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Neues Angebot für den Studieneinstieg: Online-Brückenkurs Chemie

Pünktlich zum Start des Wintersemesters bietet ORCA.nrw unter dem Motto „Starker Start ins Studium“ etwas Neues an: den Online-Brückenkurs Chemie. Mit dem Selbstlernkurs können Studieninteressierte und Studierende einfach und schnell ihre Fähigkeiten in Chemie überprüfen und weiterentwickeln.

Der Kurs richtet sich an alle, die Themen der allgemeinen und anorganischen Chemie aufholen oder auffrischen möchten. Auf Nutzerinnen und Nutzer wartet ein strukturiert und sinnvoll aufgebauter Online-Kurs, der bequem von überall und zu jeder Zeit – auch mit Unterbrechungen – absolviert werden kann. Dabei haben sie die Möglichkeit, zu Beginn ihr Studienfach auszuwählen, um zielgerichtet und ohne Zeitverlust die für ihr Studium relevanten Chemie-Inhalte durchzuarbeiten.

Erstellt wurde der Online-Brückenkurs Chemie vom Karlsruher Institut für Technik.

Weitere Angebote für den starken Start ins Studium

Durch die Einbindung des Kurses auf ORCA.nrw erweitert sich das Angebot des Landesportals für die Studieneingangsphase. Neben den bisherigen Unterstützungsangeboten zu Sprach- und TextverständnisMathematik, Physik sowie Motivation und Lernstrategien bildet das neue Angebot zu Chemie nun einen fünften Themenbereich unter „Starker Start ins Studium“.

Mehr Vernetzung im Fachbereich geht nicht: Jetzt noch anmelden zum OER-Fachtag ORCA.nrw am 11. September!

Im vergangenen Jahr überzeugte der OER-Fachtag von ORCA.nrw mit neuem Konzept, jetzt geht er in die zweite Runde: Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen sich am 11.9. ab 9 Uhr auf ein spannendes und intensives Programm freuen. Und das Beste: Auch digital steht die Vernetzung von Lehrenden und Hochschulangehörigen aus NRW und darüber hinaus im Fokus.

Neben den fächerübergreifenden Programmpunkten wie Lehrmaterialerstellung, offene Bildungspraktiken, Qualitätssicherung oder Rechtsfragen gibt es vormittags verschiedene Angebote für einzelne Fachbereiche – wie zum Beispiel Ingenieurwissenschaften, Medizin, Rechtswissenschaften oder Sprachwissenschaften. Erfahrungsaustausch und persönliche Gespräche im jeweiligen Fachbereich sind also garantiert.

„Der OER-Fachtag ORCA.nrw ist auch in diesem Jahr ein Leuchtturm in unserem Veranstaltungsportfolio. Für uns als Landesportal ist die Vernetzung von Lehrenden in NRW eine Kernaufgabe. Der Fachtag bietet dafür beste Voraussetzungen, denn er bringt Lehrende unterschiedlicher Hochschulen innerhalb ihrer Fachrichtung zusammen“, sagt PD Dr. Markus Deimann, Geschäftsführer von ORCA.nrw.

Das Programm des OER-Fachtags 2025 finden Sie hier. Direkt zur Anmeldung geht’s hier.

Darf ich Instagram-Beiträge in OER nutzen? – Fall des Monats August ’25

Das Team der Rechtsinformationsstelle ORCA.nrw unterstützt Lehrende aus Nordrhein-Westfalen bei rechtlichen Fragen. Im Format „Fall des Monats“ stellt es regelmäßig einen besonderen Sachverhalt vor, der sich aus einer zu bearbeitenden Anfrage oder aus aktueller Rechtsprechung ergibt.

Ausgangspunkt

Im Rahmen einer Vorlesung möchte eine Dozentin Inhalte aus TikTok und Instagram einbinden, um Studierenden anhand authentischer Beispiele Kommunikationsstile, Medieneffekte oder gesellschaftliche Narrative zu veranschaulichen. Die Videos sollen dann von den Studierenden analysiert und kommentiert werden. Später möchte die Lehrende die Materialien als OER veröffentlichen. Sie fragt sich, ob dies überhaupt urheberrechtlich erlaubt ist. Zudem möchte sie wissen, ob dafür die Inhalte in den Lehrmaterialien eingebettet oder auch heruntergeladen werden dürfen.

Rechtliche Bewertung

Social Media ist kein rechtsfreier Raum. Auch öffentlich zugängliche Posts, Bilder oder Videos sind urheberrechtlich geschützt, z.B. als Lichtbildwerke (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG), Lichtbilder (§ 72 UrhG) oder Filmwerke (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG). Die bloße Zugänglichkeit im Netz bedeutet nicht, dass Inhalte frei genutzt oder übernommen werden dürfen. Für die Verwendung von Social-Media-Beiträgen zur Erstellung von OER hängt die urheberrechtliche Bewertung maßgeblich von der konkret geplanten Nutzung ab. Nutzungsformen mit einer Vervielfältigung (§ 16 I UrhG) oder Veränderung der Inhalte (§ 23 I 1 UrhG), z.B. durch Speicherung auf einem anderen Server oder Erstellen von Screenshots, unterliegen den Regelungen des Urheberrechts und bedürfen daher einer Nutzungserlaubnis. Das bloße Verlinken auf einen Inhalt ist hingegen urheberrechtlich unbedenklich.

Eine Nutzungserlaubnis, die eine Verwendung der Inhalte genehmigt, kann sich aus den Nutzungsbedingungen der einschlägigen Plattform, aus einem Lizenzvertrag oder durch die gesetzlich geregelten Schranken der §§ 44a ff. UrhG ergeben.

1. Lizenzverträge und Nutzungsbedingungen von TikTok, Instagram und Co.

Jede Social-Media-Plattform unterliegt eigenen Nutzungsbedingungen, in denen regelmäßig auch urheberrechtlich relevante Bestimmungen enthalten sind. Das Urheberrecht an hochgeladenen Inhalten verbleibt bei dem jeweiligen Content Creator. Zugleich wird durch das Hochladen regelmäßig eine einfache, weltweite, nicht-exklusive Lizenz zugunsten des Plattformbetreibers eingeräumt, die diese bestimmten Nutzungen innerhalb der Plattform erlaubt (z.B. Instagram unter 4.3 https://help.instagram.com/581066165581870/?locale=de_DE, Stand 12.08.2025). Teilweise sehen die Nutzungsbedingungen auch vor, dass anderen Nutzern der Plattform eine eingeschränkte Lizenz zur Nutzung der Inhalte eingeräumt wird (siehe Nutzungsbedingungen von TikTok unter 4.9 https://www.tiktok.com/legal/page/eea/terms-of-service/de, Stand 12.08.2025). Diese Nutzungsrechte sind jedoch in der Regel auf private bzw. unterhaltende Zwecke beschränkt und erfassen weder wissenschaftliche noch didaktische Nutzungen. Spezielle Regelungen für den Einsatz im Rahmen von Forschung und Lehre enthalten die gängigen Plattformbedingungen, wie von TikTok und Instagram, nicht. Lehrende erhalten also regelmäßig kein eigenständiges vertragliches Nutzungsrecht, das über die reine plattforminterne Wiedergabe hinausgeht.

Unabhängig von diesen vertraglichen Bestimmungen kann eine rechtmäßige Nutzung jedoch auch auf einer explizit erteilten Lizenz beruhen (§ 31 UrhG), z.B. indem der Content Creator in seiner Profilbeschreibung ausdrücklich teilt, dass seine gesamten Inhalte frei genutzt werden dürfen. Dies gilt dann ebenso für einzelne Inhalte, die Content Creator unter einer freien Lizenz, wie Creative Commons (https://de.creativecommons.net/was-ist-cc/, Stand 12.08.2025), veröffentlicht haben. Es ist zu beachten, dass bei der Verwendung von CC-lizenzierten Inhalten in OER die jeweilige Lizenz eingehalten werden muss. Wird OER-Material mit mehreren Werken kombiniert, die unterschiedlichen CC-Lizenzen unterliegen, ist in der Regel die restriktivste Lizenz für die Weiterverbreitung maßgeblich. Die Einhaltung der Lizenzbedingungen ist für eine rechtmäßige Nutzung zwingend erforderlich.

2. Gesetzliche Schranken

Der zentrale Erlaubnistatbestand für eine rechtmäßige Nutzung von fremden Inhalten ist das Zitatrecht gemäß § 51 UrhG. Das Zitatrecht erlaubt die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe veröffentlichter Werke, sofern ein besonderer Zitatzweck vorliegt. Dieser setzt voraus, dass sich der Nutzer, also die Person, die den Inhalt einbindet, geistig mit dem Werk auseinandersetzt, beispielsweise durch Kritik, Analyse oder Kommentierung. Eine bloße Wiedergabe ohne eigene inhaltliche Auseinandersetzung genügt nicht. Demnach ist die Nutzung zu dekorativen oder ausschmückenden Zwecken nicht zulässig. Ob z.B. die Nutzung von Screenshots zur Darstellung eines zu vermittelnden Inhalts in einer Aufgabenstellung eine solche Auseinandersetzung ist, ist nicht pauschal zu beantworten. Bei Aufgabenstellungen erfolgt die geistige Auseinandersetzung regelmäßig nicht durch den Nutzer, sondern der Nutzer erwartet eine geistige Auseinandersetzung durch einen Dritten. Eine Berufung auf das Zitatrecht ist dann bei klassischen Aufgabenstellungen, die den Studenten zur Erörterung anregen soll, nicht möglich. Einzelfälle können hiervon abweichen.

Zusätzlich könnte im Rahmen von Social Media auch die Schranke für Karikaturen, Parodien und Pastiche gem. § 51a UrhG relevant werden. Danach darf ein Werk abgebildet oder auf sonstige Weise vervielfältigt werden, wenn dies zum Zwecke der Karikatur, der Parodie oder des Pastiches getan wird. Die drei Kunstformen setzen voraus, dass das Original zwar erkennbar bleibt, aber in veränderter Weise genutzt wird, sei es zur satirischen Überzeichnung, humorvollen Verfremdung oder stilistischen Nachahmung. Bei der Anwendung der Schranke des § 51a UrhG ist jedoch Vorsicht geboten. Der Begriff des Pastiches stammt aus dem Unionsrecht und wurde erst vor einigen Jahren ins deutsche Recht umgesetzt, weshalb dieser noch weitgehend ungeklärt ist. Zurzeit werden richtungsweisende Urteile des EuGH erwartet, die mehr Rechtssicherheit schaffen sollen.

3. Anmerkungen

Eine Nutzung von Social-Media-Inhalten kann alternativ auch durch die gesetzlichen Schranken der §§ 60a, 60c UrhG gedeckt sein, erlaubt jedoch nicht deren Weitergabe als OER. So gestattet § 60a UrhG die Verwendung von Inhalten zur Veranschaulichung von Unterricht und Lehre in nicht-kommerziellen Lehrveranstaltungen mit begrenztem Teilnehmerkreis, etwa durch die vollständige Übernahme kürzerer Videos. Für Zwecke wissenschaftlicher Forschung eröffnet § 60c UrhG ebenfalls Nutzungsmöglichkeiten, solange diese nicht kommerziell erfolgen und dem Forschungszweck dienen. In beiden Fällen bleibt jedoch eine Veröffentlichung außerhalb des geschützten Kontexts ausgeschlossen.

Sollte eine Nutzung durch eine gesetzliche Schranke erlaubt sein, so muss bei der Nutzung grundsätzlich die Quelle angegeben werden (§ 63 Abs. 2 UrhG). Beim Layout von Instagram oder TikTok gehört der Accountname zur üblichen Darstellung, die Quellenangabe sollte also in jedem Fall den Urheber und den Ursprungsort beinhalten.

Fazit

Die Nutzung von Social-Media-Inhalten in Lehrmaterialien ist rechtlich komplex. Zwar räumen Social-Media-Plattformen den Usern durch die Nutzungsbedingungen keine Erlaubnis für Nutzungen in OER ein, jedoch können trotzdem gesetzliche Schranken wie das Zitatrecht die Nutzung unter bestimmten Bedingungen ermöglichen. Auch CC-Lizenzen bieten rechtssichere Alternativen, wenn sie korrekt angewendet werden, was jedoch selten der Fall sein wird. Entscheidend bleibt in jedem Fall die vollständige und transparente Quellenangabe, um urheberrechtliche Konflikte zu vermeiden und die Rechte des Urhebers zu wahren.

Neues aus der KI-Welt mit Prof. Paaßen – Folge 2 jetzt anschauen

Mit den KI-News von ORCA.nrw sind Sie immer auf dem Laufenden, wenn es um das Thema Künstliche Intelligenz in der Hochschullehre geht. Benjamin Paaßen, KI-Experte und Junior-Professor an der Universität Bielefeld, spricht im Videoformat regelmäßig über die wichtigsten und interessantesten Updates. In dieser Folge im Fokus: agentische KI und die Kritik daran. Zudem erklärt er, wie ein guter Prompt aussieht und wie man die vielen Ergebnisse, die einem KI liefert, kritisch und sinnvoll reflektiert.

KI-News mit Prof. Paaßen – Folge 2

Wir kommen an Ihre Hochschule: Neue Vortrags- und Workshopangebote bei ORCA.nrw

Wir freuen uns, Ihnen unsere neuen Vortrags- und Workshopangebote vorstellen zu dürfen! ORCA.nrw bietet ab sofort eine Vielzahl spannender Workshops und Vorträge an, die sich an Lehrende und Hochschulmitarbeitende richten. Unsere Angebote decken ein breites Themenspektrum ab und bieten wertvolle Einblicke sowie praxisnahe Tipps. Alle Angebote können wahlweise vor Ort an Ihrer Hochschule, in der ORCA.nrw-Geschäftsstelle oder virtuell stattfinden. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen zu erweitern!

„Wir freuen uns sehr, unser Angebot an Vorträgen und Workshops zu präsentieren. Unsere neuen Angebote sind darauf ausgerichtet, Lehrende und Hochschulmitarbeitende gleichermaßen zu unterstützen und ihnen wertvolle Kenntnisse sowie praktische Fähigkeiten zu vermitteln. Als Landesportal für Studium und Lehre ist es uns ein besonderes Anliegen, qualitativ hochwertige Bildungsangebote bereitzustellen. Mit diesen neuen Formaten möchten wir den Austausch und die Vernetzung fördern und einen nachhaltigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Hochschullandschaft leisten“, sagt PD Dr. Markus Deimann, Geschäftsführer von ORCA.nrw.

Unsere Workshops

Unsere Vorträge

Sie möchten mehr über die einzelnen Angebote erfahren oder direkt eines der Angebote für Ihre Hochschule anfragen?  Zu den Workshops und Vortragsangeboten.

ORCAthon 2025 in Paderborn: Entwickeln Sie Ihre Lehrmaterialien für die digitale Lehrkräftebildung weiter

Egal, ob Sie beim Erstellen digitaler Lehrmaterialien den Einstieg suchen oder schon mittendrin sind – beim ORCAthon finden Sie Gleichgesinnte und Unterstützung durch ein vielseitiges Angebot. Die Premiere des neuen Formats findet am Mittwoch, 01.10.2025, 10 bis 17 Uhr, an der Universität Paderborn unter dem Titel „Materialwerkstatt für die Lehrkräftebildung“ statt.

Das Konzept ist so einfach wie innovativ: Teilnehmende können sich beim ORCAthon Zeit und Raum nehmen, um Materialien für ihre Lehre zu erstellen oder weiterzuentwickeln. Aus der Rechtsinformationsstelle sowie dem Content-Management- und IT-Team von ORCA.nrw stehen den gesamten Tag über Expertinnen und Experten zur Seite – zum Beispiel bei Fragen zur Lizenzierung, zu Metadaten oder zum möglichen Upload der Materialien auf ORCA.nrw.

Melden Sie sich hier an.

Weitere Informationen zur Teilnahme und zum Ablauf sind auf der ORCAthon-Seite zu finden. Wir freuen uns auf alle, die die Gelegenheit nutzen wollen, in Paderborn mit Gleichgesinnten ihre digitalen Lehrmaterialien voranzubringen.

Ihre Materialien sind nicht aus dem Bereich Lehrkräftebildung? Wir freuen uns dennoch auf Sie!

Vernetzung garantiert: OER-Fachtag ORCA.nrw geht am 11.9. in die zweite Runde

Nach einem gelungenen Auftakt im Jahr 2024 bietet ORCA.nrw Lehrenden in NRW und darüber hinaus in diesem Jahr erneut sein beliebtes Vernetzungsangebot an: den „OER-Fachtag ORCA.nrw 2025“. Am 11. September werden über den gesamten Tag verteilt virtuelle Workshops zu Themen wie Lehrmaterialerstellung, offene Bildungspraktiken, Qualitätssicherung sowie Rechtsfragen angeboten. Zudem berichten Lehrende aus unterschiedlichen Hochschulen und Fachbereichen über ihre OER-Projekte.

Das Besondere am OER-Fachtag: Neben den fächerübergreifenden Programmpunkten gibt es vormittags verschiedene Angebote für einzelne Fachbereiche – wie zum Beispiel Ingenieurwissenschaften, Medizin, Rechtswissenschaften oder Sprachwissenschaften. Vernetzung und Erfahrungsaustausch im jeweiligen Fachbereich ist also garantiert.

PD Dr. Markus Deimann, Geschäftsführer von ORCA.nrw, sagt: „Der OER-Fachtag ORCA.nrw ist auch in diesem Jahr ein Leuchtturm in unserem Veranstaltungsportfolio. Für uns als Landesportal ist die Vernetzung von Lehrenden in NRW eine Kernaufgabe. Der Fachtag bietet dafür beste Voraussetzungen, denn er bringt Lehrende unterschiedlicher Hochschulen innerhalb ihrer Fachrichtung zusammen.“

Daniel Diekmann, der als OER-Referent bei ORCA.nrw verantwortlich für die Organisation des Fachtags ist: „Wir haben in den vergangenen Wochen viel mit den Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Fachbereichen und Hochschulen geplant und können sagen: Da ist ein tolles Programm mit vielen interessanten Beiträgen herausgekommen. Durch die fachliche Vielfalt ist für jeden etwas dabei.“

100 Teilnehmende im vergangenen Jahr

Bereits in den vergangenen Jahren erfreuten sich die OER-Fachtage von ORCA.nrw großer Beliebtheit: Bis 2024 haben bereits sechs OER-Fachtage in Nordrhein-Westfalen stattgefunden – zunächst immer zu einem ganz bestimmten Fachgebiet. 2024 fand dann zum ersten Mal online ein fächerübergreifender OER-Fachtag statt. Die etwa 100 Teilnehmenden haben gezeigt: Der Bedarf nach solchen Veranstaltungsformaten ist groß.

Organisiert wird der OER-Fachtag von der Geschäftsstelle des Landesportals ORCA.nrw.

Das Programm des OER-Fachtags 2025 finden Sie hier. Direkt zur Anmeldung geht’s hier.

Neues Angebot für die Studieneingangsphase: Online-Brückenkurs Physik

Unter dem Motto „Starker Start ins Studium“ bietet ORCA.nrw seit dieser Woche etwas Neues an: den Online-Brückenkurs Physik. Mit dem Selbstlernkurs können Studienanfängerinnen und -anfänger sowie Interessierte von Studiengängen z. B. der Ingenieur- oder Naturwissenschaften ganz einfach ihr Physik-Wissen auffrischen.

Der Online-Brückenkurs Physik wurde von einem Konsortium unter der Leitung des Karlsruher Institut für Technologie (KIT) erstellt und wird von der sogenannten TU9, der Allianz der neun führenden Technischen Universitäten in Deutschland, empfohlen. Aus NRW waren die RWTH Aachen, die Ruhr-Universität Bochum sowie die FH Aachen am Projekt beteiligt.

Auf Nutzerinnen und Nutzer wartet ein strukturiert und sinnvoll aufgebauter Online-Kurs, der bequem von überall und zu jeder Zeit – auch mit Unterbrechungen – absolviert werden kann. Er besteht aus Lektionstexten und zahlreichen Beispielaufgaben, Videos sowie Eingangs- und Ausgangstests zu den Kapiteln Mechanik, Elektromagnetismus, Optik und Wärmelehre. Auf den Brückenkurs können Studieninteressierte jederzeit kostenlos zugreifen, eine Anmeldung oder Registrierung ist nicht notwendig.

Physik als viertes Themengebiet im Bereich Studieneingangsphase

Durch die Einbindung des Kurses auf ORCA.nrw erweitert sich das Angebot des Landesportals für die Studieneingangsphase. Neben den bisherigen Unterstützungsangeboten zu Sprach- und Textverständnis, Mathematik sowie Motivation und Lernstrategien bildet das neue Angebot zu Physik nun einen vierten Themenbereich unter „Starker Start ins Studium“.

„Wir freuen uns sehr über die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Projektbeteiligten. Uns als Landesportal für Studium und Lehre ist es ein besonderes Anliegen, Studierende während ihres Studieneinstiegs bestmöglich zu unterstützen. Der Online-Brückenkurs Physik ist von führenden Expertinnen und Experten erstellt worden und passt somit in die Reihe unserer qualitativ hochwertigen Unterstützungsangebote für die Studieneingangsphase“, sagt PD Dr. Markus Deimann, Geschäftsführer von ORCA.nrw.

Zum Online-Brückenkurs Physik

Tipp des Monats MAI ’25: Eintauchen in die Themenwelt „KI und OER“

In der Rubrik „Themenwelten“ bietet der Open Resources Campus NRW kuratierte Inhalte zu verschiedenen Themengebieten. Insgesamt fünf Themenwelten sind in den vergangenen Monaten entstanden, die jüngste befasst sich mit dem Thema „OER und KI“ und ist zugleich auch unser OER-Tipp des Monats Mai.

MATERIAL

Die ORCA.nrw-Themenwelt bietet eine Sammlung von Materialien zum Thema „Open Educational Resources und Künstliche Intelligenz“ und unterteilt sich in fünf Bereiche: Potenziale, rechtliche Aspekte, Herausforderungen, praktische Anwendungen und Kompetenzen. Dabei beantworten zahlreiche Expertinnen und Experten in Videos grundlegende Fragen und geben dabei nützliche Tipps und Tricks, weiterführende Literatur ist sinnvoll verortet und es wird an der ein oder anderen Stelle für Nutzerinnen und Nutzer auch praktisch.

ENTSTEHUNGSGESCHICHTE

Das Thema „KI in der Lehre“ ist für ORCA.nrw als Landesportal für Studium und Lehre enorm wichtig. Durch die Beteiligung an Projekten wie KI-NEL-23-NRW und zuletzt „Konzentrierte wissenschaftliche Weiterbildungen zu Künstlicher Intelligenz in der Hochschullehre“ sind bereits zahlreiche relevante Inhalte wie die elfteilige Videoreihe „Kennt Ihr schon?“ oder Vorträge und Workshops entstanden. Im Anschluss an diese Projekte war klar, dass ORCA.nrw auch künftig eine verlässliche Quelle zu den Entwicklungen beim Thema „KI in der Lehre“ sein will. Die Themenwelt „KI und OER“ ist dabei ein zentraler Baustein.

ZIELSETZUNG

Die Materialien richten sich in erster Linie an Lehrende und sollen ihnen eine qualitativ hochwertige Grundlage bieten, sich mit dem Thema „KI und OER“ auseinanderzusetzen. Zahlreiche Inhalte wurden im Rahmen der oben genannten Projekte von ORCA.nrw selbst produziert, andere relevante Materialien aus externen Quelle sind thematisch sinnvoll eingebettet worden. Um den aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden, wird die Themenwelt regelmäßig aktualisiert und erweitert.

ERSTELLERINNEN UND ERSTELLER

Erstellt wurde die Themenwelt in der Geschäftsstelle von ORCA.nrw – federführend von OER-Referent Daniel Diekmann. Ein großer Dank geht dabei zum einen an all die Erstellerinnen und Ersteller der frei verfügbaren Materialen, die in die Themenwelt integriert wurden, und zum anderen an die Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL), die die oben genannten Projekte finanziert hat.

PERSÖNLICHE NUTZUNGSEMPFEHLUNG

Daniel Diekmann: „Die neue Themenwelt bietet viele Facetten. Von grundlegenden Chancen und Herausforderungen über Antworten zu rechtlichen Fragen und praktischen Beispielen wie Prompts. Sie ist ein schönes Rund-um-Paket, um einen Einstieg ins Thema „KI und OER“ zu erhalten und darauf aufzubauen.“