Kurzvortrag der ORCA.nrw-Rechtsinformationsstelle bei „KI in der Hochschullehre – Innovationen rechtssicher gestalten“ am 21. April

Künstliche Intelligenz verändert zunehmend die Kernbereiche von Hochschulen. Dabei ergeben sich auch neue rechtliche Fragen. Die Online-Veranstaltung „KI in der Hochschullehre – Innovationen rechtssicher gestalten“ beleuchtet am 21. April 2026 aktuelle Entwicklungen rund um Text- und Data-Mining, den Einsatz von KI in Prüfungen sowie datenschutzrechtliche Anforderungen. Die ORCA.nrw-Rechtsinformationsstelle ist ab 11:30 Uhr mit einem Kurzvortrag zum Thema „KI und Datenschutzrecht“ vertreten.

Die Veranstaltung richtet sich an interessierte Justiziariate, Prüfungsämter, Servicestellen für digitale Lehre sowie an Lehrende, die schon über erste KI-Erfahrungen verfügen und den KI-Einsatz an Hochschulen aktiv und rechtssicher gestalten möchten. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung über den untenstehenden Link ist aus organisatorischen Gründen erforderlich.

Veranstaltet wird „KI in der Hochschullehre – Innovationen rechtssicher gestalten“ vom Hub Recht des Netzwerks Landeseinrichtungen für digitale Hochschullehre (NeL), dem auch ORCA.nrw als Partner angehört. Die Organisation liegt bei den NeL-Partnereinrichtungen Multimedia Kontor Hamburg sowie und Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg.

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