Erklärung zur Barrierefreiheit ORCA.nrw

Allgemeines

Die Geschäftsstelle des Landesportals ORCA.nrw ist bemüht die Webseiten des Landesportals ORCA.nrw  im Einklang mit der BITVNRW barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten unter https://www.orca.nrw.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Internetauftritt ORCA.NRW ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der BITVNRW vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Textalternativen für grafische Elemente sind auf manchen Webseiten nicht vorhanden.
  • Videos sind teilweise ohne zuschaltbare Untertitel.
  • Anpassbarkeit ist auf manchen Webseiten nicht gegeben (Überschriften, Formularelemente und Reihenfolge der Inhalte).
  • Unterscheidbarkeit der Inhalte ist auf manchen Webseiten nicht gegeben (u.a. Kontraste, Vergrößerbarkeit, eingeblendete Inhalte).
  • Tastaturbedienbarkeit ist auf manchen Webseiten nicht gegeben (Webseiten sind nicht ohne Maus nutzbar).
  • Einige bewegte Inhalte sind nicht abschaltbar.
  • Navigierbarkeit ist auf manchen Webseiten erschwert.
  • Eingabe per Touchscreen oder Sprachausgabe sind auf manchen Webseiten erschwert.
  • Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind auf manchen Webseiten nicht ausgezeichnet.
  • Einige Funktionen werden auf manchen Webseiten nicht klar bzw. nicht identisch bezeichnet, wodurch Vorhersehbarkeit möglicherweise erschwert wird.
  • Hilfestellung bei der Eingabe ist bei einigen Formularen möglicherweise nicht ausreichend vorhanden.
  • Kompatibilität mit künftigen Benutzeragenten einschließlich assistiven Technologien ist auf manchen Webseiten nicht gegeben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am erstellt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung. Der Webauftritt wurde vom Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Volmarstein (KBV) mittels BITV-Tests zuletzt am überprüft.

Diese Erklärung wurde zuletzt am überprüft.

Feedback und Kontakt

Falls Sie Fragen zur Barrierefreiheit haben oder falls Ihnen weitere Mängel auffallen, wählen Sie bitte in unserem Kontaktformular als Betreff „Barrierefeiheit“.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211-8553451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.