Wir freuen uns, Ihnen unsere neuen Vortrags- und Workshopangebote vorstellen zu dürfen! ORCA.nrw bietet ab sofort eine Vielzahl spannender Workshops und Vorträge an, die sich an Lehrende und Hochschulmitarbeitende richten. Unsere Angebote decken ein breites Themenspektrum ab und bieten wertvolle Einblicke sowie praxisnahe Tipps. Alle Angebote können wahlweise vor Ort an Ihrer Hochschule, in der ORCA.nrw-Geschäftsstelle oder virtuell stattfinden. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen zu erweitern!
„Wir freuen uns sehr, unser Angebot an Vorträgen und Workshops zu präsentieren. Unsere neuen Angebote sind darauf ausgerichtet, Lehrende und Hochschulmitarbeitende gleichermaßen zu unterstützen und ihnen wertvolle Kenntnisse sowie praktische Fähigkeiten zu vermitteln. Als Landesportal für Studium und Lehre ist es uns ein besonderes Anliegen, qualitativ hochwertige Bildungsangebote bereitzustellen. Mit diesen neuen Formaten möchten wir den Austausch und die Vernetzung fördern und einen nachhaltigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Hochschullandschaft leisten“, sagt PD Dr. Markus Deimann, Geschäftsführer von ORCA.nrw.
https://www.orca.nrw/wp-content/uploads/2025/06/Saskia-Workshop.jpg9001600lindaeschhttps://www.orca.nrw/wp-content/uploads/2024/03/logo_orca_claim_negativ.svglindaesch2025-06-05 10:53:372025-06-06 09:23:32Wir kommen an Ihre Hochschule: Neue Vortrags- und Workshopangebote bei ORCA.nrw
Egal, ob Sie beim Erstellen digitaler Lehrmaterialien den Einstieg suchen oder schon mittendrin sind – beim ORCAthon finden Sie Gleichgesinnte und Unterstützung durch ein vielseitiges Angebot. Die Premiere des neuen Formats findet am Mittwoch, 01.10.2025, 10 bis 17 Uhr, an der Universität Paderborn unter dem Titel „Materialwerkstatt für die Lehrkräftebildung“ statt.
Das Konzept ist so einfach wie innovativ: Teilnehmende können sich beim ORCAthon Zeit und Raum nehmen, um Materialien für ihre Lehre zu erstellen oder weiterzuentwickeln. Aus der Rechtsinformationsstelle sowie dem Content-Management- und IT-Team von ORCA.nrw stehen den gesamten Tag über Expertinnen und Experten zur Seite – zum Beispiel bei Fragen zur Lizenzierung, zu Metadaten oder zum möglichen Upload der Materialien auf ORCA.nrw.
Weitere Informationen zur Teilnahme und zum Ablauf sind auf der ORCAthon-Seite zu finden. Wir freuen uns auf alle, die die Gelegenheit nutzen wollen, in Paderborn mit Gleichgesinnten ihre digitalen Lehrmaterialien voranzubringen.
Ihre Materialien sind nicht aus dem Bereich Lehrkräftebildung? Wir freuen uns dennoch auf Sie!
https://www.orca.nrw/wp-content/uploads/2025/06/ORCAthon-2025-1.png9001600lindaeschhttps://www.orca.nrw/wp-content/uploads/2024/03/logo_orca_claim_negativ.svglindaesch2025-06-04 16:56:342025-06-05 14:25:06ORCAthon 2025 in Paderborn: Entwickeln Sie Ihre Lehrmaterialien für die digitale Lehrkräftebildung weiter
Das Team der Rechtsinformationsstelle ORCA.nrw unterstützt Lehrende aus Nordrhein-Westfalen bei rechtlichen Fragen. Im Format „Fall des Monats“ stellt es regelmäßig einen besonderen Sachverhalt vor, der sich aus einer zu bearbeitenden Anfrage oder aus aktueller Rechtsprechung ergibt.
Ausgangspunkt
Eine Lehrende möchte für ein offenes digitales Lernmodul ansprechende grafische Materialien erstellen. Dabei greift sie auf die populäre Design-Plattform Canva zurück, die durch ihre einfache Bedienbarkeit und eine Vielzahl visuell ansprechender Gestaltungsmöglichkeiten überzeugt. Insbesondere die integrierte Content Library macht es einfach, in kurzer Zeit professionell wirkende Inhalte zu gestalten. Canva bietet eine breite Palette an Designelementen, darunter Bilder, Grafiken und Schriftarten, die Nutzende zur Gestaltung eigener Inhalte verwenden können. Doch nach der Fertigstellung stellt sich die Frage, ob Canva-Inhalte in Open Educational Resources (OER) verwendet und veröffentlicht werden dürfen.
Ein zentrales Problem besteht darin, dass die Lizenzinformationen der einzelnen Elemente oft unklar oder schwer auffindbar sind. Viele dieser Elemente stammen von Drittanbietern wie Pexels und Pixabay, deren Lizenzbedingungen zusätzlich zu den eigenen Nutzungsbedingungen von Canva beachtet werden müssen. Zwar gibt es eine „Free Content License“ von Canva für kostenlose Inhalte, jedoch fehlen häufig klare Angaben zu offenen Lizenzen wie Creative Commons (z. B. CC BY oder CC BY-SA), die für die Erstellung von OER erforderlich sind.
Rechtliche Bewertung
Für die Verwendung von Materialien zur Erstellung von OER ist es essenziell, dass die Inhalte, wenn sie urheberrechtlich geschützt sind, unter einer offenen Lizenz stehen, die eine freie Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung erlaubt. Urheberrechtlichen Schutz genießen gem. § 2 Abs. 2 UrhG Werke, also persönliche geistige Schöpfungen. Einfache geometrische Formen, die unter anderem auch in Farbe und Form anpassbar sind, werden in der Regel keine solche Schöpfung darstellen. Schriftarten können grundsätzlich ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellen, wenn sie z.B. besonders aufwendige Zierschriften sind.
Canva ist aufgrund seiner einfachen Bedienbarkeit ein beliebtes Tool – aber eignet es sich zur OER-Erstellung?
Zwar dürfen selbst erstellte Inhalte grundsätzlich genutzt werden, problematisch ist jedoch die Verwendung von Elementen aus der sogenannten Content Library. Diese kann, egal ob es sich dabei um einen kostenlosen oder kostenpflichtigen Inhalt handelt, urheberrechtlich geschützte Werke Dritter enthalten. Die von Canva eingeräumten Nutzungsrechte unterliegen dabei strengen Einschränkungen. So sind alle Inhalte (einschließlich Bilder, Icons, Illustrationen, Videos, Audios, Schriftarten und Templates) durch Urheberrechte geschützt. Canva und die jeweiligen Urheber behalten sich sämtliche Rechte vor, die nicht ausdrücklich eingeräumt wurden. Die Lizenzbedingungen regeln, dass die Inhalte z. B. für Schulprojekte, Social-Media-Beiträge, Printprodukte, Präsentationen oder digitale Veröffentlichungen verwendet werden dürfen. Eine freie Veröffentlichung im Sinne von OER, also unter einer offenen Lizenz wie z.B. CC BY, wird jedoch nicht abgedeckt. Dies gilt auch für kostenlose Inhalte, da diese nicht unter offenen Lizenzen bereitgestellt werden, sondern nur unter den spezifischen Bedingungen von Canva. Werden Inhalte verschiedener Lizenzkategorien kombiniert (z. B. Free und Pro) gelten stets die strengeren Nutzungsregeln. Zudem behält sich Canva das Recht vor, Inhalte auszutauschen und die Lizenzen jederzeit anzupassen.
Für die reguläre Hochschullehre stellt Canva eine Nutzungslizenz bereit, die auch die Verbreitung von Inhalten innerhalb geschlossener Lehrkontexte erlaubt. Diese Erlaubnis gilt jedoch nicht für die Veröffentlichung als Open Educational Resource, da hierfür eine offene Lizenzierung erforderlich wäre, die Canva nicht vorsieht. In diesen Fällen kann auf gesetzliche Schranken, wie z.B. auf das Zitatrecht gem. § 51 UrhG zurückgegriffen werden, wenn eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem genutzten Werk stattfindet. Da Inhalte aus der Content Library jedoch meist rein dekorativen Charakter haben, scheidet diese Möglichkeit in der Praxis häufig aus. Eine freie, offene Weitergabe, wie sie für OER erforderlich ist, ist dann durch die Lizenzbedingungen ausdrücklich nicht gestattet.
Fazit
Die Nutzung von Canva-Inhalten im Kontext von OER ist mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Insbesondere die unklare Lizenzsituation und die Einbindung urheberrechtlich geschützter Werke aus der Content Library machen eine offene Weitergabe im Sinne von OER problematisch. Auch wenn die Plattform kreative Gestaltungsmöglichkeiten bietet, entspricht sie derzeit nicht den Anforderungen an eine rechtskonforme OER-Erstellung. Für Lehrende und Bildungsakteure ist es entscheidend, sich mit den Lizenzbedingungen der verwendeten Materialien vertraut zu machen und sicherzustellen, dass diese mit den Prinzipien von OER übereinstimmen. Wer rechtliche Risiken vermeiden möchte, kann auf selbst erstellte Inhalte oder auf Materialien aus eindeutig lizenzierten, offenen Quellen zurückgreifen und gegebenenfalls alternative, quelloffene Design-Tools in Betracht ziehen. Bei bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der Lizenzlage sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.
https://www.orca.nrw/wp-content/uploads/2025/05/OER-Canva.png9001600janphilipkirschkehttps://www.orca.nrw/wp-content/uploads/2024/03/logo_orca_claim_negativ.svgjanphilipkirschke2025-05-22 15:54:172025-05-22 16:06:32Dürfen OER-Inhalte mit Canva erstellt werden? – Fall des Monats Mai ’25
Nach einem gelungenen Auftakt im Jahr 2024 bietet ORCA.nrw Lehrenden in NRW und darüber hinaus in diesem Jahr erneut sein beliebtes Vernetzungsangebot an: den „OER-Fachtag ORCA.nrw 2025“. Am 11. September werden über den gesamten Tag verteilt virtuelle Workshops zu Themen wie Lehrmaterialerstellung, offene Bildungspraktiken, Qualitätssicherung sowie Rechtsfragen angeboten. Zudem berichten Lehrende aus unterschiedlichen Hochschulen und Fachbereichen über ihre OER-Projekte.
Das Besondere am OER-Fachtag: Neben den fächerübergreifenden Programmpunkten gibt es vormittags verschiedene Angebote für einzelne Fachbereiche – wie zum Beispiel Ingenieurwissenschaften, Medizin, Rechtswissenschaften oder Sprachwissenschaften. Vernetzung und Erfahrungsaustausch im jeweiligen Fachbereich ist also garantiert.
PD Dr. Markus Deimann, Geschäftsführer von ORCA.nrw, sagt: „Der OER-Fachtag ORCA.nrw ist auch in diesem Jahr ein Leuchtturm in unserem Veranstaltungsportfolio. Für uns als Landesportal ist die Vernetzung von Lehrenden in NRW eine Kernaufgabe. Der Fachtag bietet dafür beste Voraussetzungen, denn er bringt Lehrende unterschiedlicher Hochschulen innerhalb ihrer Fachrichtung zusammen.“
Daniel Diekmann, der als OER-Referent bei ORCA.nrw verantwortlich für die Organisation des Fachtags ist: „Wir haben in den vergangenen Wochen viel mit den Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Fachbereichen und Hochschulen geplant und können sagen: Da ist ein tolles Programm mit vielen interessanten Beiträgen herausgekommen. Durch die fachliche Vielfalt ist für jeden etwas dabei.“
100 Teilnehmende im vergangenen Jahr
Bereits in den vergangenen Jahren erfreuten sich die OER-Fachtage von ORCA.nrw großer Beliebtheit: Bis 2024 haben bereits sechs OER-Fachtage in Nordrhein-Westfalen stattgefunden – zunächst immer zu einem ganz bestimmten Fachgebiet. 2024 fand dann zum ersten Mal online ein fächerübergreifender OER-Fachtag statt. Die etwa 100 Teilnehmenden haben gezeigt: Der Bedarf nach solchen Veranstaltungsformaten ist groß.
Organisiert wird der OER-Fachtag von der Geschäftsstelle des Landesportals ORCA.nrw.
Das Programm des OER-Fachtags 2025 finden Sie hier. Direkt zur Anmeldung geht’s hier.
https://www.orca.nrw/wp-content/uploads/2024/05/fachtag.png9001600janphilipkirschkehttps://www.orca.nrw/wp-content/uploads/2024/03/logo_orca_claim_negativ.svgjanphilipkirschke2025-05-20 16:13:512025-05-20 16:15:28Vernetzung garantiert: OER-Fachtag ORCA.nrw geht am 11.9. in die zweite Runde
Unter dem Motto „Starker Start ins Studium“ bietet ORCA.nrw seit dieser Woche etwas Neues an: den Online-Brückenkurs Physik. Mit dem Selbstlernkurs können Studienanfängerinnen und -anfänger sowie Interessierte von Studiengängen z. B. der Ingenieur- oder Naturwissenschaften ganz einfach ihr Physik-Wissen auffrischen.
Der Online-Brückenkurs Physik wurde von einem Konsortium unter der Leitung des Karlsruher Institut für Technologie (KIT) erstellt und wird von der sogenannten TU9, der Allianz der neun führenden Technischen Universitäten in Deutschland, empfohlen. Aus NRW waren die RWTH Aachen, die Ruhr-Universität Bochum sowie die FH Aachen am Projekt beteiligt.
Auf Nutzerinnen und Nutzer wartet ein strukturiert und sinnvoll aufgebauter Online-Kurs, der bequem von überall und zu jeder Zeit – auch mit Unterbrechungen – absolviert werden kann. Er besteht aus Lektionstexten und zahlreichen Beispielaufgaben, Videos sowie Eingangs- und Ausgangstests zu den Kapiteln Mechanik, Elektromagnetismus, Optik und Wärmelehre. Auf den Brückenkurs können Studieninteressierte jederzeit kostenlos zugreifen, eine Anmeldung oder Registrierung ist nicht notwendig.
Physik als viertes Themengebiet im Bereich Studieneingangsphase
„Wir freuen uns sehr über die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Projektbeteiligten. Uns als Landesportal für Studium und Lehre ist es ein besonderes Anliegen, Studierende während ihres Studieneinstiegs bestmöglich zu unterstützen. Der Online-Brückenkurs Physik ist von führenden Expertinnen und Experten erstellt worden und passt somit in die Reihe unserer qualitativ hochwertigen Unterstützungsangebote für die Studieneingangsphase“, sagt PD Dr. Markus Deimann, Geschäftsführer von ORCA.nrw.
https://www.orca.nrw/wp-content/uploads/2025/05/Physik-1.png9001600janphilipkirschkehttps://www.orca.nrw/wp-content/uploads/2024/03/logo_orca_claim_negativ.svgjanphilipkirschke2025-05-14 13:06:502025-05-14 13:06:50Neues Angebot für die Studieneingangsphase: Online-Brückenkurs Physik
In der Rubrik „Themenwelten“ bietet der Open Resources Campus NRW kuratierte Inhalte zu verschiedenen Themengebieten. Insgesamt fünf Themenwelten sind in den vergangenen Monaten entstanden, die jüngste befasst sich mit dem Thema „OER und KI“ und ist zugleich auch unser OER-Tipp des Monats Mai.
MATERIAL
Die ORCA.nrw-Themenwelt bietet eine Sammlung von Materialien zum Thema „Open Educational Resources und Künstliche Intelligenz“ und unterteilt sich in fünf Bereiche: Potenziale, rechtliche Aspekte, Herausforderungen, praktische Anwendungen und Kompetenzen. Dabei beantworten zahlreiche Expertinnen und Experten in Videos grundlegende Fragen und geben dabei nützliche Tipps und Tricks, weiterführende Literatur ist sinnvoll verortet und es wird an der ein oder anderen Stelle für Nutzerinnen und Nutzer auch praktisch.
ENTSTEHUNGSGESCHICHTE
Das Thema „KI in der Lehre“ ist für ORCA.nrw als Landesportal für Studium und Lehre enorm wichtig. Durch die Beteiligung an Projekten wie KI-NEL-23-NRW und zuletzt „Konzentrierte wissenschaftliche Weiterbildungen zu Künstlicher Intelligenz in der Hochschullehre“ sind bereits zahlreiche relevante Inhalte wie die elfteilige Videoreihe „Kennt Ihr schon?“ oder Vorträge und Workshops entstanden. Im Anschluss an diese Projekte war klar, dass ORCA.nrw auch künftig eine verlässliche Quelle zu den Entwicklungen beim Thema „KI in der Lehre“ sein will. Die Themenwelt „KI und OER“ ist dabei ein zentraler Baustein.
ZIELSETZUNG
Die Materialien richten sich in erster Linie an Lehrende und sollen ihnen eine qualitativ hochwertige Grundlage bieten, sich mit dem Thema „KI und OER“ auseinanderzusetzen. Zahlreiche Inhalte wurden im Rahmen der oben genannten Projekte von ORCA.nrw selbst produziert, andere relevante Materialien aus externen Quelle sind thematisch sinnvoll eingebettet worden. Um den aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden, wird die Themenwelt regelmäßig aktualisiert und erweitert.
ERSTELLERINNEN UND ERSTELLER
Erstellt wurde die Themenwelt in der Geschäftsstelle von ORCA.nrw – federführend von OER-Referent Daniel Diekmann. Ein großer Dank geht dabei zum einen an all die Erstellerinnen und Ersteller der frei verfügbaren Materialen, die in die Themenwelt integriert wurden, und zum anderen an die Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL), die die oben genannten Projekte finanziert hat.
PERSÖNLICHE NUTZUNGSEMPFEHLUNG
Daniel Diekmann: „Die neue Themenwelt bietet viele Facetten. Von grundlegenden Chancen und Herausforderungen über Antworten zu rechtlichen Fragen und praktischen Beispielen wie Prompts. Sie ist ein schönes Rund-um-Paket, um einen Einstieg ins Thema „KI und OER“ zu erhalten und darauf aufzubauen.“
https://www.orca.nrw/wp-content/uploads/2025/04/KI-und-OER.png9001600janphilipkirschkehttps://www.orca.nrw/wp-content/uploads/2024/03/logo_orca_claim_negativ.svgjanphilipkirschke2025-04-30 17:03:132025-05-06 14:42:37Tipp des Monats MAI ’25: Eintauchen in die Themenwelt „KI und OER“
Das Team der Rechtsinformationsstelle ORCA.nrw unterstützt Lehrende aus Nordrhein-Westfalen bei rechtlichen Fragen. Im Format „Fall des Monats“ stellt es regelmäßig einen besonderen Sachverhalt vor, der sich aus einer zu bearbeitenden Anfrage oder aus aktueller Rechtsprechung ergibt.
Ausgangspunkt
Diese Ausgabe befasst sich mit der Eingabe von CC-lizenzierten Inhalten in Sprachmodellen zum Zwecke ihres Trainings. Sprachmodelle, sog. Large Language Models, sind in der Lage natürliche Sprache zu verstehen und zu generieren. Sie beruhen auf einem statistischen Modell, das Muster in Text- oder Sprachdaten identifiziert und diese nutzt, um Vorhersagen für zukünftige Texte oder Sprachdaten zu treffen, sie gelten daher als Künstliche Intelligenzen (KI) (https://www.intel.de/content/www/de/de/learn/large-language-models.html, letzter Aufruf: 16.04.2025). Um zuverlässige Ergebnisse zu erlangen, müssen diese Large Language Models trainiert werden, was unter anderem durch die Eingabe von Rohdaten geschieht. Es stellt sich die Frage, welche Inhalte für das Training verwendet werden dürfen. Hierbei wird ein Blick auf die relevanten CC-Lizenzen sowie auf möglicherweise einschlägige Schrankenregelungen geworfen.
Rechtliche Bewertung
Die Eingabe von Inhalten zum Training von Sprachmodellen ist regelmäßig als Eingriff in das urheberrechtliche Vervielfältigungsrecht anzusehen (1.). Bestehen keine Nutzungsrechte, so sind die Text- und Data-Mining-Schranke aus § 44b UrhG (2a.) und die Schranke für Text und Data Mining zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung aus § 60 d UrhG (2b.) zu prüfen. Hierzu wurde im September 2024 ein erstes Urteil vom Landgericht Hamburg verkündet.
1. Vervielfältigungen und Nutzungsrechte
Dem Urheber stehen die Verwertungsrechte für sein Werk zu, vgl. § 15 UrhG. Jede Nutzung, die das Verwertungsrecht des Urhebers einschränkt, ist ein Eingriff. Dieser kann rechtmäßig sein, wenn der Urheber gem. § 31 I UrhG Nutzungsrechte eingeräumt hat, Rechtfertigungsgründe vorliegen oder eine gesetzlich geregelte Schranke einschlägig ist. Die Eingabe von Werken in eine KI stellt einen Eingriff in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte nach § 15 I UrhG dar, genauer einen Eingriff in das Vervielfältigungsrecht gem. § 16 UrhG des Urhebers (NJW; 2023, 3673 ff., Rn. 31). Nutzungsrechte ergeben sich in der Regel aus den Lizenzangaben. Die Nutzung ist bei Werken, die unter einer CC-0-, CC-BY- oder CC-BY-SA-Lizenz (https://www.orca.nrw/oer/oer-nutzen/cc-lizenzen/) veröffentlicht wurden unproblematisch, da die entsprechende Nutzung von der Lizenz umfasst ist. Bei Werken, die unter einer CC-BY-NC, CC-BY-NC-SA, CC-BY-ND oder CC-BY-NC-ND veröffentlicht wurden, ist die Nutzung nicht von der Lizenz gedeckt. Hier muss geklärt werden, ob die Nutzung durch gesetzliche Schranken ermöglicht wird.
2. Schranken
Eine urheberrechtliche Schranke ist eine gesetzliche Gestattung der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken, die nicht der Zustimmung des Urhebers bedarf. Beim Training von Sprachmodellen könnten zwei Schranken einschlägig sein. Ob diese Schranken tatsächlich anwendbar sind, ist derzeit jedoch noch sehr umstritten.
a. § 44b UrhG – Text und Data Mining Nach § 44b UrhG dürfen zur automatisierten Analyse von digitalen und digitalisierten Werken, also zur Muster- und Informationengewinnung, Werke vorübergehend vervielfältigt werden. Hier gelten weitere gesetzliche Grenzen, die bei der Eingabe von Inhalten beachtet werden müssen. Das Werk, das der Nutzer in die KI eingeben möchte, muss rechtmäßig zugänglich sein (vgl. § 44b Abs. 2 UrhG). Diese Voraussetzung liegt vor, wenn ein Werk frei im Internet zugänglich ist oder wenn der Nutzer rechtmäßig einen Zugang erhalten hat, z.B. über den lizenzierten Zugang einer Universitätsbibliothek (NJW, 2023, 3673 ff., Rn. 18). Außerdem darf nach Abs. 3 kein maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt vorliegen. Die Vervielfältigungen sind zu löschen, wenn sie nicht mehr für das Text und Data Mining erforderlich sind.
b. § 60d UrhG – Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung Darüber hinaus könnte der § 60d UrhG als Schranke greifen, wenn die Vervielfältigungen im Rahmen des Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung genutzt werden. Der § 60d UrhG orientiert sich am § 44b UrhG, weist aber weitere Grenzen auf, um dem wissenschaftlichen Austausch und der Innovation gerecht zu werden. Die Schranke des § 60d UrhG ist demnach auch nur im Bereich der wissenschaftlichen Forschung anwendbar. Im Vergleich zu § 44b UrhG gelten z.B. nicht die Grenzen des rechtmäßig zugänglichen Werkes oder des ausdrücklichen Nutzungsvorbehalts (s.o.). Ob ein Fall der Schranke des § 60d UrhG auch beim Training von Sprachmodellen vorliegt, ist dann zusätzlich vom Zweck des Trainings entscheidend. Das Sprachmodell und das Training müssen der wissenschaftlichen Forschung dienen. Wissenschaftliche Forschung bezeichnet allgemein das methodisch-systematische Streben nach neuen Erkenntnissen (Dreier/Schulze/Dreier, 7. Aufl. 2022, UrhG § 60c Rn. 1). Nicht nur die unmittelbar mit der Erkenntnisgewinnung verbundenen Arbeitsschritte werden erfasst, sondern auch mittelbare Schritte, also solche die auf einen späteren Erkenntnisgewinn gerichtet sind. Dazu gehören z.B. Datensammlungen, um anschließend empirische Schlussfolgerungen zu ziehen. Ein späterer Forschungserfolg wird nicht vorausgesetzt. In einem ersten Urteil hat das Landgericht Hamburg im September 2024 entschieden, dass das Training von KI einen Fall des Text und Data Mining darstellt und unter den Voraussetzungen des § 60d UrhG zulässig ist. Hier klagte ein Fotograf gegen einen gemeinnützigen Verein (LAION e.V.). LAION e.V. entwickelt selbstlernende Algorithmen im Sinne künstlicher Intelligenz fort und stellt diese der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. LAION e.V. hält kostenfrei Datensätze und Modelle bereit, erstellt und testet eigene KI-Modelle auf Basis der Trainingsdaten (https://laion.ai/about/, letzter Aufruf: 16.04.2025). Der Verein fand ein Foto auf der Webseite Bigstock, auf welcher der Fotograf sein Werk zur Verfügung gestellt hatte, und nutzte dieses für die Erstellung eines Trainingssatzes – LAION 5B. Das LG Hamburg entschied, dass es sich bei dieser Vervielfältigung zur Erstellung eines Trainingsdatensatzes um Text und Data Mining für Forschungszwecke i.S.d. § 60d UrhG handelt (LG Hamburg, Urt. v. 27.9.2024 – 310 O 227/23, Rn. 54). Zur Argumentation führte das LG unter anderem auf, dass in der Gesetzesbegründung von § 60d UrhG das maschinelle Lernen als Basis-Technologie für KI als besonders wichtig eingestuft wurde (BT-Drs. 19/27426, S. 60). Dies ist jedoch bloß eine erstinstanzliche Entscheidung, die derzeit in Berufung ist. Es besteht demnach weiterhin Rechtsunsicherheit.
Fazit
Die Eingabe von lizenzierten Werken in ein Sprachmodell zu Trainingszwecken stellt eine Vervielfältigung dar, die in die Nutzungsrechte des Urhebers eingreift. Diese Nutzung kann jedoch rechtmäßig sein, wenn entweder die Nutzung durch eine entsprechende Lizenz (CC-0, CC-BY oder CC-BY-SA) erlaubt ist oder die Text- und Data-Mining-Schranke greift. Letzteres bleibt jedoch strittig. Die derzeitige Rechtsprechung tendiert zwar zu einer Anwendbarkeit, hat aber bislang noch wenig Aussagekraft. Hier muss die höchstrichterliche Rechtsprechung abgewartet werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich derzeit, nur entsprechend (CC-)lizenzierte Werke zum Training von KI zu verwenden.
https://www.orca.nrw/wp-content/uploads/2025/04/LLM-Training.png9001600janphilipkirschkehttps://www.orca.nrw/wp-content/uploads/2024/03/logo_orca_claim_negativ.svgjanphilipkirschke2025-04-24 13:57:042025-05-22 16:04:27Welche Inhalte dürfen fürs Training von Sprachmodellen verwendet werden? – Fall des Monats April ’25
In diesem Semester hat sich der Open Resources Campus NRW in besonderem Maße dem Thema „Künstliche Intelligenz in Studium und Lehre“ gewidmet. Unter dem Motto „KI-Kompetenzen stärken mit ORCA.nrw“ ist unter anderem eine Videoreihe entstanden, in der Experten aus dem Bereich KI konkrete Anwendungsszenarien aus dem Hochschulalltag erklären und ihre Erfahrungen, Tipps und Tricks weitergeben. Die abschließende Folge ist nun verfügbar.
Im finalen Video des Formats „Könnt Ihr schon?“ erklärt Steffen Rörtgen, Metadaten-Experte aus Niedersachsen, was Metadaten sind und welche Rolle sie im Kontext von OER und KI spielen. Dafür ging es hoch hinaus: auf den Turm der Paschenburg, von dem aus man den bekannten Sieben-Länder-Blick hat. Ob Tools wie ChatGPT das schon wissen, erfahren Sie im Video.
Bereits im vergangenen Jahr hat ORCA.nrw mithilfe von KI-Experten aus Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus eine zehnteilige Videoserie produziert und veröffentlicht. Bei „Kennt Ihr schon?“ ging es beispielsweise um rechtliche Grundlagen sowie Potenziale und Risiken von KI in Bezug auf OER. Alle Videos sind noch hier abrufbar.
https://www.orca.nrw/wp-content/uploads/2025/03/Screenshot-2025-03-05-120116.png9571860janphilipkirschkehttps://www.orca.nrw/wp-content/uploads/2024/03/logo_orca_claim_negativ.svgjanphilipkirschke2025-03-05 12:32:052025-04-02 10:05:44Was sind Metadaten und welche Rolle spielen sie im Kontext von OER und KI? – Video mit Steffen Rörtgen
In zehn Jahren sollen laut einer Studie 85.000 Lehrerstellen in Deutschland unbesetzt sein. Künstliche Intelligenz kann ein Teil der Lösung dieses Problems sein, allerdings gibt es auch Bedenken. Auch, ob Lehrende durch den vermehrten Einsatz von KI überflüssig würden. Dr. Stefan Pietrusky hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt und präsentiert mit dem ABBA-Modell einen Ansatz, wie KI praxisnah in der Lehre eingesetzt werden kann. Für Interessierte: Am 11. Februar stellt er das Modell im Rahmen der Veranstaltungsreihe „KI-Kompetenzen stärken mit ORCA.nrw“ – Anmeldungen sind noch möglich.
Gastbeitrag von Dr. Stefan Pietrusky, PH Heidelberg
Dr. Stefan Pietrusky
Kommunikation spielt im Kontext pädagogischer Handlungsfelder eine zentrale Rolle und kann auf verschiedenen Ebenen betrachtet werden. Eine wichtige Ebene ist die interpersonelle, bei der es um die Kommunikation zwischen Schülern und Lehrern geht. Ein wesentliches Ziel dieser Kommunikation ist der Austausch von Informationen. Wenn aber wegen Lehrermangels Unterricht nicht durchgeführt werden kann, findet diese Kommunikation nicht statt und damit auch kein Austausch von Informationen. Doch was passiert, wenn durch den Lehrermangel, Unterricht nicht stattfinden kann? In solchen Fällen kommt es zu keinem notwendigen Wissensaustausch. Langfristig betrachtet, stellt der Lehrermangel ein ernstes Problem dar, wie verschiedene Prognosen belegen. Im Auftrag des VBE hat der Bildungsexperte Klaus Klemm eine Studie durchgeführt, die zeigt, dass im Schuljahr 2035/36 in Deutschland bis zu 85.000 Lehrerstellen unbesetzt sein könnten. Eine andere Studie des Instituts für deutsche Wirtschaft (IW) prognostiziert für dasselbe Schuljahr 66.000 nicht besetzte Stellen. Wenn man die Teilzeitarbeit nicht berücksichtigt, steigt die Zahl auf 76.000. Im Vergleich dazu war die Prognose der KMK für 2022 noch bei 24.000 fehlenden Lehrkräften, doch diese wurde 2023 auch auf 65.000 angehoben (IW Köln, 2022). Diese Daten verdeutlichen die Notwendigkeit, sich bereits jetzt Gedanken über alternative Formen des Informationsaustauschs zu machen.
Da die Ausbildung neuer Lehrer Jahre dauert, stellt sich die Frage, ob der Einsatz von KI eine Lösung sein könnte, um Unterrichtsausfälle kurzfristig aufzufangen?
Im Rahmen eines KI-Forums, an dem ich teilgenommen habe, äußerten einige Teilnehmer die Sorge, ob man sich nicht selbst überflüssig macht, wenn man KI in Lehrveranstaltungen oder in der Forschung einsetzen würde. Ähnliche Bedenken wurden auch auf der Tagung von ORCA.nrw geäußert, die sich mit dem Einsatz von KI in der Hochschulbildung beschäftigte. Es wurde während der Fragerunde die Befürchtung geäußert, dass die Motivation der Lernenden sinken könnte, wenn sie wüssten, dass die verwendeten Lehr- oder Lernmedien von einer KI erstellt wurden. Eine andere Person vertrat die Meinung, dass KI lediglich für die Produktion von Lernmedien bei trivialen Themen sinnvoll verwendet werden kann, nicht aber bei komplexeren Themen. Auch in anderen Situationen höre ich oft kritische Meinungen, wenn es um den Einsatz von KI im Bildungsbereich geht.
Es scheint so, dass kritische Stimmen eher von Lehrenden geäußert werden als von denen, die an der Entwicklung von KI beteiligt sind. Im Austausch mit Studenten, insbesondere im Rahmen von Prototypen-Erprobungen, nehme ich hingegen häufig eine positive Einstellung gegenüber der Nutzung von KI wahr . Es scheint einen Unterschied zwischen Personen zu geben, die bereits aktiv in der Lehre tätig sind und denen, die dies noch nicht sind.
Derzeit gibt es leider keine Studien, die spezifisch Lehrkräfte zu ihren Bedenken hinsichtlich des Einsatzes von KI in ihrem Berufsfeld befragen. Anhand meiner persönlichen Erfahrungen kann ich jedoch sagen, dass die Angst vor dieser Technologie in Teilen der Lehrenden spürbar ist. Die Ängste resultieren häufig aus einer mangelnden KI-Kompetenz, wodurch der sich ergebende Mehrwert leider nicht erkannt wird. Im Bildungskontext geht es konkret darum, die Lehrer bei ihrer täglichen Arbeit zu entlasten und die Unterrichtsqualität zu verbessern.
Zukünftig wird es durch den Lehrermangel jedoch auch entscheidend sein, sicherzustellen, dass Unterricht und damit der Austausch von Informationen überhaupt noch stattfinden kann.
KI bietet spannende Ansätze, um den Lehrermangel zu entschärfen und die Unterrichtsausfälle zu minimieren, beispielsweise durch den Einsatz von KI-gestützten Plattformen, wie Chatbots, die individuell auf Schüleranfragen eingehen können, durch die Automatisierung von Routineaufgaben, wie die Korrektur von Tests und die Erstellung von Lernmaterialien, durch flexiblen Zugang zu Bildung durch online-Unterricht mit KI-gestützten Lehrprogrammen, die Schüler personalisiert unterstützen.
Um den genannten Ängsten, Befürchtungen und Sorgen entgegenzuwirken, ist der Aufbau von KI-Kompetenzen erforderlich. Das Ziel sollte sein, die durch diese Technologie entstehenden Möglichkeiten sichtbar zu machen. Im Zusammenhang mit der Vermittlung von Kompetenzen sind deshalb auch konkrete Anwendungen notwendig, die einen klar erkennbaren Mehrwert bieten. Ein Beispiel dafür ist der Prototyp ABBA, der im Rahmen der ORCA.nrw-Tagung vorgestellt wurde (siehe Abbildung 1).
Abbildung 1: Funktionsweise ABBA-V1
ABBA steht für AUTOMATIC BOOK BUILDING APP und wie der Name schon andeutet, ermöglicht ABBA die automatische Generierung von interaktiven Lernmedien und zeigt eindrucksvoll, wie KI praxisnah in der Lehre eingesetzt werden kann. Eine Weiterentwicklung der Anwendung wird im Rahmen der ORCA.nrw Vortragsreihe „KI-Kompetenzen stärken“ am 11.02.25 vorgestellt.
Wie ein Lehrer in der Lehrer-Schüler-Kommunikation soll auch ABBA in einer Maschinen-Schüler-Kommunikation eingesetzt werden, um den Austausch von Informationen zu fördern. In der ersten Version der Anwendung ist bereits eine Chatfunktion integriert, die es den Lernenden ermöglicht, sich vertiefend mit dem Modell über die Inhalte des jeweiligen Kapitels auszutauschen. In der weiterentwickelten Version wird ABBA um Funktionen im Bereich der Lernzielkontrolle ergänzt. Hierbei sollen offene Fragestellungen enthalten sein, die von den Schülern beantwortet und anschließend von dem Modell beurteilt werden.
Die Beurteilung erfolgt anhand von Kriterien wie Argumentationsqualität, Kontextbezug und Originalität, die von Lehrenden individuell definiert werden können. Um dies zu ermöglichen, wird in ABBA ein weiterer Prototyp im Rahmen einer umfangreicheren KI-Strategie implementiert (siehe Abbildung 2).
Abbildung 2: Übersicht KI-Strategie
Konkret geht es um die Anwendung IQM-V1 (INTELLIGENT QUESTION MAKER), die automatisch unterschiedliche Fragetypen zu jedem Thema generieren kann. IQM-V1 soll als KI unterstützte Alternative zur H5P etabliert werden. Zudem ist eine direkte Kommunikation mit dem Lernmedium ebenfalls geplant. So soll Text-To-Speech (TTS) zum Einsatz kommen, um generierte Inhalte vorgelesen zubekommen, während Lernende ihre Antworten auf Fragen direkt einsprechen können. Um diese Funktionalitäten zu unterstützen und die Interaktivität zu erhöhen, wird auch der Ansatz eines weiteren Prototyps (QUEST-V1) ebenfalls in ABBA integriert.
Fazit
Die Befürchtung der Lehrenden, durch KI ersetzt zu werden, ist unbegründet. KI kann Lehrende zwar unterstützen und entlasten, aber die menschliche Interaktion nicht ersetzen.
Aufgrund des Lehrermangels sollten Lehrende und KI effektiv zusammenarbeiten, um Unterrichtsausfälle zu minimieren und gleichzeitig die Unterrichtsqualität zu sichern. Dies setzt voraus, dass Lehrende sich kontinuierlich mit KI und ihren Anwendungsmöglichkeiten im Unterricht vertraut machen. In den kommenden Jahren werden Maschinen zunehmend dort zum Einsatz kommen, wo Lehrkräfte fehlen und Stellen unbesetzt bleiben. Für Lehrende wird KI jedoch vor allem ein unterstützendes Werkzeug sein, das die tägliche Arbeit erleichtert.
Angesichts der alarmierenden Prognosen zum Lehrkräftemangel in Deutschland stellt sich längst nicht mehr die Frage, ob Maschinen in der Bildung eingesetzt werden, sondern vielmehr, wann.
IW Köln. (2022). Prognosen zum Lehrermangel in Deutschland bis zum Schuljahr 2035/36 [Graph]. In Statista. Zugriff am 27. November 2024, von https://urlz.fr/tdE5
https://www.orca.nrw/wp-content/uploads/2025/02/KI-und-Lehre.png9001600janphilipkirschkehttps://www.orca.nrw/wp-content/uploads/2024/03/logo_orca_claim_negativ.svgjanphilipkirschke2025-02-05 17:29:222025-02-27 09:22:44KI in Zeiten des Lehrermangels: Können Mensch und Maschine im Bildungssystem zusammenarbeiten?