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Gemeinsam für offene Bildung: OER-Kurspilot startet in die nächste Phase

Am 9. September traf sich das Projektteam des OER-Kurspiloten zu seinem ersten Präsenztreffen in der Geschäftsstelle von ORCA.nrw in Bochum. Bei Kaffee und Kuchen tauschten sich die Beteiligten über die Pläne, Herausforderungen und nächsten Schritte aus – und diskutierten, wie ein KI-gestützter Assistent Lehrende künftig noch besser bei der Erstellung und Aktualisierung von Moodle-Kursen unterstützen kann. Im Fokus stand dabei auch die Frage, wie digitale Bildungsmaterialien (OER) in Nordrhein-Westfalen nachhaltig gestärkt werden können.

Was ist der OER-Kurspilot?

Der OER-Kurspilot ist ein gemeinsames Projekt von Moodle.nrw, pixeltreu eG und ORCA.nrw. Sein Ziel: die Entwicklung eines KI-gestützten Assistenten, der Lehrende bei der Erstellung von Moodle-Kursen unterstützt – und zwar mit offenen Bildungsmaterialien (OER). Damit verbindet das Projekt innovative Technologie mit dem Ziel, den Lehralltag zu erleichtern und die Qualität der Lehre durch nachhaltige, frei verfügbare Inhalte zu steigern.

„Der OER-Kurpilot erschließt den großen Fundus qualitativ hochwertiger OER-Materialien und bietet Lehrenden Unterstützung, diese in die eigenen Kurse zu integrieren“, sagt PD Dr. Markus Deimann, Geschäftsführer von ORCA.nrw.

Ein konkretes Nutzungsszenario zeigt das Potenzial: Ein Kollege beantragt kurzfristig ein Forschungssemester. Die einspringende Lehrende gibt dem OER-Kurspilot an, dass sie eine vierstündige Vorlesung zur Mechanik im Wintersemester übernehmen soll. Der Assistent durchsucht die verfügbaren OER-Plattformen nach passenden Materialien – von interaktiven Simulationen bis hin zu Lehrvideos – und schlägt eine Auswahl vor. Mit wenigen Klicks wird daraus ein fertiger Moodle-Kurs generiert. Das spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch technische Hürden – ein echter Gamechanger für die Lehrpraxis!

Der Rahmen des OER-Kurspiloten

Hinter dem OER-Kurspilot steht ein konsortialer Ansatz mit klaren Rollen und einer soliden Finanzierung: Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Ideenwettbewerbs „OE_Space“ gefördert. Damit gehört es zu den Vorhaben, die innovative Konzepte für offene Bildung und digitale Lehrformate vorantreiben.

Starke Partner für Infrastruktur und Betrieb

  • ORCA.nrw hostet die entstandenen Materialien und garantiert damit die Nachhaltigkeit des Vorhabens.
  • Moodle.nrw bringt,basierend auf einem frühen Prototypen, seine LMS-Expertise ein. Das Konsortium profitiert von der langjährigen Erfahrung von Moodle.nrw in der Entwicklung und dem Betrieb von Lernplattformen.
  • Die pixeltreu eG entwickelt den KI-Assistenten und bringt dabei ihre Expertise in Bildungsmedien und digitale Lernformate ein.

Landesübergreifender Austausch: ORCA.nrw richtet zusammen mit der DH.NRW das NeL-Jahrestreffen aus

Es war ein gelungener länderübergreifender Austausch in dieser Woche. Am Montag war ORCA.nrw zusammen mit der DH.NRW zunächst Gastgeber des Jahrestreffens des Netzwerk der Landeseinrichtungen für digitale Hochschullehre – kurz NeL – und empfing Vertreterinnen und Vertreter aus vielen anderen Bundesländern. Bei der Tagung Learning AID folgte am Mittwoch dann ein gemeinsam im NeL organisierter Workshop.

Das NeL ist der Zusammenschluss von Initiativen auf Ebene der Bundesländer, die Hochschulen bei der Digitalisierung unterstützen. Einmal im Jahr treffen sich die Netzwerk-Partnerinnen und -Partner, um gemeinsame Aktivitäten zu planen und sich über Trends und Entwicklungen auszutauschen. Diesmal ging es nach Nordrhein-Westfalen, und so wurde es zu Wochenbeginn voll in den Geschäftsräumen der DH.NRW und von ORCA.nrw direkt am Bochumer Hauptbahnhof.

Kooperation zur Förderung von KI-bezogenen Unterstützungsangeboten

Ein wichtiger Programmpunkt beim Jahrestreffen: das gemeinsame Angebot zu KI-Weiterbildungen und Vernetzung. Ziel ist es, in den kommenden Monaten möglichst bundesweit verschiedene Zielgruppen in den Hochschulen mit KI-bezogenen Unterstützungsangeboten anzusprechen. Ein Highlight wird dabei die NeL-AI-Week vom 23. bis 26. November sein, in der gebündelt zahlreiche Fachvorträge und Praxisimpulse stattfinden werden. Gefördert werden die Maßnahmen von der Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL).

Für Nordrhein-Westfalen ist ORCA.nrw bereits zum dritten Mal als Partner dabei. Das Landesportal steuert unter anderem zwei Formate bei: die KI-Praxiswerkstatt und die KI-News. Letztere sind seit gut einem Jahr ein etabliertes Videoformat, in dem Prof. Benjamin Paaßen von der Universität Bielefeld regelmäßig Aktuelles und Interessantes aus der KI-Forschung präsentiert. Die Reihe wird im Rahmen der Projektbeteiligung mit neuen Episoden fortgeführt. Ebenfalls von der Universität Bielefeld sind Stefanie Go und Kathrin Schelling, die durch die neue Workshop-Reihe „KI-Praxiswerkstatt“ führen werden. In insgesamt fünf Veranstaltung stehen praktische Einführungen zur KI-gestützten Produktion und Überarbeitung offener digitaler Lehr-/Lernmaterialien im Fokus.

Workshop auf der Learning AID

Viele Vertreterinnen und Vertreter aus dem NeL-Verbund besuchten am Dienstag und Mittwoch dann an der Ruhr-Universität Bochum die beliebte Learning AID, die größte inhaltlich spezialisierte Fachtagung rund um Learning Analytics, Künstliche Intelligenz und Data Mining in der Hochschulbildung. Am Mittwochnachmittag war das Netzwerk mit einem eigenen Programmpunkt vertreten: ein Workshop zum Thema „Integrative Perspektiven auf KI-Kompetenzen in der Hochschullehre“. Für ORCA.nrw war Geschäftsführer PD Dr. Markus Deimann beteiligt.

Folgende Landesinitiativen gehören zum NeL:
Berliner Hochschulnetzwerk Digitale Lehre (BHDL), Bildungsportal Sachsen, DH.NRW, Digital Learning Campus aus Schleswig Holstein, elan aus Niedersachsen, E-Learning-Netzwerk Brandenburg, eTeach-Netzwerk Thüringen, Hamburg Open Online University, HessenHub, Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Kommission HAW Baden-Württemberg Digital, Kompetenznetzwerk für Hochschul- und Mediendidaktik Mecklenburg-Vorpommern, Multimedia Kontor Hamburg, ORCA.nrw, Virtuelle Hochschule Bayern, Virtueller Campus Rheinland-Pfalz, Zentrales OER-Repositorium der Landeshochschulen in Baden-Württemberg

Wann ist eine Markenanmeldung für ein Projekt sinnvoll? – Fall des Monats August ’26

Das Team der Rechtsinformationsstelle ORCA.nrw unterstützt Lehrende aus Nordrhein-Westfalen bei rechtlichen Fragen. Im Format „Fall des Monats“ stellt es regelmäßig einen besonderen Sachverhalt vor, der sich aus einer zu bearbeitenden Anfrage oder aus aktueller Rechtsprechung ergibt.

Ausgangslage

Ein für vier Jahre gefördertes Forschungsprojekt lässt sich von einer Agentur ein Logo designen, das für sämtliche Projektzwecke verwendet werden soll. Die Verantwortlichen befürchten, dass dieses Logo auch von Personen genutzt werden könnte, die nicht Teil des Projekts sind. Sie fragen sich daher, ob die Anmeldung einer Marke für das Projekt möglich und sinnvoll wäre.

Rechtliche Bewertung

Eine grundlegende Weichenstellung bei der Anmeldung betrifft die Frage, was für ein Typ von Marke angemeldet werden soll. Hierfür kommen insbesondere die deutsche Marke (1.) und die europäische Marke oder auch Unionsmarke (2.) in Betracht.

(1.) Deutsche Marke

Wird der Markenschutz nur in Deutschland begehrt, kann beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine nationale Marke angemeldet werden. Die Anmeldung richtet sich nach § 32 MarkenG und den §§ 2 ff. MarkenV. Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich zudem auf der Website des DPMA. Gegenwärtig kostet eine Markenanmeldung 290 Euro, wobei drei Waren- und Dienstleistungsklassen enthalten sind. Jede weitere Klasse kostet 100 Euro.

Nach der Anmeldung wird die Marke vom DPMA auf die Eintragungsvoraussetzungen einschließlich der absoluten Schutzhindernisse geprüft (vgl. § 36 MarkenG). Nach § 8 I MarkenG i. V. m. § 3 MarkenG sind Zeichen ausgeschlossen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht darstellungsfähig sind. Der Katalog von § 8 II MarkenG schließt derweil bestimmte Inhalte aus – wie unter anderem staatliche Hoheitszeichen (Nr. 6.), amtliche Prüf- oder Gewährzeichen (Nr. 7) und auch Kennzeichen von internationalen zwischenstaatlichen Organisationen (Nr. 8). Hierzu zählen das Landeswappen von NRW, der Bundesadler oder auch die Flagge der EU. Entspricht die Marke den Anforderungen erfolgt gemäß § 41 MarkenG die Registereintragung. In den drei Monaten nach der Eintragung können Dritte mit einer älteren Marke der Eintragung widersprechen, wenn sie eine Kollision der Rechte fürchten (§ 42 MarkenG).


Ist ein Widerspruch nicht fristgemäß oder bleibt erfolglos, ist die Marke zunächst für zehn Jahre geschützt (§ 47 MarkenG). Die Marke verkörpert nun ein ausschließliches Recht, welches Dritten die Nutzung von gleichen oder ähnlichen Zeichen untersagt und dem Inhaber einen Unterlassung- und Schadensersatzanspruch zuspricht (§ 14 MarkenG). Jede Markenverletzung erfordert aber ein Handeln im geschäftlichen Verkehr. Rein wissenschaftliche oder amtliche Handlungen fallen nicht darunter, womit insbesondere bei Projekten im Umfeld von staatlichen Hochschulen der Markenschutz oft verwehrt bleibt. So hat das OLG Hamburg in seinem INMAS-Urteil einem wissenschaftlichen Forschungsprojekt den Markenschutz aberkannt. Auch wenn ein Projekt eine eigene rechtserhaltende Benutzung der Marke nachweisen muss, braucht es dafür Vertriebsbemühungen von Waren oder Dienstleistungen (§ 26 MarkenG). Wird die Marke des Projekts für einen Widerspruch gegen die Eintragung einer anderen Marke eingesetzt, gilt in den ersten fünf Jahren nach ihrer Eintragung die Benutzungsschonfrist (§ 43 I 1 MarkenG). In dieser Zeit muss das Projekt keine Benutzung der Marke und damit keine Vertriebsbemühungen nachweisen.

(2.) Unionsmarke

Die Anmeldung einer Unionsmarke ist sinnvoll, wenn auch ein Markenschutz im EU-Ausland begehrt wird. Die Anmeldung ist beim European Union Intellectual Property Office (EUIPO) durchzuführen und richtet sich nach den Art. 31 ff. UMV und Art. 2 ff. UMDV. Weitere Hinweise gibt es auf der Website des EUIPO sowie in den amtlichen Richtlinien. Die Anmeldung einer Unionsmarke kostet online 850 Euro und postalisch 1.000 Euro, inklusive einer Waren- und Dienstleistungsklasse. Die zweite Klasse kostet weitere 50 Euro und jede weitere Klasse ab der dritten 150 Euro.


Nach der Anmeldung prüft das EUIPO, ob alle Eintragungsvoraussetzungen vorliegen. Die Prüfung umfasst sowohl die formellen Anmeldungserfordernisse (vgl. Art. 41 UMV) als auch die absoluten Eintragungshindernisse, die sich aus Art. 42 UMV i. V. m. Art. 7 I UMV ergeben. Die absoluten Eintragungshindernisse decken sich weitgehend mit den absoluten Schutzhindernissen bei deutschen Marken (1.). Erfüllt die Unionsmarke die Erfordernisse, wird diese nach Art. 44 I 1 UMV veröffentlicht, wonach Dritte innerhalb von drei Monaten gemäß Art. 46 I UMV einen Widerspruch erheben können. In dieser Zeit können Dritte der Eintragung widersprechen, wenn sie eine Kollision mit ihren eigenen Schutzzeichen fürchten (vgl. 42 II MarkenG).

Erst wenn alle Anmeldevoraussetzungen vorliegen und ein Widerspruch nicht erhoben wurde oder sich erledigt hat, erfolgt die Registereintragung (vgl. Art. 51 UMV). Mit ihr erwirbt ihr Inhaber ein ausschließliches Recht, mit dem der Inhaber anderen die Nutzung seiner Unionsmarke verbieten kann (vgl. Art. 9 UMV). Die Durchsetzung dieses Rechts durch einen Schadensersatz- oder Unterlassungsanspruch erfolgt gemäß Art. 129 Abs. 2 UMV i. V. m. § 119 Nr. 2 MarkenG nach den nationalen Vorschriften (1.). Auch eine Unionsmarkenverletzung nach Art. 9 UMV setzt wie auch im nationalen Recht bei beiden Parteien ein Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus. Erforderlich ist dafür eine auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichtete gewerbliche Tätigkeit. Eine Solche haben das Europäische Gericht und der EuGH in der Sache Galileo dem gleichnamigen Satelliten-Projekt der Europäischen Kommission in der Forschungs-, Entwicklung und Errichtungsphase aberkannt. Auch bei der Unionsmarke ist eine eigene ernsthafte Benutzung gemäß Art. 18 UMV nachzuweisen, wobei auch hier eine fünfjährige Benutzungsschonfrist greift (1.).

Fazit

Ob eine nationale Marke oder eine Unionsmarke eingetragen wird, hängt insbesondere von der geografischen Reichweite des Projekts ab. Ein effektiver Markenschutz ist nicht gewährleistet bei ausschließlich wissenschaftlicher oder amtlicher Tätigkeit des Projektes (kein Handeln im geschäftlichen Verkehr). Dennoch kann eine eingetragene Marke für Dritte zunächst eine abschreckende Wirkung haben und ein Hemmnis sein, sich dieser zu bedienen. Im Einzelfall wird man hierzu Kosten und Nutzen abwägen müssen. Bei einem Forschungsprojekt von bis zu fünf Jahren ist die Anmeldung einer Marke bedenkenswert, weil im gesamten Projektzeitraum keine Vertriebsbemühungen nachzuweisen sind (Benutzungsschonfrist). Gleiches gilt, wenn das Projekt sich nur kurzfristig der Forschung widmet und langfristig einen Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen anstrebt. Im Übrigen ist eine Markeneintragung durch ein Projekt weniger sinnvoll.

Call for Participation: Bis 30.09. Beiträge für die ORCA.nrw-Tagung einreichen 

Die ORCA.nrw-Tagung 2026 findet am 2. Dezember statt. Unter dem Motto „Hochschullehre inspirierend und verbindend“ erkunden wir an der Ruhr-Universität Bochum gemeinsam innovative Ansätze und bewährte Praktiken im Bildungsbereich, mit denen die Lehre bereichert wird. Dazu lädt das Landesportal Lehrende, Forschende, Studierende und alle Interessierten herzlich dazu ein, ihre Abstracts (max. 2.000 Zeichen) über unser Online-Formular einzureichen. Abgabefrist ist der 30.09.2026.

Ein besonderer Fokus bei der fünften ORCA.nrw-Tagung liegt auf Künstlicher Intelligenz und Digitaler Souveränität. Wenn Lehr- und Lernprozesse zunehmend über KI-Systeme vermittelt werden, entscheidet sich an den Bedingungen dieser Systeme mit, wie selbstbestimmt Studierende und Lehrende denken, urteilen und arbeiten können. Wir fragen deshalb nicht nur, wie KI in der Lehre eingesetzt werden kann, sondern auch, wie gute Hochschullehre in einer von KI geprägten Welt aussieht und welche Infrastrukturen, Materialien und Kompetenzen sie voraussetzt.

Folgende Leitfragen sollen für den Call for Participation als Orientierung dienen:

  • Wie lassen sich Lehr- und Prüfungsformate so gestalten, dass Eigenleistung sichtbar und lernwirksam bleibt?
  • Wo brauchen Curricula bewusst KI-freie Phasen und wie werden diese begründet und akzeptiert?
  • Was wissen wir empirisch über die Wirkung von KI-gestützten Angeboten, jenseits von Zufriedenheit und Neuheitseffekt?
  • Welche Rolle übernehmen KI-Agenten und Avatare in Lehr-Lern-Interaktionen und welche sollten sie nicht übernehmen?
  • Welche souveränen Alternativen sind im Lehralltag tatsächlich angekommen und woran scheitert Adaption (Usability, Support, Integration)?
  • Wie behalten Hochschulen technisches und rechtliches Know-how im Haus?

Mögliche Themenbereiche für Beiträge sind:

KI in Lehre, Lernen und Prüfen:
Didaktische Konzepte, Prüfungsformate, KI-freie Lernphasen, KI-Kompetenzen von Studierenden und Lehrenden, Erfahrungen mit Agenten und Avataren in Lehr-Lern-Szenarien.

Digitale Souveränität: Infrastrukturen, Governance, Praxis:
Souveräne Werkzeuge und Dienste im Lehralltag, Kooperations- und Betriebsmodelle, Rechts- und Datenfragen, Aufbau und Erhalt von Know-how an der Hochschule.

Offene Bildungsmaterialien im KI-Zeitalter:
OER als Grundlage souveräner Lehre, Umgang mit KI-generierten Materialien, Lizenzierung und Qualitätssicherung, Auffindbarkeit und Nachnutzung.

Weitere Beiträge zur Digitalisierung in Studium und Lehre:
Beiträge, die keinem der Schwerpunkte zuzuordnen sind, aber einen Bezug zur digitalen Hochschullehre in NRW haben.

Wir laden zu Einreichungen in folgenden Formaten ein:

  • Praxisimpuls (10 Min. + 5 Min. Diskussion): Ein konkretes Konzept, Projekt oder Lehrformat aus Ihrer Hochschule. Was Sie gemacht haben, was dabei herausgekommen ist und was andere daraus mitnehmen können.
  • Demonstration (10 Min. + 5 Min. Diskussion): Ein Service, Werkzeug oder Materialangebot im Einsatz. Bitte machen Sie deutlich, unter welchen Bedingungen andere Hochschulen es nachnutzen können.
  • Diskussionsimpuls (20 Min.): Eine These, ein Zielkonflikt oder eine offene Frage, die im Plenum verhandelt werden soll, beispielsweise als Streitgespräch zu zweit mit gegensätzlichen Positionen.
  • Werkstattbericht (10 Min. + 5 Min. Diskussion): Ein Vorhaben, das anders verlaufen ist als geplant. Was hat nicht funktioniert, woran lag es, was würden Sie heute anders machen?

Lesetipp: Daniel Diekmann und Constanze Reder-Knerr im Gespräch über neue KNOER-Blogreihe

Im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit im Kooperationsnetzwerk von Landeseinrichtungen und Portalen für OER im Hochschulbereich – KNOER – ist eine besondere Blogreihe entstanden. In dieser schreiben unter anderem Daniel Diekmann von ORCA.nrw und Constanze Reder-Knerr von Virtuellen Campus Rheinland-Pfalz regelmäßig rund ums Thema OER und Künstliche Intelligenz. Im Gespräch mit dem Portal e-teaching.org erklären die beiden, was die Idee hinter der Reihe ist:

„Mit der Blogreihe „offen & intelligent“ des KNOER möchten wir aktuelle Entwicklungen aus dem Netzwerk an der Schnittstelle von Künstlicher Intelligenz, OER und Open Educational Practices (OEP) aufzeigen“, sagen die beiden: „Im Mittelpunkt stehen dabei Erfahrungen, Projekte und Perspektiven aus den KNOER-Mitgliedseinrichtungen und deren Umfeld. Die Beiträge sollen Orientierung bieten, zum Austausch anregen und sichtbar machen, wie Offenheit und KI die Hochschullehre gemeinsam weiterentwickeln können.“

Hier können Sie das gesamte Interview lesen.

Hier finden Sie die Blogreihe.

KNOER ist das länderübergreifende Kooperationsnetzwerk von Landeseinrichtungen und Portalen für OER im Hochschulbereich. Es bündelt und vernetzt länderübergreifend OER-förderliche Infrastrukturen und Dienste, schafft eine verbindliche nachhaltige Struktur der länderübergreifenden Zusammenarbeit und arbeitet in themenorientierten offenen Arbeitsgruppen ganz konkret an OER-relevanten Themen.

Welche Quellen nutzen ChatGPT, Claude und Co.? – KI-News mit Prof. Paaßen

Viele werden die Berichte über Desinformation durch KI-Modelle gelesen haben. Darin zitiert wurden oft die Ergebnisse einer Studie des Berliner Thinktanks Agora Digitale Transformation. Diese Studie haben wir uns genau angeschaut – und Antworten gefunden auf die Frage: Woher nehmen die bekannten Sprachmodelle wie ChatGPT, Gemini und Claude eigentlich ihre Informationen?

Zudem beantwortet unser KI-Experte Prof. Benjamin Paaßen von der Universität Bielefeld die Frage, welche typischen Fehler die großen Sprachmodelle machen und warum es wichtig ist, gute Recherche in der Lehre zu thematisieren.

Alle weiteren Folgen finden Sie hier.

Sie haben eine Frage zum Thema „KI in der Lehre“? Schicken Sie uns gerne eine Mail und wir beantworten sie in einer der kommenden Ausgaben.

Jetzt anmelden: ORCA.nrw-Tagung am 2. Dezember in Bochum

Die ORCA.nrw-Tagung hat seit Jahren ihren festen Platz im Kalender, nun steht der Termin für 2026 fest: Am 2. Dezember lädt das Landesportal ab 9 Uhr wieder ins Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum ein. Auf alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer wartet ein spannender Erfahrungs- und Wissensaustausch rund um die digitale Hochschullehre in Nordrhein-Westfalen. Die fünfte ORCA.nrw-Tagung legt in diesem Jahr den Fokus auf drei zentrale Säulen.

Säule 1: Community Call
Der Community Call lädt alle Teilnehmenden dazu ein, sich aktiv einzubringen. Hier stehen Austausch und Vernetzung im Vordergrund: Gemeinsam werden aktuelle Herausforderungen und Best Practices diskutiert, um die digitale Hochschullehre in NRW weiter voranzubringen. Informationen zum Call for Participation folgen in der kommenden Woche.

Säule 2: Didaktik und KI
Wie verändert Künstliche Intelligenz die Hochschuldidaktik? Das Team des KI:Expertisezentrum.nrw wird einen Impuls geben und skizzieren, wie KI-basierte Tools und Methoden die Lehre bereichern können. Daneben stehen in dieser Säule innovative Ansätze, die Lehrende und Studierende gleichermaßen unterstützen und neue Möglichkeiten eröffnen im Fokus.

Säule 3: Digitale Souveränität in Studium und Lehre
Digitale Souveränität ist ein zentrales Thema für die Hochschulen in NRW und darüber hinaus. In dieser Säule werden Strategien und Lösungsansätze vorgestellt, wie Studierende und Lehrende selbstbestimmt und sicher mit digitalen Technologien umgehen können. Ziel ist es, die digitale Kompetenz zu stärken und die Kontrolle über die eigenen Daten und Lernprozesse zu behalten.

Die ORCA.nrw Tagung ist eine Plattform für Austausch, Vernetzung und Inspiration. Nutzen Sie die die Gelegenheit, sich mit Expertinnen und Kollegen aus ganz NRW auszutauschen, neue Impulse für die eigene Arbeit zu erhalten und gemeinsam die digitale Transformation der Hochschullehre zu gestalten. Egal ob Lehrende, Studierende oder Hochschulmitarbeitende – alle sind herzlich eingeladen!

Die Teilnahme ist kostenlos, zur besseren Planung ist lediglich eine Anmeldung erforderlich. Über weitere Informationen zum Programm informieren wir in Kürze.

Neues Workshop-Format: KI-Praxiswerkstatt mit Stefanie Go und Kathrin Schelling

Das Thema „KI in der Hochschullehre“ steht in den kommenden Monaten bei ORCA.nrw wieder im Fokus, und in diesem Zuge startet ein neues Format: die KI-Praxiswerkstatt. In insgesamt fünf Workshops geht es um praktische Einführungen zur KI-gestützten Produktion und Überarbeitung offener digitaler Lehr-/Lernmaterialien. Geleitet werden sie von den KI-Expertinnen Stefanie Go und Kathrin Schelling.

In der Praxiswerkstatt geht es ums Machen. Ziel ist es, direkt Antworten auf didaktische und konzeptionelle Fragestellungen zu liefern und nützliche Tipps für die praktische Umsetzung und die Auswahl geeigneter Tools zu präsentieren. Die Termine und Themen finden Sie hier in der Übersicht:

  • : KI-resistente Aufgabenstellungen entwickeln: Chancen und Grenzen
  • : Lehrmaterialien mit wiederkehrenden Figuren gestalten: Chatbot-Personas entwickeln
  • : Podcasts auf einen Klick – immersives Unterrichten mit Forschungsdaten dank NotebookLM
  • : Chatbots als Übungspartner für Argumentationstraining
  • : Lernstandskontrollen mit KI entwickeln: Self-Assessments per Chatbot

Die Teilnahme ist kostenlos, die Workshops finden allesamt digital statt. Eine Anmeldung ist hier möglich.

Über die Referentinnen

Stefanie Go ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bielefeld und beschäftigt sich hier insbesondere mit bildungswissenschaftlichen Themen. Von 2022 bis 2025 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im BMFTR-geförderten Verbundprojekt „HAnS“ tätig, in dem neun deutsche Hochschulen und drei assoziierte Bildungseinrichtungen gemeinsam eine KI-Lernplattform für das Selbststudium entwickelt haben. In ihrer Dissertation geht Stefanie Go der Frage nach, wie KI-basierte Lerntechnologien in die Lehr-/Lernprozesse der Hochschulbildung integriert werden können. Ihr besonderes Interesse gilt dabei den Partizipationsmöglichkeiten, die KI für Lehrende und Lernende eröffnen könnte.

Kathrin Schelling ist derzeit als freiberufliche Texterin, Lektorin und Dozentin tätig. Auch sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin im BMFTR-geförderten Verbundprojekt „HAnS“ (2021–2025), wo sie gemeinsam mit Stefanie Go qualitative Erhebungen durchgeführt und didaktische Gestaltungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der Lernplattform abgeleitet hat. In ihrer Dissertation betrachtet sie die Integration KI-basierter Bildungstechnologien aus Perspektive der strategischen Kommunikation und zeigt anhand empirisch basierter Lehrenden- und Studierenden-Personas, wie Teilzielgruppen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Wünschen zur Auseinandersetzung mit diesen Systemen angeregt werden können.

Das vielfältige Angebot an KI-bezogenen Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen ist eine strategische Kooperation des Netzwerks Landeseinrichtungen für digitale Hochschullehre (NeL) sowie assoziierter Partner und der Stiftung Innovation in der Hochschullehre. ORCA.nrw ist nach 2023 und 2024 zum dritten Mal als Partner dabei.

ORCA.nrw erneut bei bundesweitem Projekt zur Förderung von KI-bezogenen Unterstützungsangeboten dabei

Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) und das Netzwerk Landeseinrichtungen für digitale Hochschullehre (NeL) führen ihre erfolgreiche Kooperation zur Förderung von KI-bezogenen Qualifizierungs- und Unterstützungsangeboten für die Hochschullehre fort. Ziel ist es, gemeinsam möglichst bundesweit verschiedene Zielgruppen in den Hochschulen mit KI-bezogenen Unterstützungsangeboten ansprechen zu können. Für Nordrhein-Westfalen ist das Landesportal ORCA.nrw zum dritten Mal als Partner dabei. 

Künstliche Intelligenz ist im Hochschulalltag allgegenwärtig, und der Bedarf an entsprechenden Weiterbildungs- und Beratungsangeboten bleibt groß. Das NeL sowie assoziierte Partner aus den Bundesländern bieten ab Spätsommer 2026 erneut vielfältige Weiterbildungsangebote im Bereich KI in der Hochschullehre an. Dafür werden eine Vielfalt von unterschiedlichen KI-Themen und Unterstützungsformaten geboten, die sich vor allem virtuell, von Veranstaltungen über Schulungen und Workshops bis hin zu KI-Werkstätten, Beratungen, Selbstlernangeboten und Community-Building erstrecken werden.

Zwei Leuchttürme von ORCA.nrw dabei

Aus Nordrhein-Westfalen steuert ORCA.nrw unter anderem zwei Formate bei: die KI-Praxiswerkstatt und die KI-News. Letztere sind seit gut einem Jahr ein etabliertes Videoformat, in dem Prof. Benjamin Paaßen von der Universität Bielefeld regelmäßig Aktuelles und Interessantes aus der KI-Forschung präsentiert. Die Reihe wird im Rahmen der Projektbeteiligung mit neuen Episoden fortgeführt. Ebenfalls von der Universität Bielefeld sind Stefanie Go und Kathrin Schelling, die durch die neue Workshop-Reihe „KI-Praxiswerkstatt“ führen werden. In insgesamt fünf Veranstaltung stehen praktische Einführungen zur KI-gestützten Produktion und Überarbeitung offener digitaler Lehr-/Lernmaterialien im Fokus.

Prof. Benjamin Paaßen, Stefanie Go und Kathrin Schelling

„Wir freuen uns sehr, nach 2023 und 2024 zum dritten Mal als Projektpartner dabei zu sein und die erfolgreiche länderübergreifende Zusammenarbeit zu unterstützen. Mit unseren Angeboten wollen wir KI-Kompetenzen aus NRW sichtbar machen und einen wertvollen Beitrag leisten, die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz auf den Einsatz an Hochschulen zu übersetzen“, sagt PD Dr. Markus Deimann, Geschäftsführer von ORCA.nrw.

NeL-AI-Week im November

Eine weitere wichtige Veranstaltung ist die NeL-AI-Week 2026 vom 23. bis 26. November. Sie wirft einen anwendungsorientierten Blick auf die Herausforderungen und Potenziale des KI-Einsatzes in der Hochschullehre. Fachvorträge und Praxisimpulse von Lehrenden und Studierenden stellen Erkenntnisse aus der Forschung sowie Good Practices aus Hochschulen in ganz Deutschland vor. Das ausführliche Programm wird im September veröffentlicht. Die Anmeldung ist bereits jetzt hier möglich.