzer*innen wird die Nennung der folgenden Informationen im Sinne der TULLU-Regel empfohlen. Bei Fragen zu OER und deren Lizenzierung, wenden Sie sich an die Netzwerkstelle ORCA.nrw Ihrer Hochschule oder schauen Sie in unserer OER@ORCA.nrw-Handreichung.
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Nein, das ist nicht zwingend notwendig. Im Sinne des Offenheits-Gedankens wäre es jedoch wünschenswert, wenn Material mit Open Source-Tools/-Software erstellt wird.
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Es gibt keine Designvorgaben. Insgesamt gilt mit Blick auf die Nachnutzung: Je neutraler das Material gestaltet ist, desto leichter kann es in anderen Kontexten wieder eingebunden werden. ORCA.nrw-spezifische Designanpassungen des Kursmaterials werden nach dem Upload durch die Geschäftsstelle im Zuge der Zurverfügungstellung in einem LMS des Portals vorgenommen.
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Im Sinne des OER-Gedankens ist es erwünscht, dass Material für ORCA.nrw in einem editierbaren Dateiformat zur Verfügung gestellt wird (z. B. .docx, .ppt). Dennoch können auch geschlossene Formate (z. B. PDF) verwendet werden. Im Sinne des Offenheits-Gedankens ist es zudem ideal, wenn Material mit Open Source-Tools erstellt wird.
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Beachten Sie bitte, dass sowohl Einzelvideos als auch Videos in Ihrem LMS-Kurs immer einen Lizenztext benötigen. Lizenzhinweise in Videos sollten bestenfalls nicht im Abspann platziert werden, sondern im vorderen Bereich. Auf der Hilfeseite von educast.nrw finden Sie Hinweise zu den möglichen Dateiformaten, empfohlenen Verfahren zur Komprimierung der Daten sowie zu technischen Parametern für die Video- und Audiospur, wie Auflösung, Bitrate u. a. Für häufig eingesetzte Programme zur Videoproduktion (u.a. Adobe Premiere, Open Broadcast Software OBS, etc.) sind hier außerdem weitere spezifische Empfehlungen zu finden. Zur Unterstützung der Barrierefreiheit von Videos sind Untertitel (VTT- oder SRT-Format) ausdrücklich erwünscht. Mehr Informationen zu der Erstellung von Untertiteln finden Sie hier. Für Videos gibt es keine Farbvorgaben, es sollte jedoch auf Aspekte der Barrierefreiheit geachtet werden, z. B. auf ausreichend Kontraste.
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Die H5P-Datei als Einzelmaterial wird als Downloadvariante auf ORCA.nrw zur Verfügung gestellt und nicht in das ORCA-LMS eingebunden. Bei der Erstellung von H5P-Modulen ist Folgendes wichtig:
- Die verwendeten Dateien müssen in den H5P-Inhaltstypen abgespeichert werden und nicht lokal auf den Rechnern der Erstellenden.
- Die verwendeten Dateien sollen nicht namentlich umbenannt werden, weil diese sonst bei einer Nachbearbeitung von dem Content Management Team nicht zugeordnet werden können.
- Die H5P-Dateien dürfen nicht größer als 2 GB sein, um die technische Lauffähigkeit zu gewährleisten.
- Videos, die in den H5P-Elementen verwendet werden, müssen ebenfalls einen Lizenztext haben. Wenn das Video jedoch ausschließlich für das H5P-Modul produziert wurde ist die Angabe eines Lizenzhinweises im H5P-Element ausreichend.
- Es muss am H5P-Material klar ersichtlich sein, unter welcher Lizenz das Material steht. Das gilt sowohl für H5P-Einzelmaterialien als auch für H5P-Materialien in einem Kurs.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Bei den H5P-Optionen setzen Sie den Haken für die Nutzungsbedingungen (‚Copyright anzeigen‘), damit alle Informationen zu den einzelnen Elementen in dem H5P-Modul sauber hinterlegt sind. Zudem werden die Optionen ‚Herunterladen erlauben‘ und ‚Einbetten erlauben‘ angezeigt. Wir empfehlen, den Haken bei allen drei Optionen zu setzen.
2. Sie binden eine Anfangsfolie mit dem Lizenzhinweis in das H5P-Modul ein.
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Ihren Lizenzhinweis können Sie in der Audiodatei selbst einsprechen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass sie Ihre Audiodatei als ZIP-Datei verpacken und dort eine ‘Readme’-Textdatei mit dem Lizenzhinweis hinzufügen. Darüber hinaus empfehlen wir einen zusätzlichen Alternativ-Text zu Ihrer Audiodatei zu erstellen, damit Nutzende mit einer Hörbeeinträchtigung die Möglichkeit haben, das Material zu nutzen.
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Bei der Erstellung von PDF-Dateien sollte darauf geachtet werden, dass kein Bearbeitungs- oder Druckschutz eingestellt ist und Braille-Kompatibilität gewährleistet ist.
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Auf dem Landesportal ORCA.nrw gibt es eine Moodle- und eine ILIAS-Instanz, weitere Schnittstellen zu anderen Lernmanagementsysteme sind nicht vorgesehen.
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ILIAS- oder Moodle-Kurse mit einer maximalen Dateigröße von 1 GB können auf unseren ORCA-LMS-Instanzen hochgeladen werden. Wir empfehlen jedoch eine maximale Dateigröße von 500 MB, damit die Nachnutzung des Kurses als Download-Paket gewährleistet ist. Die Gesamtgröße des Kurses kann klein gehalten werden, indem die Videos der Kurse ausgelagert werden (siehe ‘Fragen zum Upload-Prozess’ → “Mein ILIAS-/Moodle-Kurs enthält Videos. Was muss ich beim Upload beachten?”)
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Das Landesportal ORCA.nrw hält jeweils die aktuellste Moodle- bzw. ILIAS-Version mit Long-Term-Support vor. Grundsätzlich gilt, dass Sie für Ihre Materialerstellung sowie das Backup Ihrer Kursdatei mindestens die Moodle-Version 3.9 bzw. die ILIAS-Version 6.0 verwenden müssen. Bitte nutzen Sie außerdem höchstens die jeweils aktuelle LMS-Version, die im Long-Term- Support (LTS) ist. Bei der Einbindung von Materialien aus ORCA.nrw in das hochschuleigenen LMS kann es sonst aufgrund unterschiedlicher oder unterschiedlich konfigurierter Versionen der LMS zu Problemen kommen.
Hier finden Sie Moodle-spezifische Informationen dazu: https://docs.moodle.org/dev/Releases.
Hier finden Sie ILIAS-spezifische Informationen dazu: https://docu.ilias.de/goto_docu_pg_138139_1719.html.
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Ja. Für Moodle werden die Plug-ins "Moodle plugins directory: Grid Format" und "Moodle plugins directory: Tiles format" unterstützt.
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Eine Übersicht über die Moodle- und ILIAS-Plug-ins, die aktuell (Stand: 10.10.2022 und 08.05.2023) auf unseren Servern verwendet werden, finden Sie hier: https://www.orca.nrw/lehrende/oer-support. Bitte beachten Sie, dass regelmäßig neue Plug-ins installiert werden und diese Liste somit nicht final ist.
Das Landesportal ORCA.nrw kann aus Kapazitätsgründen nur eine bestimmte Bandbreite an Plug-ins unterstützen. Wir orientieren uns an den Plug-ins, die von der Servicestellen Moodle.nrw und ILIAS.nrw empfohlen werden. Eine Übersicht über verfügbare ILIAS-Plug-ins finden Sie hier. Eine Übersicht über verfügbare Moodle-Plug-ins finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass Ihre Hochschule selbst entscheidet, welche Plug-ins eingesetzt werden. Sie können sich bei den E-Learning-Verantwortlichen Ihrer Hochschule erkundigen, welche Funktionen von Moodle und ILIAS als Standard gelten und welche alternativen Tools es gibt.
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Ja. In der Download-Variante des Kurses bleibt das Tool ‘Forum’ erhalten. (Stand: 26.05.2023).
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Um auf den Upload-Prozess zugreifen zu können, müssen Sie Lehrende oder Lehrender an einer öffentlichen oder überwiegend staatlich refinanzierten Hochschule in NRW sein und sich auf ORCA.nrw über den Zugang „DFN-AAI“ anmelden. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören und dennoch keinen Zugriff bekommen, wenden Sie sich bitte an support@orca.nrw.
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- Sie können über das Upload-Formular auf der Übersichtsseite für Lehrende Material für das Portal hochladen. Nachdem Sie den Nutzungsbedingungen zugestimmt haben, geben Sie in einem ersten Schritt an, ob das Material im Rahmen einer Förderung erstellt wurde. Anschließend werden Sie aufgefordert, Metadaten zum Material einzutragen bzw. auszuwählen (siehe Frage "Was sind Metadaten?").
- Eine Voraussetzung, um Ihr Material auf ORCA.nrw zu veröffentlichen, ist, dass es unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht wird. Die Lizenz muss entsprechend in den Metadaten ausgewählt werden. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise in unserer Handreichung.
- Im nächsten Schritt kann die Datei bzw. können die Dateien auf dem lokalen Laufwerk ausgewählt und hochgeladen werden. Es wird zwischen Video/Audio und allen anderen Dateiformaten (z.B. PowerPoint-Präsentationen, Moodle- oder ILIAS-Kurse, PDF's, H5P-Einzelmaterialien) unterschieden. Es gibt keine Beschränkungen was das Dateiformat betrifft. Die Materialien werden nach dem Upload in das Repositorium überführt und nach der Qualitätssicherung von dort aus auf ORCA.nrw veröffentlicht. D. h. die Materialien sind nicht sofort nach dem Hochladen auf ORCA.nrw sichtbar. Sie werden benachrichtigt, sobald dies der Fall ist.
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- Um Material bestmöglich für andere auffindbar und nachnutzbar zu machen (z. B. in Suchmaschinen), werden die inhaltlichen und formalen Merkmale von Materialien erfasst (sog. Metadaten). Für den Upload bei ORCA.nrw gibt es einige Angaben bei den Metadaten, die Pflichtangaben sind, da sie neben dem Aspekt der Auffindbarkeit auch dafür benötigt werden, das Material im Portal aussagekräftig darzustellen. Die Metadaten basieren auf dem Allgemeinen Metadatenprofil für Bildungsressourcen (AMB). Je mehr Informationen Sie angeben, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Material gefunden wird und zu der Suchanfrage des Suchenden passt.
Pflichtangaben:
- Titel des Materials
- Urheber*in (Name und Hochschule; Mehrfachangaben möglich. Die Urheber*innen sollten Personen und keine Institutionen sein)
- Fach(bereich) (Mehrfachangaben möglich)
- Lizenz
- Sprache der Lernressource (Mehrfachangaben möglich)
- ‘Medientyp (Mehrfachangaben möglich)
Optionale Angaben:
- Akademischer Grad und die ORCID iD der Urheber*innen
- sonstige Beitragende (Mehrfachangaben möglich)
- Schlagwörter (Mehrfachangaben möglich)
- Kurzbeschreibung (max. 5.000 Zeichen mit Leerzeichen)
Metadatenübernahme:
- Nach dem Upload über das Upload-Formular können Sie anwählen, dass Ihre Metadaten aus dem vorherigen Upload bis auf den Titel übernommen werden. Das spart Zeit, wenn Sie ähnliche Ressourcen, z. B. eine Videoreihe, hochladen wollen.
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Ein Massenmaterialienupload ist noch nicht möglich. Sie können mehrere Dateien als ZIP-Datei in einem Aufschlag hochladen. Die Dateien bekommen dann einen Metadatensatz. Wenn Sie Materialien zu unterschiedlichen Themen hochladen möchten und diese nicht zusammengehören, müssen Sie es einzeln über das Upload-Formular hochladen. Zudem ist als Weiterentwicklung vorgesehen, dass Beziehungen zwischen Materialien angegeben werden können.
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Nein. Sie bekommen eine Bestätigung im Browser, dass der Upload erfolgreich war. Das Material wird nicht unmittelbar nach dem Upload im Landesportal ORCA.nrw sichtbar, sondern zeitlich leicht verzögert durch die Geschäftsstelle des Portals freigeschaltet. Sie werden per E-Mail informiert, wenn Ihr Material nach der Qualitätssicherung veröffentlicht wurde.
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Sie können pro Vorgang eine maximale Dateigröße von 10 GB über das Upload-Formular hochladen. Bitte beachten Sie: H5P-Dateien dürfen nicht größer als 2 GB sein, um die technische Lauffähigkeit zu gewährleisten. ILIAS- oder Moodle-Kurse dürfen nicht größer sein als 1 GB. Wir empfehlen jedoch eine Kursgröße von maximal 500 MB, damit die Nachnutzung Ihres Kurses als Download-Paket gewährleistet ist.
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Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen was das Dateiformat betrifft. Es empfiehlt sich jedoch, Material möglichst in einem mit Moodle oder ILIAS kompatiblen Standardformat zu teilen, damit es in der Lehre problemlos weitergenutzt werden kann.
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Nein. Auf ORCA.nrw hochgeladene H5P-Einzeldateien können lediglich zur Nachnutzung heruntergeladen werden.
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H5P-Einzelmaterialien müssen lediglich als Datei über das Uploadformular hochgeladen werden unabhängig davon, ob sie Videos beinhalten.
Sollte Ihre H5P-Datei ein Video beinhalten und Teil eines LMS-Kurses sein, muss das Video in jedem Fall auf den Video-Server von Educast ausgelagert werden. Dazu laden Sie jede Video-Datei einzeln und vor dem Upload des LMS-Kurses über das Upload-Formular hoch. Anstelle von Video-Dateien dürfen in der H5P-Datei lediglich Video-Links eingebettet sein, um die Nachnutzung des Kurses als Download-Paket zu gewährleisten (siehe Frage “Mein ILIAS-/Moodle-Kurs enthält Videos. Was muss ich beim Upload beachten?“).
Bitte beachten Sie, dass sowohl Ihre H5P-Datei als auch das Video selbst einen Lizenzhinweis enthalten müssen. Wenn Sie das Video jedoch ausschließlich für die Einbettung in das H5P-Modul und das Video nicht als verfügbares Einzelmaterial verwenden, reicht einen Lizenzhinweis in der H5P-Datei aus.Lizenzhinweise sollten immer gut leserlich platziert sein. Speziell in Videos sollen Lizenzhinweise nicht im Abspann platziert werden, sondern sondern möglichst zu Beginn.
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Sie können einen ILIAS- oder Moodle-Kurs mit einer maximalen Dateigröße von 1 GB auf unseren ORCA-LMS-Instanzen hochladen. Wir empfehlen jedoch eine Kursgröße von maximal 500 MB, damit die Nachnutzung Ihres Kurses als Download-Paket gewährleistet ist. Wie Sie die Gesamtgröße Ihres Kurses klein halten können, finden Sie unter der Frage “Mein ILIAS-/Moodle-Kurs enthält Videos. Was muss ich beim Upload beachten?”
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Der finale ILIAS- oder Moodle-Kurs kann als Backup-Datei (.zip oder .mbz), samt dazugehörigen Metadaten, über den Content-Upload des Landesportales ORCA.nrw hochgeladen werden. Bitte beachten Sie, dass Sie die zu exportierende Backup-Datei nicht umbenennen. Kontaktieren Sie ggf. die Netzwerkstelle Ihrer Hochschule. Sie kann Sie bei der Erstellung von Moodle- oder ILIAS-Backups unterstützen.
Nach erfolgreicher Übergabe des Kurses via Upload-Formular sichtet das Content-Management-Team den Kurs auf formale Kriterien. Dabei wird zuerst auf die technische Funktionalität geprüft (Lässt sich der Kurs fehlerfrei in die internen ORCA-LMS-Instanzen einbinden?). Des Weiteren prüft das Content Management die Materialien im Kurs auf den Aspekt der Barrierefreiheit und die Lizenzangaben am Material. Falls das Material angepasst werden muss, kontaktiert das Team Sie und spricht allgemeine Empfehlungen bzw. Anpassungen aus.
Nach erfolgreicher Sichtung wird Ihr Kurs freigeschaltet und als Download-Variante veröffentlicht. Sie werden hierüber per E-Mail informiert.
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Sollte Ihr Kurs Videos beinhalten, müssen diese vorher auf dem Video-Server ausgelagert werden, um die Nachnutzung der Kurse als Download-Pakete zu gewährleisten (siehe Frage “Mein ILIAS-/Moodle-Kurs enthält Videos. Was muss ich beim Upload beachten?“).
- Wenn bei der Entwicklung Ihres Moodle-Kurses mit Kursbereichen gearbeitet worden ist, muss der Geschäftsstelle zusätzlich ein formloses Dokument übergeben werden, das anzeigt, wie der Kurs aufgebaut ist und in welcher Reihenfolge die Kursbereiche wiederhergestellt werden sollen. Schicken Sie diese Datei per E-Mail an info-oer@orca.nrw.
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Sollte Ihr Kurs Videos beinhalten, müssen diese immer nach Educast ausgelagert werden, indem Sie Ihre Videos separat zum Kurs über das Upload-Formular hochladen. Das gilt auch für Videos in H5P-Typen, z.B. das 'Interactive Video'-Modul. Anstatt Videos, müssen nämlich Videolinks im Kurs eingebettet sein, um die Gesamtgröße der Kurse “schlank” zu halten und somit die Nachnutzung der Kurse als Download-Pakete zu gewährleisten. Ein Massenmaterialupload ist noch nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass sowohl Ihr Kurs als auch Ihre Videos einen Lizenzhinweis enthalten müssen. Lizenzhinweise sollen immer gut leserlich platziert sein. Speziell in Videos sollen Lizenzhinweise nicht im Abspann platziert werden, sondern im vorderen Bereich.
Vorgehensweise:
- Erstellen Sie eine Excel-Liste für die abzugebenden Videos mit den Metadatenangaben aus dem Upload-Formular.
- Laden Sie die Videos einzeln über das Upload-Formular hoch. Möchten Sie Ihre Videos als Einzelmaterial zusätzlich zum Kurs auffindbar machen? Setzen Sie dann den Haken bei dem Schritt 'Indizierung des Videos' > Video über die Suche auffindbar machen'. Füllen Sie die Excel-Tabelle mit den Metadatenangaben aus, die Sie im Upload-Formular getätigt haben. Dh. zu jedem Video die Titelangabe, Angabe der Urheber*innen, CC-Lizenz etc.
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- Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Videos als Einzelmaterial zusätzlich zum Kurs auffindbar machen möchten, müssen Ihre Metadaten ausführlicher sein:
- Fügen Sie eine Kurzbeschreibung der Videos hinzu (ca. 3-5 Sätze).
- Für eine bessere Auffindbarkeit empfehlen wir die Nutzung von Schlagworten für jedes einzelne Video.
- Senden Sie Ihre finale Excel-Liste per E-Mail an das Content-Management-Team (info-oer@orca.nrw).
- Das Content Management sichtet die Videos und gibt ggf. Rückmeldungen bzw. Empfehlungen.
- Nach erfolgreicher Videosichtung übergibt das Content Management Ihnen die Excel-Liste mit den jeweiligen Educast-Videolinks. Betten Sie diese Videolinks in Ihrem Kurs und/oder in Ihrer H5P-Datei ein, indem Sie die eigentlichen Videos im Kurs und/oder in der H5P-Datei durch die Links austauschen.
- Erstellen Sie ein Backup des Kurses (.zip oder .mbz-Datei), welches Sie dann über das Upload-Formular einreichen (siehe Frage "Wenn ich einen finalen ILIAS-/Moodle-Kurs an ORCA.nrw übergebe, wie wird er dann dort bereitgestellt?").
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Nein, Sie bekommen keine Vorschau, da die Kurs-Datei als Download-Variante auf ORCA.nrw bereitgestellt wird. (Stand: 26.05.2023).
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Bitte kontaktieren Sie das Content-Management-Team für nachträgliche Korrekturen bzw. Anpassungen unter info-oer@orca.nrw.
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Nach dem Upload bekommen Sie eine Bestätigung im Browser, dass der Upload funktioniert hat. Das Material wird nicht unmittelbar nach dem Upload im Landesportal ORCA.nrw sichtbar, sondern zeitlich leicht verzögert durch die Geschäftsstelle des Portals freigeschaltet. Nach erfolgreicher Übergabe des Kurses via Upload-Formular sichtet das Content-Management-Team den Kurs zuerst auf formale Kriterien. Dabei wird auf die technische Funktionalität geprüft (Lässt sich der Kurs fehlerfrei in die internen ORCA-LMS-Instanzen einbinden?). Des Weiteren prüft das Content Management die Materialien auf den Aspekt der Barrierefreiheit und die Lizenzangaben am Material. Mehr dazu lesen Sie in diesem Blogartikel: https://www.orca.nrw/blog/der-weg-des-contents-in-das-landesportal. Falls das Material angepasst werden muss, kontaktiert das Team Sie und spricht allgemeine Empfehlungen bzw. Anpassungen aus. Nach erfolgreicher Sichtung wird Ihr Material freigeschaltet und veröffentlicht.
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Ihr Material wird mit Hilfe des Suchindex OERSI (Open Educational Resources Search Index) auffindbar gemacht. Sie werden per E-Mail informiert, wenn Ihr Material nach der Qualitätssicherung veröffentlicht wurde.
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Wenn ein Kurs auf ORCA.nrw veröffentlicht wird, können sowohl Studierende als auch Lehrende gleichermaßen darauf zugreifen. Die Suche kann einmal über den Menüpunkt “Lehrende” und einmal über den Menüpunkt “Studierende” getätigt werden. In beiden Fällen ist der Kurs als Download-Variante zu finden. (Stand: 26.05.2023).
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Aggregierte Nutzungsstatistiken auf Kursebene sind für die Zukunft geplant, derzeit aber noch nicht realisiert.
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Wenn Materialien gelöscht werden sollen oder eine neue Version veröffentlicht werden soll, kontaktieren Sie bitte info-oer@orca.nrw. Materialien können nur vom Content-Management-Team bzw. von der Geschäftsstelle gelöscht werden. Bitte beachten Sie, dass mit der Veröffentlichung die Weiterverwendung der OER-Materialien erlaubt wird. Nach dem Löschen des Materials ist daher nicht sichergestellt, dass das Material nicht bereits genutzt und weiterentwickelt wurde.
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ORCA.nrw ist durch den Suchindex OERSI (Open Educational Resources Search Index) mit den Einrichtungen anderer Bundesländer verbunden. Die OER-Materialien aller an den OERSI angeschlossenen Einrichtungen können auch bei ORCA.nrw gefunden werden und umgekehrt. Wenn Sie in der Suche des Portals das Häkchen bei ‘Nur ORCA.nrw-Inhalte’ setzen ohne etwas anderes einzugeben, bekommen Sie eine Übersicht der qualitätsgesicherten, auffindbaren OER-Materialien, die über das Uploadformular des Landesportales ORCA.nrw hochgeladen wurden: https://www.orca.nrw/searchresults?searchbox=""provider=["ORCA.nrw"].
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In bestimmten Förderlinien der landesweite Digitalisierungsoffensive des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW), beispielsweise OERContent.nrw, digiFellows und Curriculum 4.0, werden Lehr-/Lernmaterialien entwickelt, die anschließend an ORCA.nrw übergeben werden. Entwickeln Sie gefördertes Material? Bitte beachten Sie die zu erfüllenden Auflagen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW sowie die jeweilige Ausschreibung. In der OER@ORCA.nrw-Handreichung finden Sie Wissenswertes rund um die Content-Erstellung für das Landesportal ORCA.nrw.
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Alle im Rahmen bestimmter Förderlinien der landesweite Digitalisierungsoffensive des MKW des Landes Nordrhein-Westfalen entstehenden digitalen Lehr-/Lernmaterialien müssen unter der Lizenz „CC BY-SA 4.0“, „CC BY“ oder „CC 0“ veröffentlicht werden. Die Auswahl einer dieser Lizenzen ist Voraussetzung für die Veröffentlichung des Materials auf ORCA.nrw. Für Fragen zu den verschiedenen Lizenzierungsmöglichkeiten kontaktieren Sie bitte die Netzwerkstelle an der eigenen Hochschule vor Ort.
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Die Lernmanagementsysteme Moodle und ILIAS. Weitere Schnittstellen zu anderen Lernmanagementsysteme sind nicht vorgesehen.
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Ja, H5P wird unterstützt. Es kann mit allen H5P-Typen gearbeitet werden, die unter https://h5p.org/content-types-and-applications aufgelistet werden.
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Ja, STACK wird unterstützt.
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Nein, derzeit nicht. Der Bedarf an der Unterstützung von Jupyter Notebook ist bekannt, jedoch kann es bis auf Weiteres aus Kapazitätzgründen nicht von ORCA.nrw unterstützt werden. Sind Sie gefördert und arbeiten Sie bereits mit Jupyter Notebook? Wenden Sie sich bitte an support@orca.nrw, damit eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann.
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Die Verwendung der Logos der DH.NRW und des MKW auf allen visuellen Formen von Publizitäts- und Informationsmaßnahmen ist eine zu erfüllende Auflage für geförderten Projekte. In bzw. auf den von den Projekten erstellten Lehr-/Lernmaterialien (bzw. LMS-Kurs) ist die Verwendung der Logos optional. Dennoch wird die Nutzung der Logos seitens der Geschäftsstelle ORCA.nrw empfohlen, vor allem bei kleinen Materialien ist dies insbesondere sinnvoll, wenn diese auch einzeln auf ORCA.nrw zur Verfügung gestellt werden sollen. Wenn Sie das Logo des Ministeriums, der DH.NRW und ORCA in Materialien nutzen, müssen Sie eine bestimmte Reihenfolge beachten. Die Informationen sowie das Template mit Logo- und Lizenzposition zum Download finden Sie hier: https://www.orca.nrw/lehrende/oer-support.
Wichtig: Kommunikations- und Werbemittel des Landesportals ORCA.nrw stehen nicht unter einer CC-Lizenz. Das Copyright liegt bei der Geschäftsstelle des Landesportals ORCA.nrw. Wenn Sie OER-Material erstellen und dabei das ORCA.nrw Logo nutzen, muss es daher von der Lizenz ausgenommen werden. Das Gleiche gilt für die Logos des MKW und der DH.NRW. Bitte beachten Sie hier die TULLU-Regel. Für Fragen zur Lizenzangabe kontaktieren Sie bitte die Netzwerkstelle an der eigenen Hochschule.
Zusätzliche Information zu Ihrer Kenntnisnahme: Ihrerseits von der Lizenz ausgenommene Teile des Materials müssen von Nachnutzenden bei der Verwendung Ihres Materials vollständig entfernt werden. Wenn Sie z.B. Ihr eigenes Projektlogo von der Lizenz ausnehmen, müssen Nachnutzende das Logo aus Ihrem Material vollständig entfernen.
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Ja, das ist sogar erwünscht. Im Moment gibt es nur eine Testinstanz für Moodle. Eine Testinstanz für ILIAS folgt baldmöglichst. Wenn Sie vor der finalen Kursübergabe Ihren ILIAS-Kurs sichten möchten, wenden Sie sich bitte an das Content Management Team über ‘info-oer@orca.nrw’. Für einen Zugang der Moodle-Testinstanz kontaktieren Sie die Geschäftsstelle. Bitte beachten Sie folgendes: Die Testinstanz ist jedoch keine Kurserstellungsinstanz, sondern dient der Funktionstestung (z.B. Funktionsfähigkeit von Plug-ins) von weitgehend fertigen Kursen. Es gibt keine Back-ups von Kursen auf der ORCA-Testinstanz. Die Entwicklung bzw. Kurserstellung erfolgt in Ihrem lokalen LMS.
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Es gibt seitens ORCA.nrw keine zeitlichen Vorgaben für die Übergabe des Materials. Bitte übergeben Sie uns jedoch Ihr Material vier bis sechs Wochen vor dem Ende der Projektlaufzeit, damit ggf. noch Rückmeldungen besprochen und umgesetzt werden können. Sollte die Sichtung Ihres Materiales längere Zeit in Anspruch nehmen, so stellen Sie sicher, dass auch nach Projektende eine Ansprechperson für etwaige Rückfragen vorhanden ist.
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Ja, aber Kommunikations- und Werbemittel des Landesportals ORCA.nrw stehen nicht unter einer CC-Lizenz. Das Copyright liegt bei der Geschäftsstelle des Landesportals ORCA.nrw. Wenn Sie OER-Material erstellen und dabei das ORCA.nrw-Logo nutzen wollen, muss dieses daher von der Lizenz ausgenommen werden. In unserer OER@ORCA.nrw-Handreichung finden Sie Beispiele hierzu (S. 13 f.). Die Verwendung des ORCA.nrw-Logos in bzw. auf Ihren geförderten Lehr-/Lernmaterialien (bzw. in Ihrem LMS-Kurs) ist optional.
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Antragsberechtigt sind alle hauptamtlich selbstständig Lehrenden der staatlichen Kunst- und Musikhochschulen sowie der Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten sind nur dann antragsberechtigt, wenn ihnen gemäß § 44 Absatz 2 Satz 2 durch den Fachbereichsrat die selbständige Wahrnehmung von Lehraufgaben übertragen worden ist. Lehrkräften für besondere Aufgaben (LfbAs) und Akademische Räte bzw. Beamte auf Zeit sind entsprechend nur dann antragsberechtigt, wenn ihnen selbstständige Lehraufgaben vom Fachbereichsrat übertragen worden sind.
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Ja, Antragstellende müssen durchgehend antragsberechtigt sein. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das MKW unter digioffensive@mkw.nrw.de.
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Nein, staatlich refinanzierte Hochschulen (keine Trägerschaft des Landes NRW) sind nicht antragsberechtigt und können keine Fördermittel beantragen. Sie können sich als inhaltlicher Projektpartner jedoch an einem Antrag beteiligen, sofern das Kriterium dreier antragsberechtigter Hochschulen erfüllt ist. Gleiches gilt für Verbünde mit 6 Hochschulen für die höhere Fördersumme: Die sechs Hochschulen müssen zu den oben genannten Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW bzw. zu den staatlichen Kunst- und Musikhochschulen gehören.
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Nein, private Hochschulen, Einrichtungen außerhalb von NRW und Firmen sind nicht antragsberechtigt und können keine Fördermittel beantragen. Sie können sich als inhaltlicher Projektpartner jedoch an einem Antrag beteiligen, sofern das Kriterium dreier antragsberechtigter Hochschulen erfüllt ist. Gleiches gilt für Verbünde mit 6 Hochschulen für die höhere Fördersumme.
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Nein.
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Nein.
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Die Kooperation mit Einrichtungen außerhalb von NRW ist möglich und ausdrücklich erwünscht; diese NRW-externen Einrichtungen können allerdings keine finanziellen Mittel aus dieser Förderlinie erhalten.
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Ja, wenn es sich um ein thematisch-inhaltlich neues Projekt handelt. Die Fortsetzung eines bereits laufenden Projektes ist nicht vorgesehen. Zudem sind Anschlussfinanzierungen für bereits geförderte OERContent-Projekte nicht möglich.
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Wie bei anderen Ausschreibungen liegt dies in der eigenen Verantwortung.
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In 2021 sind 58 Einträge eingegangen. 18 davon wurden gefördert. Die Förderquote lässt sich auch aus dieser Pressemitteilung entnehmen.
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Ja. Das Landesportal ORCA.nrw ist ein gemeinsames Angebot der öffentlich-rechtlichen Universitäten, Fachhochschulen sowie der Kunst- und Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen. Nutzer*innen außerhalb NRW können jedoch über die Suchfunktion von ORCA.nrw Materialien suchen und nutzen.
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Die Rechtsinformationsstelle hat hier häufig gestellte Fragen im Bereich des Urheber-, Datenschutz-, sowie Markenrechts beantwortet.
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Die Lernmanagementsysteme Moodle und ILIAS.
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Bitte nutzen Sie höchstens die jeweils aktuelle Version, die im Long Term Support (LTS) ist.
Hier finden Sie Moodle-spezifische Informationen dazu: https://docs.moodle.org/dev/Releases. Hier finden Sie ILIAS-spezifische Informationen dazu: https://docu.ilias.de/goto_docu_pg_138136_1719.html.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Servicestellen Moodle.nrw oder ILIAS.nrw
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Nein. Tests und Kurse müssen in einem der beiden LMS (Moodle oder ILIAS) erstellt werden und dürfen nicht auf eigenen Software-Lösungen basieren. Auch dürfen keine proprietären Browser-Erweiterungen (z. B. Java- oder Silverlight-Plug-Ins) und keine proprietären Erweiterungen für die LMS verwendet werden.
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Alle im Rahmen dieser Förderlinie entstehenden digitalen Lehr-/Lernmaterialien müssen unter der Lizenz „CC BY-SA 4.0“, „CC BY“ oder „CC 0“ veröffentlicht werden. Die Auswahl einer dieser Lizenzen ist Voraussetzung für die Veröffentlichung des Materials auf ORCA.nrw. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Lizenzierung der OERContent.nrw-Projekte im Landesportal ORCA.nrw prüfen. Bei Nichtbeachtung der Auflage ist davon auszugehen, dass die Fördermittel zurückgefordert werden, da der Zweck der Förderung nicht eingehalten worden ist.
Für Fragen zu den verschiedenen Lizenzierungsmöglichkeiten kontaktieren Sie bitte die Netzwerkstelle an der eigenen Hochschule vor Ort.
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Ja, das ist möglich. Solange es Leistungspunkte oder einen Leistungsschein für den Kurs gibt.
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Es gibt keine Designvorgaben. ORCA.nrw-spezifische Designanpassungen des geförderten Kursmaterials wird nach dem Upload durch die Geschäftsstelle im Zuge der Zurverfügungstellung in einem LMS des Portals vorgenommen. Das im Rahmen der Förderung erstellte Material ist, soweit möglich, barrierefrei zu gestalten. Für Fragen zur Erstellung von barrierefreien Materialien kontaktieren Sie bitte die Netzwerkstelle an der eigenen Hochschule. Bitte beachten Sie auch die Handreichung des Kompetenzzentrums Barrierefreiheit.nrw.
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Für Videos gibt es keine Farbvorgaben, es sollte jedoch auf Aspekte der Barrierefreiheit geachtet werden, z. B. auf ausreichend Kontraste. Für Fragen zur Erstellung von barrierefreien Materialien kontaktieren Sie bitte die Netzwerkstelle an der eigenen Hochschule.
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Ja, H5P wird unterstützt. Es kann mit allen H5P-Typen gearbeitet werden, die unter https://h5p.org/content-types-and-applications aufgelistet werden.
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Ja, STACK wird unterstützt.
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Ja, das ist sogar erwünscht. Im Moment gibt es nur eine Testinstanz für Moodle. Eine Testinstanz für ILIAS folgt baldmöglichst. Wenn Sie vor der finalen Kursübergabe Ihren ILIAS-Kurs sichten möchten, wenden Sie sich bitte an das Content Management Team über ‘info-oer@orca.nrw’. Für einen Zugang der Moodle-Testinstanz kontaktieren Sie die Geschäftsstelle. Bitte beachten Sie folgendes: Die Testinstanz ist jedoch keine Kurserstellungsinstanz, sondern dient der Funktionstestung (z.B. Funktionsfähigkeit von Plug-ins) von weitgehend fertigen Kursen. Es gibt keine Back-ups von Kursen auf der ORCA-Testinstanz. Die Entwicklung bzw. Kurserstellung erfolgt in Ihrem lokalen LMS.
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Ja. Die Ressource/ das Ergebnis sollte jedoch mit einer Open-Source-Anwendungen bearbeitbar sein.
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Für das Teaservideo sollen die von der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellten ORCA.nrw-Sequenzen als Intro und Outro verwendet werden. Die maximale Länge des Videos sollte 90 Sekunden betragen (ohne Intro/Outro). Im Video sollte die CC-Lizenz, unter der das Video steht, gut sichtbar eingeblendet werden (z. B. direkt nach dem Intro am Anfang). Neben der Videodatei muss eine Untertitel-Datei im VTT- oder SRT-Format angelegt werden, die als separate Datei gemeinsam mit dem Teaservideo bei ORCA.nrw hochgeladen werden muss.
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Die Verwendung der Logos der DH.NRW und des MKW auf allen visuellen Formen von Publizitäts- und Informationsmaßnahmen ist eine zu erfüllende Auflage für geförderten Projekte.
In bzw. auf den von den Projekten erstellten Lehr-/Lernmaterialien (bzw. LMS-Kurs) ist die Verwendung der Logos optional. Dennoch wird die Nutzung der Logos seitens der Geschäftsstelle ORCA.nrw empfohlen, vor allem bei kleinen Materialien ist dies insbesondere sinnvoll, wenn diese auch einzeln auf ORCA.nrw zur Verfügung gestellt werden sollen.
Wenn das ORCA.nrw, DH.NRW, MKW Logo in Ihren Materialien genutzt werden, muss es in der Lizenzangabe ausgenommen werden bevor es auf ORCA.nrw hochgeladen wird.Bitte beachten Sie die TULLU-Regel. Wenn das Logo des Ministeriums, der DH.NRW und ORCA in Materialien genutzt wird, ist zudem eine Reihenfolge zu beachten. Die Informationen sowie das Template mit Logo- und Lizenzposition zum Download finden Sie hier: https://www.orca.nrw/lehrende/oer-support.
Für Fragen zur Lizenzangabe kontaktieren Sie bitte die Netzwerkstelle an der eigenen Hochschule. -
In der Ausschreibung finden Sie auf S. 13ff eine Standardformulierung für den Letter of Intent. Es gibt kein fertiges Dokument als Vorlage. Es reicht aus, wenn diese Formulierung in einem Dokument mit offiziellem Briefkopf verwendet wird.
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Das Material soll möglichst in deutscher Sprache bereitgestellt werden. Wenn Sie Material in englischer Sprache erstellen möchten, soll dies im Antrag begründet werden, z.B. weil es die Teilnahmequote erhöht o.Ä.
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Wenn Sie Ihr Material an das Landesportal übergeben und dazu die Upload-Funktion nutzen, geben Sie bitte Ihren Projektnamen im Feld „Kurzbeschreibung“ an. Das erleichtert später eine genauere Filterung von Material auf Basis der Projekte. Im Feld “Kurzbeschreibung” stehen 2.600 Zeichen zur Verfügung. Wir empfehlen neben die Nennung Ihres Projektnamens eine Kurzbeschreibung von 5 bis 6 inhaltsklare, zusammenfassende Sätze.
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Die Mitarbeitenden des Netzwerkes ORCA.nrw stehen an den Hochschulen als Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Persönliche Beratung und Unterstützung zur Lizenzierung, zur Erstellung von OER-Materialien sowie zum Materialupload bekommen Sie bei Ihrer Netzwerkstelle ORCA.nrw vor Ort: https://www.orca.nrw/lehrende/akteure/netzwerk.
Hinweise gibt es auf https://www.orca.nrw/lehrende/oer-support.
Für darüberhinausgehende Fragen und Anforderungen bezüglich des Materials kontaktieren Sie bitte das Content Management Team der Geschäftsstelle des Landesportals unter info-oer@orca.nrw
Bei Bedarf erhalten Sie durch den Service der Rechtsinformationsstelle des Landesportals weitergehende Hilfestellung bei rechtlichen Fragen im Kontext digitales Lehren und Lernen: https://www.orca.nrw/lehrende/rechtsinformation.
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Die Rechtsinformationsstelle hat hier häufig gestellte Fragen im Bereich des Urheber-, Datenschutz-, sowie Markenrechts beantwortet.
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Dies muss im Einzelfall beurteilt werden.
Zunächst ist festzuhalten, dass es aus markenrechtlicher Sicht nicht erforderlich ist, in den CC-Lizenzhinweisen auf die markenrechtlich geschützten Logos o. ä. hinzuweisen, denn CC-Lizenzen stellen eine standardisierte Form der Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten dar. Allerdings können Logos o.ä. nicht nur markenrechtlich, sondern auch darüberhinaus urheberrechtlich geschützt sein. Der urheberrechtliche Schutz geht teilweise weiter als der markenrechtliche Schutz. Das heißt: Wenn Sie OER-Materialien erstellen, in denen eine Marke bzw. ihr Symbol, Logo, Schriftzug etc. urherberrechtlichen Schutz genießt und keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden, muss im Lizenztext darauf hingewiesen werden, dass die CC-Lizenzen diese Markendarstellungen nicht mitumfassen.
Es empfiehlt sich daher, noch einmal explizit klarzustellen, dass die Logos o.ä.. umfassend von der Public License ausgenommen sind, um einen größtmöglichen Rechtssicherheit zu gewährleisten.
- Hinweis auf Ausnahmen in der Lizenzangabe
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Entweder kann in der Lizenz allgemein auf im Werk anders gekennzeichnete Elemente hingewiesen werden, die direkt im Werk einzeln mit einer bestimmten Lizenz ausgewiesen sind. Oder einzelne Elemente werden explizit in der Lizenz für das ganze Werk aufgelistet. Ein Hinweis auf Ausnahmen kann wie folgt in der Lizenzangabe hinzugefügt werden: “Ausgenommen von der Lizenz sind die verwendeten Logos” oder z.B. “Ausgenommen von der Lizenz sind die verwendeten Logos sowie alle anders gekennzeichneten Elemente.” (S. auch Seite 13 der Handreichung OER@ORCA.nrw, 3. Ausgabe).
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- Hinweis auf Ausnahmen in der Lizenzangabe
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Das Kompetenzzentrum digitale Barrierefreiheit.nrw hat hier eine Handreichung zur Berücksichtigung digitaler Barrierefreiheit in der Antragsplanung veröffentlicht.
Wenden Sie sich ggf. an die Netzwerkstelle Ihrer Hochschule.