News & Storys
© CanvaTikTok, Instagram und YouTube: ORCA.nrw erweitert Präsenz auf Social Media
Für Studierende und Studieninteressierte bietet ORCA.nrw seit Jahren Unterstützung in Form von kostenlosen Online-Tests, -Kursen und Beratung an. Um diese künftig noch bekannter zu machen, hat das Landesportal für Studium und Lehre seine Präsenz auf Social Media erweitert. Auf TikTok, Instagram und YouTube präsentiert ORCA.nrw unter dem Kanalnamen @starkerstartinsstudium Lerninhalte und nützliche Tipps für den Studieneinstieg.
© CanvaNeues ORCA.nrw-Magazin: 46 Seiten zu „KI in der Hochschullehre“
Kaum ein Thema beschäftigt Lehrende und Hochschulangehörige aktuell wohl so sehr wie Künstliche Intelligenz. Deswegen haben wir Expertinnen und Experten aus Nordrhein-Westfalen interviewt, spannende Projekte porträtiert und zahlreiche Gastbeiträge gesammelt. Das Ergebnis: die erste Ausgabe von „Studium und Lehre – das ORCA.nrw-Magazin“. Das Thema: Künstliche Intelligenz in der Hochschullehre.

Keynote von Markus Deimann beim Open Education Day in Bern
Große Ehre für PD Dr. Markus Deimann: Der Geschäftsführer von ORCA.nrw hat beim renommierten Open Education Day an der Pädagogischen Hochschule in Bern in der Schweiz die Keynote des Tages gehalten. Das Thema: „Open…
© CanvaKonflikt zwischen Urheberrecht und Datenschutzrecht bei einer Quellenangabe – Fall des Monats April ’26
Im Hochschulalltag sind zahlreiche Situationen denkbar, in denen ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG in ein neues Medium übernommen werden soll. Man denke etwa an wissenschaftliche Beiträge von Forschenden oder die Lernmaterialien von Lehrenden. Im Regelfall erfordern solche Dokumente eine Quellenangabe (vgl. §§ 13, 63 UrhG). Demgegenüber steht das Datenschutzrecht, welches den Schutz persönlichen Daten bezwecken will (vgl. § 1 Abs. 1 DSGVO). Im Folgenden wird ein Überblick über diese Konfliktlage gegeben.
© ORCA.nrwPlatzt die KI-Blase? – KI-News mit Prof. Paaßen
In der vierten Folge des Formats „KI-News mit Prof. Paaßen“ erklärt Benjamin Paaßen, Juniorprofessor und KI-Experte an der Universität Bielefeld, wie Lehrende mit KI-Detektoren umgehen können und wie die Forschungslage dazu ist.
© CanvaHandreichung zu Jugendroman mit Urheberrechtsverletzung – Fall des Monats März ’26
Das OLG Nürnberg hat im August 2025 über eine Lehrerhandreichung zu einem Jugendroman zu entscheiden. Streitpunkt war, ob einzelne Bestandteile dieser Handreichung urheberrechtlich zulässig waren oder Nutzungsrechte des Verlags verletzt wurden. Im Kern ging es um vier Elemente: eine Inhaltszusammenfassung, Figurenbeschreibungen, ein „Zitate-Spiel“ mit Originalzitaten und eine Klassenarbeitsvorlage, die beinahe eine ganze Seite Originaltext abdruckte.
© Netzwerk Landeseinrichtungen für digitale Hochschullehre (NeL)Kurzvortrag der ORCA.nrw-Rechtsinformationsstelle bei „KI in der Hochschullehre – Innovationen rechtssicher gestalten“ am 21. April
Künstliche Intelligenz verändert zunehmend die Kernbereiche von Hochschulen. Dabei ergeben sich auch neue rechtliche Fragen. Die Online-Veranstaltung „KI in der Hochschullehre – Innovationen rechtssicher gestalten“ beleuchtet am 21. April 2026 aktuelle Entwicklungen rund um Text- und Data-Mining, den Einsatz von KI in Prüfungen sowie datenschutzrechtliche Anforderungen. Die ORCA.nrw-Rechtsinformationsstelle ist ab 11:30 Uhr mit einem Kurzvortrag zum Thema „KI und Datenschutzrecht“ vertreten.
© ORCA.nrwIntelligente Suche nach Bildungsmaterialien mit dem neuen KI-Chatbot für Videos
Der neue Videochatbot von ORCA.nrw hilft Ihnen rund 2.400 Videos zu durchsuchen, die auf dem TIB-AV-Portal durch ORCA.nrw veröffentlicht wurden. So ist eine gezielte Erschließung der Videoinhalte möglich. Zu jeder Ihrer Anfragen erhalten Sie eine Auswahl von fünf Videos oder Videozeitmarken, die zur Anfrage in Bezug stehen.
© CanvaLokal vs. Cloud: Wie werden Daten an Hochschulen sinnvoll gespeichert? – Fall des Monats Februar ’26
Eine Hochschule in Nordrhein-Westfalen steht vor der Entscheidung, zentrale Lehr- und Lerndaten
künftig entweder auf eigenen Systemen im Hochschulrechenzentrum zu verarbeiten oder auf einen
extern betriebenen Cloud-Dienst mit Serverstandort in der Europäischen Union umzustellen. Die Verantwortlichen
fragen sich nun, welche Lösung aus datenschutzrechtlicher Sicht am sinnvollsten ist.