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Tipp des Monats JULI ’25: Online-Brückenkurs Physik

ORCA.nrw bietet spezielle Unterstützungsangebote für den Übergang von der Schule zur Hochschule an. Unter dem Motto „Starker Start ins Studium“ finden sich kostenlose Online-Tests und Selbstlernkurse zu den Bereichen Mathematik, Sprach- und Textverständnis sowie Motivation und Lernstrategien. Ganz neu gesellt sich auch der Online-Brückenkurs Physik dazu – unser OER-Tipp des Monats Juli.

MATERIAL

Was misst man in Joule? Wie bestimmt man die kinetische Energie eines fahrenden Autos? Warum erscheint der Himmel tagsüber blau? Die Antwort auf diese Fragen erhält man im Online-Brückenkurs Physik. Der digitale Selbstlernkurs unterteilt sich in sechs Kapitel, die unabhängig voneinander durchlaufen werden können. Nach dem Einführungskapitel mit Bearbeitungshinweisen folgen die fachlichen Kapitel zu physikalischen Grundlagen, Mechanik, Elektromagnetismus, Optik und Wärmelehre.

ZIELSETZUNG

Der Kurs richtet sich an Studieninteressierte sowie Studienbeginnerinnen und -beginner der Ingenieurwissenschaften. Auch für Studierende mit Physik als Nebenfach kann der Physik-Brückenkurs interessant sein. Ziel ist es dabei, jeder und jedem eine individuelle Vorbereitung auf den Physikanteil im Studium zu ermöglichen.

ENTSTEHUNGSGESCHICHTE

Der Ursprung des Brückenkurses stammt aus Nordrhein-Westfalen. An der RWTH Aachen, an der traditionell zahlreiche Studiengänge Physik beinhalten, wurde zunächst ein Kurs entwickelt, um die in der Schule erworbenen Kenntnisse im Bereich Physik zu wiederholen oder zu vertiefen. 2017 wurde dann das Projekt Online-Brückenkurs Physik ins Leben gerufen und unter anderem durchs Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg gefördert, der Kurs der RWTH diente dabei als Grundlage. Seit Frühjahr 2025 ist der weiterentwickelte Kurs auch über ORCA.nrw kostenfrei abrufbar.  

ERSTELLERINNEN UND ERSTELLER

Der Online-Brückenkurs Physik ist ein gemeinsames Projekt des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und der Universität Stuttgart mit den Universitäten RWTH Aachen, TU Berlin, Ruhr-Universität Bochum, Technische Universität Dresden und den Hochschulen FH Aachen, TH Mittelhessen, HAW Reutlingen, TH Rosenheim sowie den Trägern des Projektes MINTFIT Hamburg, Universität Hamburg, Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg, Technische Universität Hamburg und HafenCity Universität Hamburg unter Federführung des MINT-Kollegs. Der Brückenkurs wird von TU9, der Allianz neun führender technischer Universitäten in Deutschland empfohlen.

PERSÖNLICHE NUTZUNGSEMPFEHLUNG

Professor Edme Hardy

PD Dr. Edme Hardy (MINT-Kolleg BW am KIT): „Ich empfehle den Online-Brückenkurs Physik allen, die sich fundiert auf ein ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium vorbereiten möchten. Der Kurs hilft nicht nur dabei, zentrale Inhalte aus der Mittel- und Oberstufe zu wiederholen, sondern bietet mit interaktiven Übungen, anschaulichen Videos und Tests zur Selbsteinschätzung eine durchdachte Lernumgebung. Besonders hervorzuheben ist, dass der Kurs im Rahmen einer bundesweiten Kooperation entwickelt wurde – mit dem klaren Ziel, den Übergang von der Schule zur Hochschule nachhaltig zu verbessern – und sogar von der TU9, dem Zusammenschluss führender technischer Universitäten in Deutschland, ausdrücklich empfohlen wird. Und das Beste: Er ist kostenlos und jederzeit online verfügbar.“

Darf ich Übersetzungen von Tools wie DeepL in meinen Materialien nutzen? – Fall des Monats Juni ’25

Das Team der Rechtsinformationsstelle ORCA.nrw unterstützt Lehrende aus Nordrhein-Westfalen bei rechtlichen Fragen. Im Format „Fall des Monats“ stellt es regelmäßig einen besonderen Sachverhalt vor, der sich aus einer zu bearbeitenden Anfrage oder aus aktueller Rechtsprechung ergibt.

Logo Rechtsinformationsstelle ORCA.nrw

Ausgangspunkt

Eine Dozentin möchte für ein Open-Educational-Resources-Projekt wissenschaftliche Texte aus dem Englischen ins Deutsche möglichst fehlerfrei, präzise und effizient übersetzen lassen. Sie entscheidet sich für ein bekanntes KI-gestütztes Übersetzungstool wie DeepL. Die KI liefert überzeugende Ergebnisse. Doch bei der Veröffentlichung stellen sich rechtliche Fragen: Wem gehört die Übersetzung eigentlich? Darf die Dozentin die generierten Übersetzungen unter einer offenen Lizenz wie CC BY-SA veröffentlichen? Ob eine KI-gestützte Übersetzung überhaupt als schutzfähiges Werk gilt und ob ihre Nutzung rechtlich zulässig ist, hängt davon ab, ob eine menschliche schöpferische Leistung vorliegt und welche Nutzung des Originalwerkes erlaubt ist (vgl. § 2 Abs. 2 UrhG). Die Einordnung zwischen gemeinfreiem KI-Output und urheberrechtlich geschützter Bearbeitung ist dabei ebenso entscheidend wie die Betrachtung der Lizenzbedingungen der jeweiligen Plattform.

Rechtliche Bewertung

Bevor ein Ausgangstext zur Übersetzung in ein KI-System wie DeepL eingegeben wird, ist zunächst zu prüfen, ob dies urheberrechtlich zulässig ist. Nach dem Urheberrecht ist die Nutzung fremder Werke nur zulässig, wenn sie entweder gemeinfrei sind, eine Erlaubnis durch eine entsprechende Lizenz besteht, z.B. durch eine Individuallizenz oder einer Standardlizenz nach Creative Commons, oder gesetzliche Schranken, wie z.B. das Zitatrecht gem. § 51 UrhG oder die Schranke für Unterricht und Lehre gem. § 60a UrhG einschlägig sind. Ein urheberrechtlich geschützter Text darf also nicht ohne entsprechende Erlaubnis oder Rechtsgrundlage in eine KI eingespeist werden. Die Übertragung an das KI-System selbst kann zwar bei allgemein bestehendem Recht der Nutzung von § 44a Nr. 2 UrhG gedeckt sein, das gilt aber nicht mehr, wenn das System die Eingabe über die reine Übersetzung hinaus verarbeitet oder speichert. Vor der Nutzung fremder Inhalte sollte daher stets geprüft werden, was das KI-System mit der Eingabe macht und ob eine Nutzungserlaubnis besteht.

Wird eine KI-gestützte Übersetzung generiert, stellt sich die Frage nach dem Schutz der generierten Version. Nach deutschem Urheberrecht ist eine Übersetzung eine Bearbeitung des Originalwerkes i.S.d. § 3 S. 1 UrhG. Die Übersetzung kann gem. § 3 S. 1 UrhG ein eigenes urheberrechtlich geschütztes Werk sein, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung ist. Die Voraussetzungen für eine persönliche geistige Schöpfung sind erfüllt, wenn die übersetzende Person eigenständige, kreative Entscheidungen trifft, wie bei Wortwahl, Satzbau oder Stil. Bei einer KI-gestützten Übersetzung, wie z.B. die durch DeepL, ist schon eine persönliche Schöpfung nicht gegeben, weil der Beitrag nicht von einem Menschen, sondern von der Maschine stammt. Die künstliche Intelligenz erfüllt nicht das für ein Werk zwingend erforderliche Merkmal der persönlichen Schöpfung, also einer menschlichen Schöpfung. Sie kann nicht Urheberin eines Werkes sein. Auch die Anwenderin der KI ist in diesen Fällen nicht Urheberin der Übersetzung, wenn sie lediglich den Ausgangstext eingibt und das Ergebnis unverändert übernimmt.

Dem noch vorgelagert ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine KI-generierte Übersetzung überhaupt angefertigt werden darf. Gem. § 23 Abs. 1 UrhG dürfen Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes nur mit der Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Im Rahmen der CC-Lizenzen ist dabei zu beachten, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen das Originalwerk erstmals vom Urheber veröffentlicht wurde. Bei Werken, die unter einer offenen Lizenz wie CC BY oder CC BY-SA stehen, ist eine Veröffentlichung von der Lizenz umfasst und damit erlaubt. Bei Werken mit der Lizenzbedingung CC ND (Non-Derivative) ist eine spätere Veröffentlichung nicht von der Lizenz umfasst. Non-Derivative bedeutet, dass keine abgeleiteten Werke, sondern nur exakte Kopien des Werkes veröffentlicht werden dürfen. Die Übersetzung durch eine KI gilt urheberrechtlich zumindest als andere Umgestaltung und würde damit gegen das Veränderungsverbot, das durch den Lizenztyp ND ausgedrückt wird, verstoßen. Im Ergebnis dürfen daher nur KI-generierte Übersetzungen, bei denen die Lizenz des Originalwerkes eine Bearbeitung erlaubt, als OER veröffentlicht werden.

Eine bloße gesetzliche Schranke, wie das Zitatrecht gem. § 51 UrhG, reicht für eine anschließende Veröffentlichung nicht aus. Das Zitatrecht fordert stets eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem verwendeten Werk, und dies kann eine KI typischerweise nicht erfüllen.

Fazit

KI-gestützte Übersetzungen werfen komplexe urheberrechtliche Fragen auf. Sie sind in der Regel nicht als eigene neue Werke geschützt, können aber dennoch unter bestimmten Voraussetzungen rechtssicher genutzt und veröffentlicht werden. Dabei ist bei der Eingabe in eine KI besonders auf bestehende Lizenzen und gesetzliche Schranken zu achten. Für eine spätere Veröffentlichung im Rahmen von OER sind nur solche Ausgangswerke geeignet, die eine Bearbeitung ausdrücklich erlauben, wie Werke mit einer CC BY oder CC BY-SA-Lizenz. Bei restriktiven Lizenzen, wie CC BY-ND, darf der generierte Output aufgrund der dadurch verbundenen Bearbeitung nicht veröffentlicht werden.

Melden Sie sich bei rechtlichen Fragen zu Ihrer Lehre an: rechtsinformation@orca.nrw

Wir kommen an Ihre Hochschule: Neue Vortrags- und Workshopangebote bei ORCA.nrw

Wir freuen uns, Ihnen unsere neuen Vortrags- und Workshopangebote vorstellen zu dürfen! ORCA.nrw bietet ab sofort eine Vielzahl spannender Workshops und Vorträge an, die sich an Lehrende und Hochschulmitarbeitende richten. Unsere Angebote decken ein breites Themenspektrum ab und bieten wertvolle Einblicke sowie praxisnahe Tipps. Alle Angebote können wahlweise vor Ort an Ihrer Hochschule, in der ORCA.nrw-Geschäftsstelle oder virtuell stattfinden. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen zu erweitern!

„Wir freuen uns sehr, unser Angebot an Vorträgen und Workshops zu präsentieren. Unsere neuen Angebote sind darauf ausgerichtet, Lehrende und Hochschulmitarbeitende gleichermaßen zu unterstützen und ihnen wertvolle Kenntnisse sowie praktische Fähigkeiten zu vermitteln. Als Landesportal für Studium und Lehre ist es uns ein besonderes Anliegen, qualitativ hochwertige Bildungsangebote bereitzustellen. Mit diesen neuen Formaten möchten wir den Austausch und die Vernetzung fördern und einen nachhaltigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Hochschullandschaft leisten“, sagt PD Dr. Markus Deimann, Geschäftsführer von ORCA.nrw.

Unsere Workshops

Unsere Vorträge

Sie möchten mehr über die einzelnen Angebote erfahren oder direkt eines der Angebote für Ihre Hochschule anfragen?  Zu den Workshops und Vortragsangeboten.

ORCAthon 2025 in Paderborn: Entwickeln Sie Ihre Lehrmaterialien für die digitale Lehrkräftebildung weiter

Egal, ob Sie beim Erstellen digitaler Lehrmaterialien den Einstieg suchen oder schon mittendrin sind – beim ORCAthon finden Sie Gleichgesinnte und Unterstützung durch ein vielseitiges Angebot. Die Premiere des neuen Formats findet am Mittwoch, 01.10.2025, 10 bis 17 Uhr, an der Universität Paderborn unter dem Titel „Materialwerkstatt für die Lehrkräftebildung“ statt.

Das Konzept ist so einfach wie innovativ: Teilnehmende können sich beim ORCAthon Zeit und Raum nehmen, um Materialien für ihre Lehre zu erstellen oder weiterzuentwickeln. Aus der Rechtsinformationsstelle sowie dem Content-Management- und IT-Team von ORCA.nrw stehen den gesamten Tag über Expertinnen und Experten zur Seite – zum Beispiel bei Fragen zur Lizenzierung, zu Metadaten oder zum möglichen Upload der Materialien auf ORCA.nrw.

Melden Sie sich hier an.

Weitere Informationen zur Teilnahme und zum Ablauf sind auf der ORCAthon-Seite zu finden. Wir freuen uns auf alle, die die Gelegenheit nutzen wollen, in Paderborn mit Gleichgesinnten ihre digitalen Lehrmaterialien voranzubringen.

Ihre Materialien sind nicht aus dem Bereich Lehrkräftebildung? Wir freuen uns dennoch auf Sie!

Tipp des Monats JUNI ’25: Datenmanagement fürs Studium leicht gemacht

Das Projekt FDM@Studium.nrw bringt das Forschungsdatenmanagement ins Studium. Dabei geht es im ersten Schritt nicht um die Verwaltung riesiger Berge von Forschungsdaten, sondern um ganz praxisnahe Aspekte wie den Aufbau einer eigenen Datensammlung fürs Studium oder die sinnvolle Benennung von Dateien.

MATERIAL

„Bei mir herrscht Ordnung. Ein Griff, und schon geht die Sucherei los.“ – Damit der Spruch beim Thema Forschungsdaten nicht Realität wird, braucht es gutes Management. Um das Basiswissen über Forschungsdatenmanagement (FDM) zu fördern, sind im Kooperationsprojekt FDM@Studium.nrw die folgenden fachübergreifenden Lern- und Lehrkurse als OER erarbeitet worden:

FAIR Play – Warum Forschungsdaten Management brauchen

Datenrecycling – Wie Forschungsdaten nachgenutzt werden können

Grundwissen: Datenmanagement in Studium & wissenschaftlicher Praxis

Einführung in das Data Wrangling – Konzepte und Umsetzung in SPSS

Schluss mit dem Datenchaos – Wie Forschungsdatenmanagement für Ordnung sorgt

Von der Idee zur Wissenschaft – Die Entstehung von Forschungsdaten

Blended-Learning-Basiskurs „Forschungsdatenmanagement“

Im Rahmen des Projektes entstand zudem die Publikation „Discover FDM – Gemeinsam Kompetenzen für Forschungsdatenmanagement von Studierenden fördern“. Außerdem sind eine Reihe von Lehrvideos und zahlreiche nachnutzbare Abbildungen, Logos und Icons zum Thema Forschungsdatenmanagement entstanden.

Übersicht aller Materialien

ENTSTEHUNGSGESCHICHTE

Die Frage, ob die Grundlagen des Forschungsdatenmanagements bereits Teil des Studiums sein sollten, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, beschäftigt die FDM-Community bereits länger. Viele qualitativ hochwertige Materialien, um sie in der Lehre einzusetzen, gab es vor Beginn des Projekts aber gar nicht. Das sollte sich ändern, und so rief die Landesinitiative für Forschungsdatenmanagement (fdm.nrw) das Projekt FDM@Studium.nrw ins Leben. Der offizielle Start war im Oktober 2022, abgeschlossen ist die Projektarbeit seit Ende 2024. Seitdem kann das Thema von Studierenden individuell bearbeitet werden und von Lehrenden sinnvoll in die Lehre integriert werden.

ZIELSETZUNG

Studierende sollen mithilfe der erstellten Materialien schon zu einem frühen Zeitpunkt im Studium lernen, wie sie Daten sinnvoll ablegen. Aspekte wie die Datenbenennung, mit der man auch Jahre später noch etwas schnell wiederfindet, oder eine durchdachte Datenorganisation samt Metadaten sind dabei wichtige Bausteine, die das Studium erleichtern und Grundlagen für ein späteres professionelles Forschungsdatenmanagement schaffen.

ERSTELLERINNEN UND ERSTELLER

Gemeinsam mit der Landesinitiative für Forschungsdatenmanagement haben insgesamt drei Hochschulen aus NRW am Projekt FDM@Studium.nrw mitgewirkt: die Universität Duisburg-Essen (konsortialführend unter der Leitung von Dr. Jessica Stegemann), die Bergische Universität Wuppertal (BUW) und die Technische Hochschule Köln (TH Köln).

PERSÖNLICHE NUTZUNGSEMPFEHLUNG

Dr. Jessica Stegemann: „Es lohnt sich, früh ein Grundverständnis für die Prinzipien des Datenmanagements zu entwickeln. Es hilft ungemein im Studium und ist eine hervorragende Grundlage, um später auch Forschungsdaten sicher managen zu können. Die Materialien sind sowohl von Lehrenden als auch von FDM-Professionals erstellt worden und deswegen auch für Lehrende in besonderem Maße anwendungsrelevant.“

Sie möchten mehr über FDM@Studium.nrw erfahren? Das Projekt stellt sich am 3. Juli um 13 Uhr im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Lehre verbindet NRW vor. Hier können Sie sich anmelden.

Dürfen OER-Inhalte mit Canva erstellt werden? – Fall des Monats Mai ’25

Das Team der Rechtsinformationsstelle ORCA.nrw unterstützt Lehrende aus Nordrhein-Westfalen bei rechtlichen Fragen. Im Format „Fall des Monats“ stellt es regelmäßig einen besonderen Sachverhalt vor, der sich aus einer zu bearbeitenden Anfrage oder aus aktueller Rechtsprechung ergibt.

Eine Lehrende möchte für ein offenes digitales Lernmodul ansprechende grafische Materialien
erstellen. Dabei greift sie auf die populäre Design-Plattform Canva zurück, die durch ihre einfache
Bedienbarkeit und eine Vielzahl visuell ansprechender Gestaltungsmöglichkeiten überzeugt. Insbesondere
die integrierte Content Library macht es einfach, in kurzer Zeit professionell wirkende
Inhalte zu gestalten. Canva bietet eine breite Palette an Designelementen, darunter Bilder, Grafiken
und Schriftarten, die Nutzende zur Gestaltung eigener Inhalte verwenden können. Doch nach
der Fertigstellung stellt sich die Frage, ob Canva-Inhalte in Open Educational Resources (OER) verwendet
und veröffentlicht werden dürfen.

Ein zentrales Problem besteht darin, dass die Lizenzinformationen der einzelnen Elemente oft unklar
oder schwer auffindbar sind. Viele dieser Elemente stammen von Drittanbietern wie Pexels
und Pixabay, deren Lizenzbedingungen zusätzlich zu den eigenen Nutzungsbedingungen von
Canva beachtet werden müssen. Zwar gibt es eine „Free Content License“ von Canva für kostenlose
Inhalte, jedoch fehlen häufig klare Angaben zu offenen Lizenzen wie Creative Commons (z. B.
CC BY oder CC BY-SA), die für die Erstellung von OER erforderlich sind.

Für die Verwendung von Materialien zur Erstellung von OER ist es essenziell, dass die Inhalte,
wenn sie urheberrechtlich geschützt sind, unter einer offenen Lizenz stehen, die eine freie Nutzung,
Bearbeitung und Weiterverbreitung erlaubt. Urheberrechtlichen Schutz genießen gem. § 2
Abs. 2 UrhG Werke, also persönliche geistige Schöpfungen. Einfache geometrische Formen, die
unter anderem auch in Farbe und Form anpassbar sind, werden in der Regel keine solche Schöpfung
darstellen. Schriftarten können grundsätzlich ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellen,
wenn sie z.B. besonders aufwendige Zierschriften sind.

Laptop auf Teppich mit Oberfläche des Tools Canva

Canva ist aufgrund seiner einfachen Bedienbarkeit ein beliebtes Tool – aber eignet es sich zur OER-Erstellung?

Zwar dürfen selbst erstellte Inhalte grundsätzlich genutzt werden, problematisch ist jedoch die
Verwendung von Elementen aus der sogenannten Content Library. Diese kann, egal ob es sich
dabei um einen kostenlosen oder kostenpflichtigen Inhalt handelt, urheberrechtlich geschützte
Werke Dritter enthalten. Die von Canva eingeräumten Nutzungsrechte unterliegen dabei strengen
Einschränkungen. So sind alle Inhalte (einschließlich Bilder, Icons, Illustrationen, Videos, Audios,
Schriftarten und Templates) durch Urheberrechte geschützt. Canva und die jeweiligen Urheber
behalten sich sämtliche Rechte vor, die nicht ausdrücklich eingeräumt wurden. Die Lizenzbedingungen
regeln, dass die Inhalte z. B. für Schulprojekte, Social-Media-Beiträge, Printprodukte, Präsentationen
oder digitale Veröffentlichungen verwendet werden dürfen. Eine freie Veröffentlichung
im Sinne von OER, also unter einer offenen Lizenz wie z.B. CC BY, wird jedoch nicht abgedeckt.
Dies gilt auch für kostenlose Inhalte, da diese nicht unter offenen Lizenzen bereitgestellt werden, sondern nur unter den spezifischen Bedingungen von Canva. Werden Inhalte verschiedener Lizenzkategorien kombiniert (z. B. Free und Pro) gelten stets die strengeren Nutzungsregeln. Zudem behält sich Canva das Recht vor, Inhalte auszutauschen und die Lizenzen jederzeit anzupassen.

Für die reguläre Hochschullehre stellt Canva eine Nutzungslizenz bereit, die auch die Verbreitung
von Inhalten innerhalb geschlossener Lehrkontexte erlaubt. Diese Erlaubnis gilt jedoch nicht für
die Veröffentlichung als Open Educational Resource, da hierfür eine offene Lizenzierung erforderlich
wäre, die Canva nicht vorsieht. In diesen Fällen kann auf gesetzliche Schranken, wie z.B. auf
das Zitatrecht gem. § 51 UrhG zurückgegriffen werden, wenn eine inhaltliche Auseinandersetzung
mit dem genutzten Werk stattfindet. Da Inhalte aus der Content Library jedoch meist rein
dekorativen Charakter haben, scheidet diese Möglichkeit in der Praxis häufig aus. Eine freie, offene
Weitergabe, wie sie für OER erforderlich ist, ist dann durch die Lizenzbedingungen ausdrücklich
nicht gestattet.

Die Nutzung von Canva-Inhalten im Kontext von OER ist mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten
verbunden. Insbesondere die unklare Lizenzsituation und die Einbindung urheberrechtlich geschützter
Werke aus der Content Library machen eine offene Weitergabe im Sinne von OER problematisch.
Auch wenn die Plattform kreative Gestaltungsmöglichkeiten bietet, entspricht sie derzeit
nicht den Anforderungen an eine rechtskonforme OER-Erstellung. Für Lehrende und Bildungsakteure
ist es entscheidend, sich mit den Lizenzbedingungen der verwendeten Materialien vertraut
zu machen und sicherzustellen, dass diese mit den Prinzipien von OER übereinstimmen. Wer
rechtliche Risiken vermeiden möchte, kann auf selbst erstellte Inhalte oder auf Materialien aus
eindeutig lizenzierten, offenen Quellen zurückgreifen und gegebenenfalls alternative, quelloffene
Design-Tools in Betracht ziehen. Bei bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der Lizenzlage sollte
rechtlicher Rat eingeholt werden.

Melden Sie sich bei rechtlichen Fragen zu Ihrer Lehre an: rechtsinformation@orca.nrw

Vernetzung garantiert: OER-Fachtag ORCA.nrw geht am 11.9. in die zweite Runde

Nach einem gelungenen Auftakt im Jahr 2024 bietet ORCA.nrw Lehrenden in NRW und darüber hinaus in diesem Jahr erneut sein beliebtes Vernetzungsangebot an: den „OER-Fachtag ORCA.nrw 2025“. Am 11. September werden über den gesamten Tag verteilt virtuelle Workshops zu Themen wie Lehrmaterialerstellung, offene Bildungspraktiken, Qualitätssicherung sowie Rechtsfragen angeboten. Zudem berichten Lehrende aus unterschiedlichen Hochschulen und Fachbereichen über ihre OER-Projekte.

Das Besondere am OER-Fachtag: Neben den fächerübergreifenden Programmpunkten gibt es vormittags verschiedene Angebote für einzelne Fachbereiche – wie zum Beispiel Ingenieurwissenschaften, Medizin, Rechtswissenschaften oder Sprachwissenschaften. Vernetzung und Erfahrungsaustausch im jeweiligen Fachbereich ist also garantiert.

PD Dr. Markus Deimann, Geschäftsführer von ORCA.nrw, sagt: „Der OER-Fachtag ORCA.nrw ist auch in diesem Jahr ein Leuchtturm in unserem Veranstaltungsportfolio. Für uns als Landesportal ist die Vernetzung von Lehrenden in NRW eine Kernaufgabe. Der Fachtag bietet dafür beste Voraussetzungen, denn er bringt Lehrende unterschiedlicher Hochschulen innerhalb ihrer Fachrichtung zusammen.“

Daniel Diekmann, der als OER-Referent bei ORCA.nrw verantwortlich für die Organisation des Fachtags ist: „Wir haben in den vergangenen Wochen viel mit den Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Fachbereichen und Hochschulen geplant und können sagen: Da ist ein tolles Programm mit vielen interessanten Beiträgen herausgekommen. Durch die fachliche Vielfalt ist für jeden etwas dabei.“

100 Teilnehmende im vergangenen Jahr

Bereits in den vergangenen Jahren erfreuten sich die OER-Fachtage von ORCA.nrw großer Beliebtheit: Bis 2024 haben bereits sechs OER-Fachtage in Nordrhein-Westfalen stattgefunden – zunächst immer zu einem ganz bestimmten Fachgebiet. 2024 fand dann zum ersten Mal online ein fächerübergreifender OER-Fachtag statt. Die etwa 100 Teilnehmenden haben gezeigt: Der Bedarf nach solchen Veranstaltungsformaten ist groß.

Organisiert wird der OER-Fachtag von der Geschäftsstelle des Landesportals ORCA.nrw.

Das Programm des OER-Fachtags 2025 finden Sie hier. Direkt zur Anmeldung geht’s hier.

Neues Angebot für die Studieneingangsphase: Online-Brückenkurs Physik

Unter dem Motto „Starker Start ins Studium“ bietet ORCA.nrw seit dieser Woche etwas Neues an: den Online-Brückenkurs Physik. Mit dem Selbstlernkurs können Studienanfängerinnen und -anfänger sowie Interessierte von Studiengängen z. B. der Ingenieur- oder Naturwissenschaften ganz einfach ihr Physik-Wissen auffrischen.

Der Online-Brückenkurs Physik wurde von einem Konsortium unter der Leitung des Karlsruher Institut für Technologie (KIT) erstellt und wird von der sogenannten TU9, der Allianz der neun führenden Technischen Universitäten in Deutschland, empfohlen. Aus NRW waren die RWTH Aachen, die Ruhr-Universität Bochum sowie die FH Aachen am Projekt beteiligt.

Auf Nutzerinnen und Nutzer wartet ein strukturiert und sinnvoll aufgebauter Online-Kurs, der bequem von überall und zu jeder Zeit – auch mit Unterbrechungen – absolviert werden kann. Er besteht aus Lektionstexten und zahlreichen Beispielaufgaben, Videos sowie Eingangs- und Ausgangstests zu den Kapiteln Mechanik, Elektromagnetismus, Optik und Wärmelehre. Auf den Brückenkurs können Studieninteressierte jederzeit kostenlos zugreifen, eine Anmeldung oder Registrierung ist nicht notwendig.

Physik als viertes Themengebiet im Bereich Studieneingangsphase

Durch die Einbindung des Kurses auf ORCA.nrw erweitert sich das Angebot des Landesportals für die Studieneingangsphase. Neben den bisherigen Unterstützungsangeboten zu Sprach- und Textverständnis, Mathematik sowie Motivation und Lernstrategien bildet das neue Angebot zu Physik nun einen vierten Themenbereich unter „Starker Start ins Studium“.

„Wir freuen uns sehr über die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Projektbeteiligten. Uns als Landesportal für Studium und Lehre ist es ein besonderes Anliegen, Studierende während ihres Studieneinstiegs bestmöglich zu unterstützen. Der Online-Brückenkurs Physik ist von führenden Expertinnen und Experten erstellt worden und passt somit in die Reihe unserer qualitativ hochwertigen Unterstützungsangebote für die Studieneingangsphase“, sagt PD Dr. Markus Deimann, Geschäftsführer von ORCA.nrw.

Zum Online-Brückenkurs Physik

Tipp des Monats MAI ’25: Eintauchen in die Themenwelt „KI und OER“

In der Rubrik „Themenwelten“ bietet der Open Resources Campus NRW kuratierte Inhalte zu verschiedenen Themengebieten. Insgesamt fünf Themenwelten sind in den vergangenen Monaten entstanden, die jüngste befasst sich mit dem Thema „OER und KI“ und ist zugleich auch unser OER-Tipp des Monats Mai.

MATERIAL

Die ORCA.nrw-Themenwelt bietet eine Sammlung von Materialien zum Thema „Open Educational Resources und Künstliche Intelligenz“ und unterteilt sich in fünf Bereiche: Potenziale, rechtliche Aspekte, Herausforderungen, praktische Anwendungen und Kompetenzen. Dabei beantworten zahlreiche Expertinnen und Experten in Videos grundlegende Fragen und geben dabei nützliche Tipps und Tricks, weiterführende Literatur ist sinnvoll verortet und es wird an der ein oder anderen Stelle für Nutzerinnen und Nutzer auch praktisch.

ENTSTEHUNGSGESCHICHTE

Das Thema „KI in der Lehre“ ist für ORCA.nrw als Landesportal für Studium und Lehre enorm wichtig. Durch die Beteiligung an Projekten wie KI-NEL-23-NRW und zuletzt „Konzentrierte wissenschaftliche Weiterbildungen zu Künstlicher Intelligenz in der Hochschullehre“ sind bereits zahlreiche relevante Inhalte wie die elfteilige Videoreihe „Kennt Ihr schon?“ oder Vorträge und Workshops entstanden. Im Anschluss an diese Projekte war klar, dass ORCA.nrw auch künftig eine verlässliche Quelle zu den Entwicklungen beim Thema „KI in der Lehre“ sein will. Die Themenwelt „KI und OER“ ist dabei ein zentraler Baustein.

ZIELSETZUNG

Die Materialien richten sich in erster Linie an Lehrende und sollen ihnen eine qualitativ hochwertige Grundlage bieten, sich mit dem Thema „KI und OER“ auseinanderzusetzen. Zahlreiche Inhalte wurden im Rahmen der oben genannten Projekte von ORCA.nrw selbst produziert, andere relevante Materialien aus externen Quelle sind thematisch sinnvoll eingebettet worden. Um den aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden, wird die Themenwelt regelmäßig aktualisiert und erweitert.

ERSTELLERINNEN UND ERSTELLER

Erstellt wurde die Themenwelt in der Geschäftsstelle von ORCA.nrw – federführend von OER-Referent Daniel Diekmann. Ein großer Dank geht dabei zum einen an all die Erstellerinnen und Ersteller der frei verfügbaren Materialen, die in die Themenwelt integriert wurden, und zum anderen an die Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL), die die oben genannten Projekte finanziert hat.

PERSÖNLICHE NUTZUNGSEMPFEHLUNG

Daniel Diekmann: „Die neue Themenwelt bietet viele Facetten. Von grundlegenden Chancen und Herausforderungen über Antworten zu rechtlichen Fragen und praktischen Beispielen wie Prompts. Sie ist ein schönes Rund-um-Paket, um einen Einstieg ins Thema „KI und OER“ zu erhalten und darauf aufzubauen.“